Betreff
Tarifmaßnahme 01.08.2019 - Mandatierung der Vertreter des Kreises in den Gremien der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe und der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Vorlage
SV-9-1272
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-Tarifmaßnahme 2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld mandatiert die Vertreter des Kreises in den Gremien der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe und der Regionalverkehr Münsterland GmbH der Tarifmaßnahme 2019 nicht zuzustimmen.

Begründung:

 

I.-II. Problem, Lösung (Sachverhalt)

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu eruieren, die dazu führen, die Fahrpreise des Westfalentarifs in den Preisstufen, die das Münsterland betreffen (M1-M5), dauerhaft zu senken.

Auf allen Ebenen werben die Mitglieder des Kreistages Coesfeld, dass eine Tariferhöhung im Jahr 2019 nicht durchgeführt werden soll.

 

Kern der Diskussion im Kreistag war die Frage, ob eine Tarifentwicklung auch zukünftig ausschließlich zu Lasten der Kunden erfolgen soll. Als Ergebnis des o.g. Beschlusses hat die Tarifkommission des ZVM die Verwaltung beauftragt, mit externer Unterstützung Überlegungen zu einer Senkung der ÖPNV-Preise im Münsterland anzustellen, die mit einer Tarifmaßnahme im Jahre 2020 umgesetzt werden sollten. Erste Überlegungen zu möglichen Maßnahmen sind der Tarifkommission in ihrer Sitzung am 07.11.2018 vorgestellt worden. Die weiteren detaillierten Schritte inklusive konkreter Maßnahme mit Ermittlung von finanziellen Auswirkungen sollen in den ersten Monaten des kommenden Jahres angegangen werden.

 

Hierzu ist auch die Mitwirkung der Verkehrsunternehmen bzw. der Tarifgemeinschaft erforderlich. Schließlich müssen die Maßnahmen auch verträglich sein mit den Tarifbestimmungen des Stammsortimentes im WestfalenTarif. Die konkreten Anforderungen für den externen Gutachter werden derzeit erstellt.

 

Mit der Tarifmaßnahme 2019 hat sich die Tarifkommission des ZVM am 07.11.2018 nochmals befasst. Hierzu wurde auch durch die Geschäftsführung der Tarifgemeinschaft Münsterland ein Ausblick auf die mit der Tarifmaßnahme geplanten strukturellen Veränderungen gegeben.

 

U.a. sind folgende Maßnahmen geplant:

 

      Anhebung der Fahrpreise im regionalen Bereich bis Preisstufe 5M und im überregionalen      W-Bereich um durchschnittlich ca. 2,5%

      Einführung eines Online-Ticket-Shops zur flächendeckenden elektronischen Kaufmöglichkeit des WestfalenTarifs auf Basis der Fahrplanauskunft EFA

      Wegfall des heute bestehenden Verbotes von Rund- und Rückfahrten bei Einzel- und 4er-    Tickets, dabei gleichzeitig Reduzierung der zeitlichen Gültigkeit

      Einführung eines AzubiTickets zum Preis von 62 € in Westfalen, zuzgl. 20 € für die NRW-    weite Nutzung bei Beibehaltung ggf. bestehender lokaler günstigerer Angebote.           Voraussetzung: Landesförderung.

      Einführung eines pauschalen AnschlussTickets (Name noch festzulegen) für Fahrgäste mit Zeitkarten zum Preis von 6 € (Kinder 3 €) mit Ausdehnung der zeitlichen Geltungsdauer auf          6 Stunden (Rück- und Rundfahrten möglich) bei Beibehaltung des aktuellen Angebotes in             den niedrigeren Preisstufen bis 3M

      Umstellung des TagesTickets (ohne 9-Uhr-Grenze) auf eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab Entwertung.

      Verzicht auf eine Anhebung der Preise für 4er-Tickets, dadurch höherer Rabatt gegenüber    EinzelTickets

      Zusammenlegung der Preisstufen W11 und W12

      Vereinheitlichung der Fahrpreise für FahrradTagesTickets auf 4 € und             FahrradmonatsTickets auf 30,80 € (d.h. keine Differenzierung nach Preisstufen mehr:            Verteuerung im Nahbereich bis Preisstufe 5, Preisabsenkung ab Preisstufe 6)

 

Die Tarifkommission hat insgesamt die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung wurde jedoch nicht ausgesprochen. Die Verbandsversammlung des ZVM hat nunmehr nach ausführlicher Diskussion in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen, der Tarifmaßnahme 2019 für alle Preisstufen nicht zuzustimmen.

 

Die Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe plant, die Tarifmaßnahme 2019 mit den beschriebenen Eckpunkten in ihrer Gesellschafterversammlung am 7.12.2018 zu beschließen. Stimmrecht haben dort alle Gesellschafter, also alle Verkehrsunternehmen sowie auch die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf sowie der NWL. Für den Beschluss ist Einstimmigkeit erforderlich.

 

III. Alternativen

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld mandatiert die Vertreter des Kreises in den Gremien der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe und der Regionalverkehr Münsterland GmbH der Tarifmaßnahme 2019 zuzustimmen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der Kreis Coesfeld hat die möglichen Mindererlöse zugunsten der Kunden über die öffentlichen Dienstleistungsaufträge auszugleichen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW in der zzt. geltenden Fassung.