Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die Verwendung der Fördermittel bzw. den Fortschritt der geförderten Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage 9-1235 wurde in der letzten
Sitzungsfolge ausführlich über die Verwendung der Mittel aus den
Förderprogrammen
·
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(Kapitel 1) „Infrastrukturprogramm“,
·
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(Kapitel 2) „Schulsanierungsprogramm“ und
·
Investitionsprogramm
„Gute Schule 2020“
beraten und ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt.
Der Kreistag hat die Verwaltung in diesem Zuge damit beauftragt, die
Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme
(KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu
modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden
Gesamtfördersummen eingehalten werden.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, regelmäßig in den zuständigen
Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der
geförderten Maßnahmen zu berichten.
II. Lösung
Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich des Baufortschritts zu den
Maßnahmen „Neubau Kreishaus V“ und „Sanierung Geschwister-Scholl-Schule,
Nottuln“ in der Sitzung mündlich durch den Dezernenten vorgetragen.
Die Kostenentwicklung der beiden Projekte ist ebenfalls in der letzten
Sitzungsfolge dargestellt worden. Darüber hinausgehende Mehrbedarfe sind nach
aktuellem Kenntnisstand und unter Berücksichtigung der bislang vergebenen
Gewerke nicht erkennbar, die Projekte bleiben in dem dargestellten Kostenrahmen
von 4,3 Mio. € (Sanierungskosten für die Geschwister-Scholl-Schule) bzw. 3,8
Mio. € (Kreishaus V).
Sofern die Bauarbeiten wie geplant weiter durchgeführt werden können
ist davon auszugehen, dass der Schulbetrieb in Nottuln mit Beginn des
Schuljahres 2019/2020 aufgenommen werden kann. Das Kreishaus V kann nach dem
derzeitigen Bauzeitenplan voraussichtlich zum Ende des Monats August 2019 bezogen
werden.
Um den Energiebedarf der Kreishäuser II und III am Standort in Coesfeld
noch weiter zu optimieren, ist geplant, die vorhandene Beleuchtung auf
LED-Technik umzustellen (vgl. lfd. Nr. 8 der Anlage). Auch diese Maßnahmen können
durch das KInvFöG Kapitel 1 finanziert werden. Um das notwendige Finanzvolumen
in dem Programm bereitzustellen, ist allerdings eine Neuordnung der bislang
geplanten Maßnahmen zu den einzelnen Programmen erforderlich.
Die beigefügte Anlage enthält die neuen Maßnahmen sowie die neue
Zuordnung der bislang bekannten Maßnahmen. Die Gesamtsumme der zur Verfügung
stehenden Fördergelder wird hierdurch nicht überschritten.
III. Alternativen
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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
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V. Zuständigkeit für die Entscheidung
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Anlagen:
Fortschreibung der Finanzierungskonzeption / Verwendung von Fördermitteln – Stand: März 2019