Betreff
Jahresabschluss 2018 Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1287
Aktenzeichen
20.25.184-000
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschl. Anlagen wird dem Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung zugeleitet, sobald der Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat bestätigt wurde. Den Kreistagsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 direkt nach der Aufstellung durch den Kämmerer und der Bestätigung durch den Landrat zur Verfügung gestellt.

Begründung:

 

I. Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat hat den Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zuzuleiten.

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW stellt der Kreistag den Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Landrates. Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.

 

 

II. Lösung

 

a) Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2018 an den Kreistag

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird zurzeit erstellt. Der Entwurf wird dann vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat festgestellt. Nach der Kreistagssitzung am 03.04.2019 ist die nächste Sitzung erst für den 19.06.2019 terminiert. Um unnötige Verzögerungen bei der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2018 zu vermeiden, soll daher in dieser Kreistagssitzung der Beschluss herbeigeführt werden, dass der aufgestellte und bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2018 dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird. Den Kreistagsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschl. Anlagen direkt nach der Aufstellung durch den Kämmerer und der Bestätigung durch den Landrat zur Verfügung gestellt.

 

Diese Vorgehensweise ist auch mit Blick auf den noch zu erstellenden Gesamtabschluss des Kreises Coesfeld zum Stichtag 31.12.2018 erforderlich, um diesen fristgerecht bis zum Jahresende 2019 vom Kreistag feststellen zu können. Voraussetzung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses ist u. a. das Vorliegen eines geprüften Jahresabschlusses des Kern-haushaltes.

 

Vorbehaltlich des noch zu fassenden Beschlusses könnten noch vor der endgültigen Erstellung des Entwurfes bereits fertiggestellte Teilbereiche dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben werden.

b) Berichterstattung nach den Leitlinien der Budgetierung (Anlage zu § 8 der Haus-haltssatzung 2018)

 

Nach den Leitlinien der Budgetierung sind vom Kämmerer genehmigte Budgetüberschreitungen sowie Mittelverschiebungen über 50.000 € dem Kreistag im Rahmen des Berichtswesens zur Kenntnis zu bringen. In diesem Zuge wird auch über die außerplanmäßigen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen berichtet, die im Zusammenhang mit der im Jahr 2018 eingerichteten Zentralen Ausländerbehörde (Abteilung 35) entstanden sind. Die Berichterstattung wird im Lagebericht des Jahresabschlusses 2018 dargestellt.

 

c) Berichterstattung nach der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld

 

Nach Ziffer 4 der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld ist der Kreistag über die Entwicklung der Finanzanlagen im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens über die Ausführung der Haushaltswirtschaft zu informieren. Eine Berichterstattung hierzu ist ebenfalls im Lagebericht 2018 vorgesehen.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Jahresabschlusses 2018 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 95 Abs. 5 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.