Betreff
Vorstellung der Aufgaben der Betreuungsvereine Sozialdienste kath. Frauen e. V. Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen
Vorlage
SV-7-0184
Aktenzeichen
251.2
Art
Sitzungsvorlage

 

Vorstellung der Aufgaben der Betreuungsvereine Sozialdienste katholische Frauen e. V. Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

 

 

Während der Beratung über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betreuungsgesetz im Kreis Coesfeld und über die Finanzierung dieses Angebots in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.01.2005 wurde der Wunsch geäußert, über die Arbeit der Betreuungsvereine und deren Leistungen näher informiert zu werden.

 

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen (§§ 1900 und 1908 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 3 und 4 Betreuungsgesetz (BtG) und der Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich die Aufgaben für Betreuungsvereine wie folgt:

 

Die Tätigkeiten der Vereine lassen sich in zwei Bereiche gliedern:

 

  1. Wahrnehmung  von Querschnittsaufgaben

 

Hierzu zählen im Einzelnen planmäßige Gewinnung von ehrenamtlichen BetreuerInnen, deren Einführung, Fortbildung, Begleitung und Beratung und planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

 

  1. Übernahme eigener Betreuungen

 

 

Durch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz mit Wirkung ab dem 01.07.2005 werden auf die Betreuungsvereine zusätzliche Aufgaben zukommen. Neben der Information über Vorsorgevollmachten, kann der Betreuungsverein im Einzelfall bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht beraten. Die Betreuungsvereine sollen außerdem Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten.

 

Nach § 6 S. 1 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) hat die Betreuungsstelle die Tätigkeiten von einzelnen Personen sowie von gemeinnützigen und freien Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger zu fördern.

 

Im Kreis Coesfeld sind seit 1992/93 drei anerkannte Betreuungsvereine aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben zuständig. Dieses sind die Sozialdienste  kath. Frauen e. V. in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen in Kooperation mit der Betreuungsstelle des Kreises Coesfeld.

 

Frau Thier vom Sozialdienst kath. Frauen e. V. Coesfeld wird in der Sitzung am 09.06.2005 in einem Vortrag auf die Aufgaben der Betreuungsvereine näher eingehen.