Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld in der Fassung ab 01.08.2019 wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege wurden zuletzt zum 01.08.2015 geändert. Die Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren als ein wichtiges zweites Standbein der Kindertagesbetreuung neben den Kindertageseinrichtungen etabliert, welches insbesondere bei der Förderung von Kleinstkinder und Säuglingen sehr stark zum Einsatz kommt.

 

Kindertagespflege wird von den Eltern aufgrund der höheren Flexibilität der Betreuungszeiten und der familiennäheren Betreuung der Kinder in Kleinstgruppen gerne in Anspruch genommen. Dieses führt bisher dazu, dass das vorhandene Angebot an Kindertagespflegeplätze die bestehende Nachfrage nicht immer decken kann. Darüber hinaus herrscht bei den Tagespflegepersonen eine relativ hohe Fluktuation, da immer wieder Tagespflegepersonen aus den verschiedensten persönlichen Gründen aus der Kindertagespflege endgültig oder zeitweise ausscheiden.

 

Zur Stärkung des Angebots der Kindertagespflege und der Akquise weiterer Tagespflegepersonen wurden seitens des Kreisjugendamtes bereits verschiedene Maßnahmen durchgeführt wie insbesondere Infoabende für interessierte Personen im Vorfeld der Qualifizierungskurse der verschiedenen Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld.

 

Eine Anpassung der Höhe der Beträge hat letztmalig mit der Änderung der Richtlinien mit Wirkung zum 01.08.2013 stattgefunden. Die Beträge wurden von 3,50 € auf 4,00 € (Qualifikationsstufe I) bzw. von 4,20 € auf 5,00 € (Qualifikationsstufe II) angehoben.

 

Die Tagespflegekräfte im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes haben sich bei Hausbesuchen sowie im Rahmen von zwei Schreiben von Netzwerken der Tagespflegekräfte dahingehend dahingehend geäußert, dass eine Anhebung der Stundensätze aus ihrer Sicht notwendig sei, auch um die gestiegenen Kosten zu decken.

 

II. Lösung

 

Zwischen den Jugendämtern im Kreis Coesfeld herrscht Einigkeit darüber, dass man weiterhin mit gleichhohen Stundensätzen arbeiten möchte. Ebenso wird die Erhöhung der Pauschalen nach dem langen Zeitraum ohne Erhöhung (5 Jahre, seit 2013) als angemessen betrachtet. Ziel dieser Richtlinienänderung ist es, durch finanzielle Anreize die Arbeit als Tagespflegeperson attraktiver zu gestalten um das Angebot an Kindertagespflegeplätzen weiter auszubauen und bereits tätige Tagespflegekräfte an das Kreisjugendamt zu binden.

 

Als angemessene Höhe wird von allen Jugendämtern ein Betrag von 5,50 € (Qualifikationsstufe II) bzw. 4,50 € (Qualifikationsstufe I) angesehen. Auf diesem Niveau bewegen sich auch die durch den Kreis Borken zum 01.08.2018 durch Richtlinienänderung festgelegten Stundensätze.

 

Auf die gestiegenen Sachkosten für die Tagespflegepersonen soll durch eine Anpassung des Anteils für Sachaufwand von 1,73 € auf 1,90 € reagiert werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Räume für die Kindertagespflege (Miete, Strom, Wasser, Gas…) sowie die Sachkosten für die Kindertagespflege (Spielmaterialien, Wickeltische, Verbrauchsmaterial…) unterliegen wie alle Güter und Dienstleistungen in Deutschland einer Kostensteigerung. Die Kostensteigerung wurde auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) 2011 bis 2018 berechnet. Der Verbraucherpreisindex ist im Zeitraum 2011 bis 2018 von 102,1 auf 111,4 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 9,1 %. Bezogen auf den Sachaufwand von derzeit 1,73 € je Stunde würde sich eine Steigerung von 0,16 € auf insgesamt 1,89 € je Stunde bis in das Jahr 2018 ergeben. Aus Vereinfachungsgründen und um die anteiligen Kostensteigerungen aus dem Jahr 2019 zu berücksichtigten, wurde der Wert auf 1,90 € gerundet.

 

Aufgrund der verwaltungsaufwändigen Anpassungsarbeiten wird von einer jährlichen Erhöhung der Vergütung abgesehen. Änderungen an den Richtlinien ergeben sich ausschließlich in der Überschrift (01.08.2019 statt 01.01.2015) sowie in der Anlage).

 

Durch Änderung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung zur Übernahme zusätzlicher Personalkosten für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Tagespflegepersonen wurde der Zuschuss der Jugendämter von 60 % auf 70 % erhöht. Es wurde beschlossen, dass eine Anpassung der Richtlinien bei nächster Gelegenheit erfolgen soll (siehe SV-9-0703 und SV-9-0968). Eine entsprechende Anpassung wurde in den beigefügten Richtlinien vorgenommen. 

 

Die Jugendämter stehen weiter im Austausch, um die Richtlinien den fachlichen Entwicklungen anzupassen und Regelungen weit möglichst zu harmonisieren. Schließlich erfolgte die letzte umfangreiche Anpassung im Jahre 2013. Zudem würden einige redaktionelle Änderungen der Präzisierung dienen. Die bisher erkannten Änderungsbedarfe haben zudem keine besondere Dringlichkeit. Für den 01.08.2020 ist ein reformiertes KiBiz angekündigt, das nach Stand der Dinge auch Änderungen für die Kindertagespflege mit sich bringen.

 

Die Verwaltung will dem Ausschuss daher eine umfängliche Richtlinienänderung vorlegen, mit dem Ziel, diese zum 01.08.2020 in Kraft zu setzen.

 

III. Alternativen

 

Eine Änderung der Richtlinien erfolgt nicht.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Erhöhung der Förderbeträge in der Tagespflege um 12,5 % in der Qualifikationsstufe I (4,00 € > 4,50 €) und um 10% in der Qualifikationsstufe II (5,00 € > 5,50 €). Da fast alle Tagespflegepersonen über die Qualifikationsstufe II verfügen, wird von einer Kostensteigerung von 10% ausgegangen.

 

Für den Zeitraum August bis Dezember 2019 werden sich diese Mehrkosten voraussichtlich mit einem Volumen von ca. 70.000 € auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrkosten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets aufgefangen werden können.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2020 ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 170.000 € zu rechnen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

  1. Entwurf der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld, gültig ab 01.08.2019 inkl. geänderter Anlage
  2. Synopse der Richtlinien zum Stand 01.01.2015 und 01.08.2019