Betreff
Errichtung einer Wetterschutzhütte im Landschaftsschutzgebiet Rorup
Vorlage
SV-9-1177/1
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans Rorup zu.

 

Die Befreiung ergeht unter nachfolgenden Bedingungen:

1.    Nutznießer der Befreiung ist ausschließlich der Antragsteller.

2.    Der Nutzungszweck besteht ausschließlich in der Betreuung des Naturschutzgebietes Welter Bach.

 

In die Baugenehmigung der Stadt Dülmen soll folgende Auflage aufgenommen werden:

Anfallendes Abwasser ist zu sammeln und ordnungsgemäß außerhalb des Schutzgebietes zu entsorgen.

 

Begründung:

 

Die vorliegende Thematik wurde bereits in den Beiratssitzungen am 21.03. und 27.04.2017 sowie am 10.10.2018 diskutiert.

Zwischenzeitlich hat noch ein Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dülmen stattgefunden.

Grundlegende neue Erkenntnisse liegen nicht vor. Die Thematik ist ausreichend bekannt und bedarf der Abstimmung, da andernfalls der Befreiungs- und demzufolge der Bauantrag nicht zum Abschluss kommen.

 

Die untere Naturschutzbehörde hält eine Legalisierung des Vorhabens unter naturschutzrechtlichen Aspekten für vertretbar, wenn die im Beschlussvorschlag genannten Bedingungen eingehalten werden.