Betreff
Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW - Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2019 gem. Pos. 1.1.1 Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW)
Vorlage
SV-9-1299
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld erhalten entsprechend ihrem Personalschlüssel auch im Jahr 2019 zusätzlich zu der bisherigen Landesförderung die erhöhten Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (hier: Position 1.1.1 KJP NRW).

Grundsätzlich erfolgt die Weitergabe der Landesmittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in dieser Form bis der nächste Kinder- und Jugendförderplan verabschiedet ist.

Begründung:

 

I. Problem

Mit Schreiben vom 20. Januar 2019 hat der Landschaftsverband Westfalen Lippe den jährlichen Mitteleinsatz zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2019 aus Mitteln der Pos. 1.1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW (Fachbezogene Pauschale) in Höhe von insgesamt 211.608,00 EUR EUR für den Kreis Coesfeld – Jugendamtsbezirk bewilligt (siehe Anlage 1).

Diese Mittel sind zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des §12 KJFöG bestimmt.

 

Somit liegt gegenüber der Ansatzplanung 2019 (162.814 EUR) eine Mehreinnahme in Höhe von 48.794,00 EUR vor (vgl. Produkt 02.51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Sachkonto 414150 - LZ Offene Kinder- und Jugendarbeit).

 

Gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld – Förderbestimmungen fördert der Kreis Coesfeld die anrechenbaren Betriebskosten bis zu 50% unter grundsätzlicher Anrechnung der Landesmittel. Daher wäre eine Weitergabe der Landesmittel nicht vorgeschrieben.

 

 

II. Lösung

Die Verwaltung schlägt daher vor, die außerplanmäßigen Landesmittel bis zur Verabschiedung eines neuen Kinder- und Jugendförderplanes an die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes weiterzuleiten und somit vergleichbar wie in den drei Münsterlandkreisen Borken, Steinfurt und Warendorf zu verfahren.

 

Die Träger erhalten die zusätzlichen Landesmittel pauschaliert entsprechend ihrem Personalschlüssel für die unmittelbare Arbeit mit den jungen Menschen vor Ort.

Bezogen auf die Kommunen im Zuständigkeitsbereich ergibt sich voraussichtlich folgende Verteilung:

 

Stadt / Gemeinde

Fachstellenanteil

Zusätzliche Landesmittel (anteilig)

Ascheberg

2,5

5.191 €

Billerbeck

2,0

4.153 €

Havixbeck

2,0

4.153 €

Lüdinghausen

4,0

8.305 €

Nordkirchen

2,0

4.153 €

Nottuln

3,5

7.267 €

Olfen

2,0

4.153 €

Rosendahl

2,0

4.153 €

Senden

3,5

7.267 €

 

Die Verwendung der zusätzlichen Mittel müssen die Träger nachweisen.

 

 

III. Alternativen

Satzungskonforme Vereinnahmung der zusätzlichen Landesmittel gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, um den bislang kontinuierlich gestiegenen Mittelansatz (hier FP 11. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit) des Kreises Coesfeld auszugleichen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.