Betreff
Wirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
SV-9-1327
Aktenzeichen
20.21.03-012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht über die wirtschaftliche Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kreise haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen (§ 9 KrO NRW).

 

Darüber hinaus trifft den Kreis insbesondere auch im Hinblick auf das Beteiligungsverfahren nach § 55 KrO NRW (Festsetzung der Kreisumlage) eine Ermittlungspflicht zur Frage der Wirtschaftskraft der kreisangehörigen Kommunen. Weiterhin entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die Finanzbedarfe der umlagepflichtigen Städte und Gemeinden und des Kreises gleichrangig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 – 10 C 13/14).

 

II.  Lösung

Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben Haushaltspläne für das Jahr 2019 zumindest im Entwurf aufgestellt. Bis Ende Februar 2019 lag in den meisten Städten und Gemeinden ein Beschluss über die Haushaltssatzung 2019 vor.

 

Die kreisangehörigen Kommunen haben ihre Abschlüsse für das Jahr 2017 überwiegend erst im letzten Quartal des Jahres 2018 durch die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäte feststellen lassen. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren ist davon auszugehen, dass verbindliche Daten zu den Jahresabschlüssen 2018 auch erst frühestens im letzten Quartal 2019 verfügbar sind. Berichtsquellen zur Haushaltsausführung des Jahres 2018 sind somit die im Jahr 2018 von den Kommunen veröffentlichten Finanzberichte. Darüber hinaus             können – soweit vorhanden - die noch aktuelleren Prognosen zum Jahresabschluss 2018 herangezogen werden, die sich in den Vorberichten der im Entwurf erstellten bzw. bereits verabschiedeten Haushalte 2019 finden.

 

Danach rechnen die kreisangehörigen Kommunen überwiegend mit Verbesserungen für den Jahresabschluss 2018 (vgl. Anlage 1, Spalten 6 - 9). Ausnahmen bilden lediglich die Gemeinden Nottuln und Senden. Hier wurden unterjährig im Jahr 2018 Verschlechterungen (Nottuln: rd. 400.000 € / Senden: rd. 290.000 €) prognostiziert.

 

Die zurzeit eher günstig beeinflusste Haushaltslage der Kommunen spiegelt sich auch in der Planung für das Jahr 2019 wider. Aus neun von elf Haushalten für das Jahr 2019 ist zu entnehmen, dass originäre Haushaltsausgleiche veranschlagt werden, wobei in acht Fällen (Ascheberg, Billerbeck, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Olfen, Rosendahl und Senden) sogar Überschüsse ausgewiesen werden (vgl. Anlage 1, Spalten 10 - 13). Im Jahr 2018 wurden dagegen nur in vier Fällen originäre Haushaltsausgleiche mit Überschüssen geplant (Ascheberg, Havixbeck, Rosendahl, Senden).

 

In der Gesamtschau positiv ist auch die erwartete Entwicklung des Eigenkapitals (vgl. Anlage 2) zu werten. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (Jahr 2022) rechnen sieben Kommunen mit einer Stärkung ihres Eigenkapitals. Zwei Kommunen sehen einem eher geringfügigen Verzehr des Eigenkapitals entgegen (prozentualer Rückgang von 0,39 % bzw. 0,98 %). Zwei Kommunen haben einen deutlicheren Rückgang des Eigenkapitals prognostiziert (Coesfeld: -5,33 %, Nottuln: -3,39 %).

 

Im Vergleich zu den zuletzt genannten Kommunen erwartet der Kreis Coesfeld einen noch deutlich höheren Eigenkapitalverzehr (vgl. Darstellung auf Seite 682 des Haushaltes 2019 - prozentualer Rückgang im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2019:   – 10,59 %).

 

Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden verfügt der Kreis Coesfeld im Planjahr 2019 absolut über das geringste Eigenkapital. Das höchste Eigenkapital weist die Stadt Coesfeld aus, vgl. Anlage 2 (siehe Zeilen lfd. Nr. 3 und Nr. 12).

 

                                                Stadt Coesfeld:                       148.982.978 €

 Kreis Coesfeld:                         18.578.000 €

 

Weitere Finanzdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (z. B. Steuerkraft, Zuwendungen, Ertrag und Aufwand gemäß Ergebnisplanung 2019) sind den Anlagen 9 bis 19 zu entnehmen.

 

Schließlich ist zu konstatieren, dass die Haushalte der Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2019 durch nachstehende Faktoren positiv beeinflusst werden:

 

1. Schlüsselzuweisungen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019)

Soweit aufgrund eigener Steuerkraft keine Abundanz vorliegt, profitieren die kreisangehörigen Kommunen von zum Teil sehr erheblichen Zuwachsraten bei den Schlüsselzuweisungen. Grund für den Anstieg ist u. a. der anders gewichtete Soziallastenansatz. Die Steigerungsrate bezogen auf die Schlüsselzuweisungen aller kreisangehörigen Kommunen beträgt 29,25 % (vgl. Anlage 3 mit gemeindescharfen Einzelsummen / absoluter Anstieg: rd. 6,83 Mio. €). Der Anstieg für den Kreis Coesfeld fällt dagegen vergleichsweise gering aus (Zuwachs 1,21 % / absolut: rd. 0,56 Mio. €).

 

2. Erhöhter Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Im Jahr 2019 wird eine Umverteilung im Bereich Umsatzsteuer / Kosten der Unterkunft Gesetzeskraft erlangen (vgl. Rundschreiben-Nr. 624/18 des Landkreistages NRW). Die Gesamtverbesserung für die kreisangehörigen Kommunen wird sich danach auf rd. 0,76 Mio. € belaufen (vgl. Anlage 4). Der Kreis Coesfeld wird von der dieser Umverteilung nicht profitieren.

 

3. Aufwands- und Unterhaltungspauschale gemäß GFG 2019

Erstmals erhalten die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden die v. g. Pauschale mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,69 Mio. € (vgl. Anlage 5). Die Gemeindeverbände erhalten diese Pauschale nicht.

 

4. Erstattung an die kreisangehörigen Kommunen (ohne eigenes Jugendamt) aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2017

Aus der Anlage 6 geht hervor, dass im Jahr 2019 eine Erstattung in einer Größenordnung von rd. 3,94 Mio. € erfolgen wird.

 

In der Summe betragen die vier v. g. Positionen rd. 14,22 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

III. Alternativen

 

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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

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V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

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Anlagen:

1 –       Angaben zum Haushaltsausgleich

2 –       Angaben zur Entwicklung des Eigenkapitals

3 –       Angaben zur Entwicklung der Schlüsselzuweisungen

4 –       Angaben zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU)

5 –       Angaben zur Festsetzung der Aufwands-/Unterhaltungspauschale 2019

6 –       Angaben zur Entwicklung der Kreisumlagen in 2018 und 2019

7 –       Angaben zu den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer / Umsatzsteuer 2018

8 –       Angaben zur Entwicklung der Grundsteuer A und B (01.01.2017 – 30.06.2018)

9 –       Gemeinde Ascheberg – Ergebnisplanung 2019

9 a –    Gemeinde Ascheberg – Planung Ertrag Steuern 2019

9 b -     Gemeinde Ascheberg – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

10 -      Stadt Billerbeck – Ergebnisplanung 2019

10 a -   Stadt Billerbeck – Planung Ertrag Steuern 2019

10 b -   Stadt Billerbeck – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

11 -      Stadt Coesfeld – Ergebnisplanung 2019

11 a -   Stadt Coesfeld – Planung Ertrag Steuern 2019

11 b -   Stadt Coesfeld – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

12 -      Stadt Dülmen – Ergebnisplanung 2019

12 a -   Stadt Dülmen – Planung Ertrag Steuern 2019

12 b -   Stadt Dülmen – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

13 -      Gemeinde Havixbeck – Ergebnisplanung 2019

13 a -   Gemeinde Havixbeck – Planung Ertrag Steuern 2019

13 b -   Gemeinde Havixbeck – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

14 -      Stadt Lüdinghausen – Ergebnisplanung 2019

14 a -   Stadt Lüdinghausen – Planung Ertrag Steuern 2019

14 b -   Stadt Lüdinghausen – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

15 -      Gemeinde Nordkirchen – Ergebnisplanung 2019

15 a -   Gemeinde Nordkirchen – Planung Ertrag Steuern 2019

15 b -   Gemeinde Nordkirchen – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

16 -      Gemeinde Nottuln – Ergebnisplanung 2019

16 a -   Gemeinde Nottuln – Planung Ertrag Steuern 2019

16 b -   Gemeinde Nottuln – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

17 -      Stadt Olfen – Ergebnisplanung 2019

17 a -   Stadt Olfen – Planung Ertrag Steuern 2019

17 b -   Stadt Olfen – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

18 -      Gemeinde Rosendahl – Ergebnisplanung 2019

18 a -   Gemeinde Rosendahl – Planung Ertrag Steuern 2019

18 b -   Gemeinde Rosendahl – Planung Ertrag Zuwendungen 2019

19 -      Gemeinde Senden – Ergebnisplanung 2019

19 a -   Gemeinde Senden – Planung Ertrag Steuern 2019

19 b -   Gemeinde Senden – Planung Ertrag Zuwendungen 2019