Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Brückenbaumaßnahme K 11 AN 5 in Nottuln-Schapdetten
Vorlage
SV-9-1316
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Brücke im Zuge der K 11 (Abschnitt 5) über die Stever in Schapdetten zu veranlassen.

 

 

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Konstruktionsbedingt ist die vorhandene Brücke über die „Stever“ auf 24t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch ist der gesamte Streckenzug der K 11 nicht durchgängig mit allen Verkehrsarten befahrbar. Das Bauwerk entspricht nicht dem heutigen technischen Standard. Die bestehende Straße hat eine Breite von rd. 5,0 m. Ein Radweg ist nicht vorhanden.

 

Da eine Anhebung der zulässigen Gewichtsbelastung durch baulich sinnvolle Maßnahmen nicht möglich ist, soll die Brücke erneuert werden. Es ist eine freitragende Stahlbetonbrücke vorgesehen (lw = 8,50 m / lh = 1,80 m / l = 15 m). Um den Begegnungsverkehr problemlos zu ermöglichen, ist geplant die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 370 m auf 6 m auszubauen.

 

Gleichzeitig ist auch die Anlage eines Radweges auf einer Länge von 510 m vorgesehen. Damit wird im Bereich der Brücke die Verkehrssicherheit erhöht. Der Radweg erhält eine Breite von 2,50 m. Vorübergehen wird der Radweg südlich (bei Stat. 1,050) auf die Fahrbahn geführt und in nördlicher Richtung (Stat. 1,560) erfolgt der Anschluss an den nächsten Wirtschaftsweg. Ziel ist letztendlich auf der gesamten Strecke einen straßenbegleitenden Radweg anzulegen. Eine Förderung für den Radweg ist ab 2020 eingeplant.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für April/Mai 2019 vorgesehen. Es ist geplant mit den Bauarbeiten im Juni 2019 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.

 

Die Baukosten für die Erneuerung der Brücke belaufen sich auf ca. 870.000 €. Die Mittel wurden hierfür im Haushalt 2017/2018 eingestellt Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60% bezuschusst. Den Eigenanteil für den Radweg übernimmt die Gemeinde Nottuln (ca. 80.000 €). Verbleiben als Eigenanteil für die Erneuerung der Brücke und Fahrbahn ca. 270.000 €, die vom Kreis zu tragen sind.

 


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Anlage

Buchwert
zum 31.12.2018

Abschreibung
jährlich
bisher
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungs-kosten einschl.
aktiv. Eigenl.
*3)

Buchwert
zur Verkehrs-freigabe
(15.12.2019)

Abschreibung
jährlich neu
*4)

Brücke

10.326 €

794,34 €

-9.565 €

ca. 330.000 €

ca. 330.000 €

ca. 4.100 €

Fahrbahn

103.896 €

3.011,50 €

-55.713 €

ca. 462.000 €

ca. 508.800 €

ca. 11.300 €

Radweg

 

ca. 165.000 €

ca. 165.000 €

ca. 3.700 €

 

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „2“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2018 für die Fahrbahn eine Restnutzungsdauer von 34,5 Jahre verzeichnet; bei der Brücke sind es noch 13 Jahre.

*2)   Für die Brücke ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, da diese durch einen Neubau vollständig ersetzt wird. Da die Fahrbahn auf einer Länge von rd. 370 m zum größten Teil aufgenommen wird, ist auch hier eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten (Markierung usw.) sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktiv. Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Fahrbahn + Radweg) bzw. über 80 Jahre (Brücke) abgeschrieben.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte