Betreff
Versand von Elternbriefe
Vorlage
SV-7-0185
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Versand von Elternbriefen des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. Berlin durch das Kreisjugendamt an Eltern mit einem ersten Kind von der Geburt des Kindes bis zum 8. Lebensjahr wird zugestimmt.

Den Eltern der Kinder entstehen keine Kosten.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

In den Jahren 1980 bis 1998 wurde der Elternbrief des Arbeitskreises „Neue Erziehung e.V. Berlin“ an Eltern mit einem ersten Kind von der Geburt des Kindes bis zum 8. Lebensjahr versandt. Grundlage hierfür war ein Beschluss des Jugendwohlfahrtsausschusses vom 26.11.1979.

 

Aufgrund hoher Arbeitsbelastungen in dem Aufgabenbereich „Tagesbetreuung von Kindern“ im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergarten wurde der regelmäßige Versand der Elternbriefe Mitte des Jahres 1998 eingestellt. Lediglich auf konkrete Anfragen wurden entsprechend angeforderte Elternbriefe zugesandt.

 

Die Geburt eines Kindes ist immer wieder ein freudiges Ereignis – stellt Eltern aber auch täglich vor neue Anforderungen und Probleme. Begleitende und unterstützende Informationen für Pflege, Erziehung und Gesundheitsvorsorge der Kinder sind in dieser Situation eine gute Hilfe.

 

Die Elternbriefe des Arbeitskreises „Neue Erziehung e.V. Berlin“ umfassen insgesamt 46 Briefe. Regelmäßig und dem Alter des Kindes entsprechend können Eltern Informationen und Anregungen nutzen.

 

Gerade ein Blick auf die wachsende Zahl von Hilfefällen im Bereich der erzieherischen Hilfen macht deutlich, wie wichtig eine entsprechende Begleitung und Information von Eltern in Erziehungsfragen ist. Hierzu können die Elternbriefe einen guten Beitrag leisten.

 

Elternbriefe sind einfühlsame Ratgeber, die verschiedene entwicklungsbedingte Sachverhalte aufgreifen sowie praktische Anregungen und Hilfestellungen für den Alltag bieten. 

 

II.  Lösung

 

Der regelmäßige Versand der Elternbriefe wird wieder aufgenommen.

 

III. Alternativen

 

Der Versand der Elternbriefe wird nicht wieder aufgenommen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Kosten für den Elternbrief übernimmt das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lediglich die Zustellungskosten tragen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Pro Kalenderjahr ist nach derzeitigen Erkenntnissen von durchschnittlich rd. 850 Kindern als erstgeborene Kinder von Eltern auszugehen.

Die jährlichen Portokosten betragen somit durchschnittlich ca. 2.700 €.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz i.V.m. § 5 der Satzung des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.