Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschl. Anlagen wird dem Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung zugeleitet, sobald der Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat bestätigt wurde. Den Kreistagsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 direkt nach der Aufstellung durch den Kämmerer und der Bestätigung durch den Landrat zur Verfügung gestellt.
Begründung:
I. Problem
Nach
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 95 Abs.
5 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat hat
den Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zuzuleiten.
Nach
§ 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW stellt der Kreistag den Jahresabschluss
fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder
die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Landrates.
Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Jahresabschlusses durch den
Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.
II.
Lösung
a)
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2018 an den Kreistag
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird zurzeit erstellt. Der Entwurf wird dann
vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat festgestellt. Nach der
Kreistagssitzung am 03.04.2019 ist die nächste Sitzung erst für den 19.06.2019
terminiert. Um unnötige Verzögerungen bei der Prüfung des Entwurfes des
Jahresabschlusses 2018 zu vermeiden, soll daher in dieser Kreistagssitzung der
Beschluss herbeigeführt werden, dass der aufgestellte und bestätigte Entwurf
des Jahresabschlusses 2018 dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird. Den
Kreistagsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschl.
Anlagen direkt nach der Aufstellung durch den Kämmerer und der Bestätigung
durch den Landrat zur Verfügung gestellt.
Diese
Vorgehensweise ist auch mit Blick auf den noch zu erstellenden Gesamtabschluss
des Kreises Coesfeld zum Stichtag 31.12.2018 erforderlich, um diesen
fristgerecht bis zum Jahresende 2019 vom Kreistag feststellen zu können.
Voraussetzung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses ist u. a. das
Vorliegen eines geprüften Jahresabschlusses des Kern-haushaltes.
Vorbehaltlich
des noch zu fassenden Beschlusses könnten noch vor der endgültigen Erstellung
des Entwurfes bereits fertiggestellte Teilbereiche dem Rechnungsprüfungsamt zur
Prüfung übergeben werden.
b) Berichterstattung nach den
Leitlinien der Budgetierung (Anlage zu § 8 der Haus-haltssatzung 2018)
Nach den Leitlinien der Budgetierung sind vom Kämmerer
genehmigte Budgetüberschreitungen sowie Mittelverschiebungen über 50.000 € dem
Kreistag im Rahmen des Berichtswesens zur Kenntnis zu bringen. In diesem Zuge
wird auch über die außerplanmäßigen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und
Auszahlungen berichtet, die im Zusammenhang mit der im Jahr 2018 eingerichteten
Zentralen Ausländerbehörde (Abteilung 35) entstanden sind. Die
Berichterstattung wird im Lagebericht des Jahresabschlusses 2018 dargestellt.
c) Berichterstattung nach der Richtlinie für Geldanlagen des
Kreises Coesfeld
Nach Ziffer 4 der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises
Coesfeld ist der Kreistag über die Entwicklung der Finanzanlagen im Rahmen des
unterjährigen Berichtswesens über die Ausführung der Haushaltswirtschaft zu
informieren. Eine Berichterstattung hierzu ist ebenfalls im Lagebericht 2018
vorgesehen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT,
sonstige Ressourcen)
Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Jahresabschlusses 2018 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung