Beschlussvorschlag:
-Ohne-
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - IV.
Die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern
werden seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) bis zu deren Verwendung in der
Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position
„Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den
aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.
Im Jahr 2018 haben sich die Erträge und
Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:
Bestand 01.01.2018 |
833.368,69 € |
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Erträge |
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Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung |
108.610,00 |
Zinseinnahmen |
363,76 € |
Gesamterträge 2018 |
108.973,76 € |
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Aufwendungen |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1 Mühlenstau Karthaus |
3.000,00 |
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2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1 Projekt für artenreiche Feldflur |
1.881,45 € |
2.2 Förderung des Anbaus von Energiepflanzen |
2.200,00 € |
2.3 Obstbaumaktion |
11.407,88 € |
2.4 Maßnahme in Schutzgebieten |
4.352,43 € |
2.5 sonstige Artenschutzprojekte |
1.060,00 € |
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3. Sonstiges |
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3.1 Außenanlage Hof Schoppmann |
615,23 € |
3.2 Wegekreuze |
1.090,04 € |
3.3 Pflegegruppe NZ |
50.000,00 € |
3.4 Sonstige Maßnahmen |
8.680,66 € |
Gesamtaufwendungen 2018 |
84.287,69 € |
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Bestand zum 31.12.2018 |
858.054,76 € |
Für das Jahr 2019 ist beabsichtigt, die
Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiterhin
mit Ersatzgeldern zu unterstützen. Im Bereich der Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen sollen Ersatzgeld-Mittel für diverse Artenschutzprojekte
und Maßnahmen in Schutzgebieten bereitgestellt werden. Des Weiteren soll das
Förderprogramm Wegekreuze und das Projekt Pflegegruppe des Naturschutzzentrums
mit Ersatzgeldern unterstützt werden.
Konkret sind folgende Maßnahmen für das Jahr 2019 geplant:
Geplante Ersatzgeldverwendung 2019 |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1 Schlautmann Mühle |
20.000,00 € |
1.2 Krummer Bach |
15.000,00 € |
1.3 Helmerbach |
5.000,00 € |
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2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1 Artenschutzprojekte |
10.000,00 € |
2.2 Maßnahmen in Schutzgebieten |
10.000,00 € |
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3. Sonstiges |
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3.1 Steinbruch*1 |
10.000,00 € |
3.2 Wegekreuze*2 |
20.000,00 € |
3.3 Pflegegruppe NZ |
50.000,00 € |
3.4 Kleingewässersanierung |
5.000,00 € |
3.5 Sonstige Maßnahmen |
20.000,00 € |
3.6 Grundstückserwerb*3 |
10.000,00 € |
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Geplante Ersatzgeldverwendung 2019 |
175.000,00 € |
*1 Steinbruch
Die ehemaligen Steinbrüche in den Baumbergen sind
vielfach Winterquartiere von Fledermäusen. Das Naturschutzzentrum plant dieser
Entdeckung nachzugehen und erste bekannte Quartiere zu optimieren. Die
Verwaltung wurde am 07.06.2018 durch den Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung beauftragt, mit Eigentümern bzw. Maßnahmenträgern
Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zur ökologischen Restauration von
aufgelassenen Steinbrüchen zu ermitteln (siehe SV-9-1107).
*2 Förderprogramm Wegekreuze
Die Bildstöcke und
Wegekreuze im Kreis Coesfeld prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft
des Münsterlandes. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung
hat daher am 07.03.2017 einem fünfjährigen Förderprogramm zur Sanierung von
Bildstöcken und Wegekreuzen mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € zugestimmt
(siehe SV-9-0727).
*3 Grundstückserwerb für
Naturschutzzwecke
Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren
zu können, wurde für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche
Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von 10.000 € gebildet. Zur Zeit steht der
Kreis Coesfeld in konkreten Verhandlungen zum Erwerb von zwei Flächen für
Naturschutzzwecke im Kreis Coesfeld in einer Größe von ca. 13 ha. Sollten sich
die Maßnahmen umsetzen lassen, werden hierfür Mittel in Höhe von ca. 600.000
Euro benötigt.