Beschlussvorschlag:
Die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Coesfeld erhalten entsprechend ihrem Personalschlüssel auch im
Jahr 2019 zusätzlich zu der bisherigen Landesförderung die erhöhten
Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (hier:
Position 1.1.1 KJP NRW).
Grundsätzlich erfolgt die Weitergabe der
Landesmittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in dieser Form bis der
nächste Kinder- und Jugendförderplan verabschiedet ist.
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben vom 20. Januar 2019 hat der
Landschaftsverband Westfalen Lippe den jährlichen Mitteleinsatz zur Förderung
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2019 aus Mitteln der Pos.
1.1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW (Fachbezogene Pauschale) in Höhe
von insgesamt 211.608,00 EUR EUR für den Kreis Coesfeld – Jugendamtsbezirk
bewilligt (siehe Anlage 1).
Diese Mittel sind zur Förderung der Offenen Kinder-
und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII
und des §12 KJFöG bestimmt.
Somit liegt gegenüber der Ansatzplanung 2019
(162.814 EUR) eine Mehreinnahme in Höhe von 48.794,00 EUR vor (vgl. Produkt
02.51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Sachkonto 414150 - LZ
Offene Kinder- und Jugendarbeit).
Gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises
Coesfeld – Förderbestimmungen fördert der Kreis Coesfeld die anrechenbaren
Betriebskosten bis zu 50% unter grundsätzlicher Anrechnung der Landesmittel.
Daher wäre eine Weitergabe der Landesmittel nicht vorgeschrieben.
II. Lösung
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
außerplanmäßigen Landesmittel bis zur Verabschiedung eines neuen Kinder- und
Jugendförderplanes an die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes
weiterzuleiten und somit vergleichbar wie in den drei Münsterlandkreisen
Borken, Steinfurt und Warendorf zu verfahren.
Die Träger erhalten die zusätzlichen Landesmittel
pauschaliert entsprechend ihrem Personalschlüssel für die unmittelbare Arbeit
mit den jungen Menschen vor Ort.
Bezogen auf die Kommunen im Zuständigkeitsbereich
ergibt sich voraussichtlich folgende Verteilung:
Stadt / Gemeinde |
Fachstellenanteil |
Zusätzliche Landesmittel (anteilig) |
Ascheberg |
2,5 |
5.191 € |
Billerbeck |
2,0 |
4.153 € |
Havixbeck |
2,0 |
4.153 € |
Lüdinghausen |
4,0 |
8.305 € |
Nordkirchen |
2,0 |
4.153 € |
Nottuln |
3,5 |
7.267 € |
Olfen |
2,0 |
4.153 € |
Rosendahl |
2,0 |
4.153 € |
Senden |
3,5 |
7.267 € |
Die Verwendung der zusätzlichen Mittel müssen die
Träger nachweisen.
III.
Alternativen
Satzungskonforme Vereinnahmung der zusätzlichen
Landesmittel gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, um
den bislang kontinuierlich gestiegenen Mittelansatz (hier FP 11. Betriebskosten
von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit)
des Kreises Coesfeld auszugleichen.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.