Beschlussvorschlag:
Der Stadt Olfen wird für den Umbau sowie die ergänzende Ausstattung eines ehemaligen Geschäftraumes zu einem Jugendcafé ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.281.- EUR gewährt.
Begründung:
I. Problem
Seit dem Jahr 2000 unterhält die Stadt Olfen ein eigenes Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in einer Jugendeinrichtung.
Zunächst war das sogenannte Jugendcafé in einem städtischen Wohngebäude an der Kirchstraße untergebracht. Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld bereits im Jahr 2000 einen Zuschuss in Höhe von 10.080.- DM (5.153,82 EUR) gewährt (vgl. Sitzungsvorlage 6-225 der JHA-Sitzung vom 09. Nov. 2000).
Im Jahr 2004 musste dann das o.g. Jugendcafé bedingt durch den Abriss des städtischen Gebäudes an der Kirchstraße geschlossen werden. In einem weiteren städtischen Gebäude, dem „Alten Kaiserhof“ in der Olfener Innenstadt, wurde dem Jugendcafé ein neues Domizil kurzfristig und übergangsweise zur Verfügung gestellt.
Mittlerweile hat die Stadt Olfen erneut Räumlichkeiten mit einer langfristigen Perspektive für das Jugendcafé gefunden. Die zukünftigen offenen Angebote sollen ab Sommer 2005 in einem ehemaligen Ladenlokal ebenfalls in der Innenstadt angeboten werden.
Mit Schreiben vom 29. Sept. und 13. Okt. 2004 betragt die Stadt Olfen einen Zuschuss zu den Umbau- sowie den ergänzenden Einrichtungskosten dieser neuen Räume.
II. Lösung
Gemäß
den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier:
Förderungsposition 7 - Investitionskostenförderung von Einrichtungen der
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, ist u.a. die Förderung des Umbaus von
Gebäuden sowie die Erst-, Ergänzungs- bzw. Ersatzbeschaffung von
Einrichtungsgegenständen für Offene Kinder- und
Jugendarbeit vorgesehen.
Voraussetzung
für die Förderung ist es, dass die Maßnahme geeignet ist, die Aufgaben der
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zu erfüllen und nach Maßgabe der Ergebnisse
der Jugendhilfeplanung notwendig ist.
Die
Finanzierung stellt sich vorläufig wie folgt dar:
voraussichtliche
Gesamtkosten 21.705.-
EUR
berücksichtungsfähige
Gesamtkosten 21.405.-
EUR
Kreiszuschuss
i.H.v.bis zu 20% 4.281.- EUR
Eigenmittel
der Stadt Olfen 17.124.-
EUR
Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Entsprechende Haushaltsmittel sind in der HHSt. 4600.988000 eingeplant.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig