Betreff
Aufteilung Eingliederungs- und Verwaltungsbudget SGB II
Vorlage
SV-9-1313
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2019 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                  

I.        Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                           315.000 €

II.       Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                          2.800.000 €

III.      Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                               1.595.749 €

IV.      Bildungsgutscheine:                                                                                    350.000 €

V.      JobPerspektive § 16e SGB II:                                                                     230.000 €

VI.      Sonderprogramm ESF-LZA:                                                                                  0 €

VII.     Freie Förderung § 16f:                                                                                150.000 €

VIII.    Förderung § 16h                                                                                          300.000 €

IX.      Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                             450.000 €

X.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                                         50.000 €

Summe:                                                                                                             6.240.749 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage mit der Nr. SV-9-1213 aus der 18. Sitzung am 22.11.2018 verwiesen.

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung.

 

Da für das Jahr 2019 dem Kreis Coesfeld bisher noch keine Daten vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen zunächst in der Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel in vergleichbarer Höhe wie im Jahr 2018 bereitstellen wird. Diese Planung wurde in der vergangenen Sitzung am 22.11.2018 beschlossen.

 

Mittlerweile liegen die Werte der tatsächlichen Budgets des Bundes für das Jahr 2019 fest. Demnach stehen im aktuellen Jahr im Eingliederungstitel voraussichtlich zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 1,6 Mio. € zur Verfügung.

 

Dieser Anstieg steht insbesondere mit den neuen Regelinstrumenten des Teilhabechancengesetzes (s. SV-9-1312; TOP 1) in Zusammenhang. So wurde neben den bestehenden Verteilungsmaßstäben ein neuer Indikator für die bundesweite Verteilung des Bundesbudgets eingeführt, welcher das Verhältnis der Langzeitleistungsbezieher zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten („eLb’s“) abbildet.

 

Auch im Budget für die Verwaltungskosten stehen zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 0,8 Mio. € zur Verfügung. Der Anstieg hängt auch hier u.a. mit der Einführung der neuen Regelinstrumente aus dem Teilhabechancengesetz zusammen.

 

Eine Erhöhung des Eingliederungstitels und des Budgets für die Verwaltungskosten in diesen Dimensionen hat eine umfangreiche Anpassung der aktuellen Planungen erforderlich gemacht. Die örtlichen Jobcenter in den Städten und Gemeinden wurden im Rahmen der Besprechung der Leiterinnen und Leiter am 09.01.2019 in Dülmen beteiligt. Auch der örtliche Beirat wird hierbei in seiner Sitzung im März 2019 noch eingebunden.

 

Hinweise:

Bei der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Darüber hinaus soll ein Betrag in Höhe von 150.000 € für die Digitalisierung der Jobcenter im Kreis Coesfeld bereitgestellt werden. Hierdurch sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Einführung der e-Akte und die Begleitung durch ein externes Beratungsunternehmen geschaffen werden.

 

Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten. 

 

Die zusätzlichen Mittel sollen wie folgt – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der unterjährigen Entwicklung der Bedarfe – die bisher beschlossene Verteilung ergänzen:

 

Zusätzliche Mittel EGT:

1.684.285 €

Umschichtung Digitalisierung/E-Akte (Verwaltungstitel)

-150.000 €

zusätzliche Mittel für die Instrumente § 16e neu und § 16i

-684.285 €

AVGS Angebot Nachfolge Jugend in Arbeit+ (zwei Träger: Nord und Süd)

-200.000 €

zusätzliche Mittel für das Projekt RETURN (§ 16h)

-50.000 €

ggfls. Maßnahme und/oder AVGS Angebot für gesundheitlich Eingeschränkte (in Abhängigkeit zum Projektantrag rehapro)

-300.000 €

ggfls. Maßnahme soziale Beschäftigung im südlichen Kreisgebiet (analog bestehender Maßnahme im Norden)

-200.000 €

ggfls. Aufstockung der bisher 5 Plätze im Projekt „Chance Zukunft“

-100.000 €

Summe:

0 €

 

III. Alternativen

- keine -

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NW.