Betreff
Projekt Jugendliche Seniorenbegleiter
Vorlage
SV-9-1321
Aktenzeichen
50.2/50.38
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.

Für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme „Jugendliche Seniorenbegleiter“ in den Orten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen wird dem Bildungsforum Coesfeld auf Grundlage seines Antrages vom 04.02.2019 ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € bewilligt.

 

2.

Der in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2018 (SV-9-1236/1) beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Bildungsforum Coesfeld ist eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und Familienbildung, in der die Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen sowie Selm, Werne und das Katholische Kreisbildungswerk zusammengeschlossen sind.

Innerhalb des Bildungsforums wurden bisher vorbereitende Fortbildungen für Jugendliche für ein Ehrenamt im Altenheim schwerpunktmäßig von der Familienbildungsstätte Dülmen organisiert und Jugendliche zu Jugendlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleitern qualifiziert. Das Projekt wurde dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in seiner Sitzung am 03.09.2018 näher dargestellt.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2018 ist eine Unterstützung des Kreises Coesfeld zur kreisweiten Ausweitung der Fortbildung bei einer gleichzeitigen Erweiterung der Zielsetzung mit dem Aspekt „Fachkräftegewinnung“ erörtert worden. Eine Förderung könnte, so die Aussagen im Kreisausschuss, u.a. erfolgen, soweit das Angebot kreisweit durch alle drei Familienbildungsstätten vorgehalten werde, und das Konzept das Ziel habe, den Fachkräftemangel in Pflegeberufen entgegenzuwirken. Kreisausschuss und Kreistag haben daraufhin den Beschluss gefasst, für das Projekt „Jugendliche Seniorenbegleiter“ 12.000 € mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2019 zu übernehmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit der FBS in Gespräche bezüglich eines Konzeptes für die Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit einzutreten.

 

Nach einem ausführlichen Gespräch zwischen Verwaltung und dem Katholischen Bildungsforum Coesfeld am 16.01.2019 hat nun das Bildungsforum Coesfeld durch Schreiben vom 04.02.2019 einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 12.000 € für die Durchführung von Kursen in den Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen beantragt. Das Antragsschreiben ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Nach den Ausführungen in dem vom Bildungsforum vorgelegten Kurskonzept 2019 richten sich die Fortbildungskurse an Jugendliche im Alter von 15 – 16 Jahren. Die Kurse dienen der Berufsfindung –  insbesondere im Hinblick auf die Pflegeberufe – und sollen zudem für ein ehrenamtliches Engagement für Senioren sensibilisieren. Die Kurse richten sich primär an Haupt- und Realschüler.

 

Die Teilnehmeraquise soll in Kooperation mit der Jugendberufshilfe, den Schulsozialarbeitern und den Berufsberatern der Arbeitsagentur erfolgen. Nach der Aquise sollen die Kurse in den drei Orten vom 20.09.2019 bis 10.01.2020 in einem Umfang von 40 UStd. Theorie und 15 Std. Praktikum stattfinden.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt das vom Bildungsforum dargelegte und im persönlichen Gespräch erläuterte Konzept die Vorgaben des Kreisausschuss-/Kreistagsbeschlusses. Eine Ausweitung auf die drei Standorte der FBS im Kreis Coesfeld ist ebenso erfolgt wie die erweiterte Ausrichtung der Kurse auf das Ziel der Fachkräftesensibilisierung und ggf. –gewinnung.

 

 

II.  Lösung

Dem Bildungsforum Coesfeld wird der beantragte Zuschuss zur zweckentsprechenden Verwendung bewilligt.

 

III. Alternativen

Dem Antrag des Bildungsforums Coesfeld wird nicht entsprochen und eine Förderung des Vorhabens wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Förderung des Vorhabens sind im Haushalt des Kreises Coesfeld für das Jahr 2019 freiwillige Mittel in Höhe von 12.000 € mit einem entsprechenden Sperrvermerk eingestellt worden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über eine Förderung des Vorhabens ist nach dem Beschluss des Kreisausschusses / Kreistages der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zuständig.