Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans
Rorup zu.
Die Befreiung ergeht unter nachfolgenden
Bedingungen:
1.
Nutznießer
der Befreiung ist ausschließlich der Antragsteller.
2.
Der
Nutzungszweck besteht ausschließlich in der Betreuung des Naturschutzgebietes
Welter Bach.
In
die Baugenehmigung der Stadt Dülmen soll folgende Auflage aufgenommen werden:
Anfallendes
Abwasser ist zu sammeln und ordnungsgemäß außerhalb des Schutzgebietes zu
entsorgen.
Begründung:
Die vorliegende Thematik wurde bereits in den Beiratssitzungen am
21.03. und 27.04.2017 sowie am 10.10.2018 diskutiert.
Zwischenzeitlich hat noch ein Abstimmungsgespräch mit der
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dülmen stattgefunden.
Grundlegende neue Erkenntnisse liegen nicht vor. Die Thematik ist ausreichend
bekannt und bedarf der Abstimmung, da andernfalls der Befreiungs- und
demzufolge der Bauantrag nicht zum Abschluss kommen.
Die untere Naturschutzbehörde hält eine Legalisierung des Vorhabens
unter naturschutzrechtlichen Aspekten für vertretbar, wenn die im
Beschlussvorschlag genannten Bedingungen eingehalten werden.