Betreff
Sachstandsbericht zur Erneuerung der Lippebrücke im Zuge der K 9 AN 4 zwischen Olfen und Ahsen
Vorlage
SV-9-1317
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Sachstandsbericht zur Erneuerung der Lippebrücke im Zuge der K 9 AN 4 zwischen Olfen und Ahsen

 

Wie berichtet (SV-9-0896 / SV-9-1011 / SV-9-1154) ergaben Untersuchungen im April 2018 die Notwendigkeit, auf Grund der fortschreitenden Zersetzung des Betons, die Brücke zwischen Olfen und Ahsen sofort für den gesamten Verkehr zu sperren. Die Sperrung gilt auch für Fußgänger und Radfahrer, da die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Aufgrund der damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigung soll so schnell wie möglich eine Lösung gefunden werden. Ein Behelfsbauwerk als Zwischenlösung wäre hierfür genauso möglich wie ein Ersatzbauwerk in gleicher Lage. Für beide Varianten sind die Auswirkungen für die Natur, Anlieger und Verkehrsteilnehmer sowohl zeitlicher als auch wirtschaftlicher Art zu prüfen und abzuwägen. Zum Jahresende 2018 wurde der Prüfauftrag an ein Ing.-Büro vergeben. Die Beauftragung beinhaltet die Vorplanungen für eine Behelfsbrücke und den Ersatzneubau in selber Lage sowie das Anfertigen einer Kosten-Nutzen-Untersuchung beider Varianten im Vergleich zueinander.

Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im April 2019 vorgestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass der Ersatzneubau evtl. doch schneller zu realisieren ist, als zuvor angenommen.

Mit der Bezirksregierung sind diesbezüglich schon erste Gespräche über eine mögliche Förderung geführt worden. Sowohl beim Kreis Coesfeld als auch Recklinghausen ist die Brücke an 1. Stelle gesetzt. Seitens des NRW-Verkehrsministeriums wurde im Gespräch die Förderung des Ersatzneubaus zugesagt. Es wurde aber auch eingeschränkt, dass dies nicht für ein Behelfsbauwerk gilt. Jegliche Übergangslösungen sind nicht förderfähig.

Die Brücke über die Lippe im Zuge der K 9 AN 4 von Olfen nach Ahsen bildet die Kreisgrenze zu Recklinghausen. Organisatorisch wird die Brücke vom Kreis Recklinghausen betreut. Die anstehenden Kosten für das Brückenbauwerk sind hälftig zwischen den Kreisen zu teilen. In der Ansatzplanung für den Haushalt 2019 sind die entsprechenden Mittel eingeplant.