Betreff
Verwendung von Fördermitteln (KInvFöG Kapitel 1 und 2 / Gute Schule 2020) / Sachstandsbericht Baumaßnahmen
Vorlage
SV-9-1329
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht über die Verwendung der Fördermittel bzw. den Fortschritt der geförderten Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage 9-1235 wurde in der letzten Sitzungsfolge ausführlich über die Verwendung der Mittel aus den Förderprogrammen

 

·         Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) „Infrastrukturprogramm“,

·         Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 2) „Schulsanierungsprogramm“ und

·         Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“

beraten und ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt.

 

Der Kreistag hat die Verwaltung in diesem Zuge damit beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. 

 

Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen zu berichten.

II.  Lösung

Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich des Baufortschritts zu den Maßnahmen „Neubau Kreishaus V“ und „Sanierung Geschwister-Scholl-Schule, Nottuln“ in der Sitzung mündlich durch den Dezernenten vorgetragen.

 

Die Kostenentwicklung der beiden Projekte ist ebenfalls in der letzten Sitzungsfolge dargestellt worden. Darüber hinausgehende Mehrbedarfe sind nach aktuellem Kenntnisstand und unter Berücksichtigung der bislang vergebenen Gewerke nicht erkennbar, die Projekte bleiben in dem dargestellten Kostenrahmen von 4,3 Mio. € (Sanierungskosten für die Geschwister-Scholl-Schule) bzw. 3,8 Mio. € (Kreishaus V).

 

Sofern die Bauarbeiten wie geplant weiter durchgeführt werden können ist davon auszugehen, dass der Schulbetrieb in Nottuln mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 aufgenommen werden kann. Das Kreishaus V kann nach dem derzeitigen Bauzeitenplan voraussichtlich zum Ende des Monats August 2019 bezogen werden.

 

Um den Energiebedarf der Kreishäuser II und III am Standort in Coesfeld noch weiter zu optimieren, ist geplant, die vorhandene Beleuchtung auf LED-Technik umzustellen (vgl. lfd. Nr. 8 der Anlage). Auch diese Maßnahmen können durch das KInvFöG Kapitel 1 finanziert werden. Um das notwendige Finanzvolumen in dem Programm bereitzustellen, ist allerdings eine Neuordnung der bislang geplanten Maßnahmen zu den einzelnen Programmen erforderlich.

 

Die beigefügte Anlage enthält die neuen Maßnahmen sowie die neue Zuordnung der bislang bekannten Maßnahmen. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördergelder wird hierdurch nicht überschritten.

 

 

III. Alternativen

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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

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V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

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Anlagen:

 

Fortschreibung der Finanzierungskonzeption / Verwendung von Fördermitteln – Stand: März 2019