Betreff
Verwendung Ersatzgeld
Vorlage
SV-9-1292
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

-Ohne-

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. - IV.

 

Die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern werden seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2018 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2018

      833.368,69 €

 

 

Erträge

 

Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung

108.610,00

Zinseinnahmen

              363,76 €

Gesamterträge 2018

      108.973,76 €

 

 

Aufwendungen

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Mühlenstau Karthaus

3.000,00

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Projekt für artenreiche Feldflur

           1.881,45 €

2.2 Förderung des Anbaus von Energiepflanzen

           2.200,00 €

2.3 Obstbaumaktion

        11.407,88 €

2.4 Maßnahme in Schutzgebieten

           4.352,43 €

2.5 sonstige Artenschutzprojekte

           1.060,00 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Außenanlage Hof Schoppmann

              615,23 €

3.2 Wegekreuze

           1.090,04 €

3.3 Pflegegruppe NZ

        50.000,00 €

3.4 Sonstige Maßnahmen

           8.680,66 €

Gesamtaufwendungen 2018

        84.287,69 €

 

 

Bestand zum 31.12.2018

      858.054,76 €

 

Für das Jahr 2019 ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiterhin mit Ersatzgeldern zu unterstützen. Im Bereich der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen Ersatzgeld-Mittel für diverse Artenschutzprojekte und Maßnahmen in Schutzgebieten bereitgestellt werden. Des Weiteren soll das Förderprogramm Wegekreuze und das Projekt Pflegegruppe des Naturschutzzentrums mit Ersatzgeldern unterstützt werden.

 

 

Konkret sind folgende Maßnahmen für das Jahr 2019 geplant:

Geplante Ersatzgeldverwendung 2019

 

 

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Schlautmann Mühle

20.000,00 €

1.2 Krummer Bach

15.000,00 €

1.3 Helmerbach

5.000,00 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Artenschutzprojekte

10.000,00 €

2.2 Maßnahmen in Schutzgebieten

10.000,00 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Steinbruch*1

10.000,00 €

3.2 Wegekreuze*2

20.000,00 €

3.3 Pflegegruppe NZ

50.000,00 €

3.4 Kleingewässersanierung

5.000,00 €

3.5 Sonstige Maßnahmen

20.000,00 €

3.6 Grundstückserwerb*3

10.000,00 €

 

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2019

175.000,00 €

 

*1 Steinbruch

Die ehemaligen Steinbrüche in den Baumbergen sind vielfach Winterquartiere von Fledermäusen. Das Naturschutzzentrum plant dieser Entdeckung nachzugehen und erste bekannte Quartiere zu optimieren. Die Verwaltung wurde am 07.06.2018 durch den Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt, mit Eigentümern bzw. Maßnahmenträgern Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zur ökologischen Restauration von aufgelassenen Steinbrüchen zu ermitteln (siehe SV-9-1107).

 

*2 Förderprogramm Wegekreuze

Die Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Coesfeld prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat daher am 07.03.2017 einem fünfjährigen Förderprogramm zur Sanierung von Bildstöcken und Wegekreuzen mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € zugestimmt (siehe SV-9-0727).

 

*3 Grundstückserwerb für Naturschutzzwecke

Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von 10.000 € gebildet. Zur Zeit steht der Kreis Coesfeld in konkreten Verhandlungen zum Erwerb von zwei Flächen für Naturschutzzwecke im Kreis Coesfeld in einer Größe von ca. 13 ha. Sollten sich die Maßnahmen umsetzen lassen, werden hierfür Mittel in Höhe von ca. 600.000 Euro benötigt.