Beschlussvorschlag:
ohne
In der Sitzung am 21.06.2018 (SV-9-1097) hat der
Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit dem Landesbetrieb
aufzunehmen, um eine Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbaues der A
1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in Senden zu veranlassenden. Die
Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den
Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.
Hintergrund war, dass durch die geplante Verbreiterung der A 1 auf 6 Spuren alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw. anzupassen sind. Auch die Brücke im Zuge der K 10 soll erneuert werden. Damit besteht die Möglichkeit den Querschnitt der neuen Brücke zu verbreitern, um im 2. Schritt einen straßenbegleitenden Radweg separat über die Autobahnbrücke führen zu können.
Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt
über den Landesbetrieb Straßenbau. Die Kosten des neuen Bauwerkes werden gemäß
Bundesfernstraßengesetz FStrG § 12 (2) zwischen dem Baulastträger der A 1 und
dem Baulastträger der K 10 im Verhältnis der Fahrbahnbreiten geteilt. Daraus
ergibt sich ein Kostenanteil für die Brückenverbreiterung in Höhe von ca.
325.000 €. Vom Land wurde signalisiert, den Radweg an der K 10 und damit auch
die Mehrkosten für die Brückenverbreiterung nach den Förderrichtlinien
Nahmobilität (FöRi-Nah) mit 70% zu fördern.
In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses
am 19.09.2018 hat der Rat der Gemeinde Senden beschlossen, den Eigenanteil für
die Maßnahme nicht zu übernehmen. Die Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.
Damit wird die Maßnahme aktuell nicht
weiterverfolgt. Der Landesbetrieb wird unterrichtet, dass keine Änderung am Brückenquerschnitt
erfolgen soll.
Anlagen:
- Übersichtskarte
- Niederschrift über die Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 19.09.2018