Beschlussvorschlag:
Den Kreistagsabgeordneten wird die Teilnahme am Evangelischen Kirchentag in Dortmund am 19. Juni 2019 als Dienstreise genehmigt.
Begründung:
I. Problem
Im Rahmen des Evangelischen Kirchentages in Dortmund findet am 19. Juni 2019 der Abend der Begegnung statt. Diesen Abend gestaltet der Kreis Coesfeld durch seine Ausstellung „Demokraten für den Frieden“ mit.
Um den Kreistagsabgeordneten die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen, tagt der Kreistag an diesem Tag abweichend vom Sitzungskalender bereits um 16.00 Uhr auf der Burg Vischering, Vorburg, in Lüdinghausen.
II. Lösung
Den Kreistagsabgeordneten wird die Teilnahme an der Veranstaltung als Dienstreise genehmigt.
III. Alternativen
Die Teilnahme wird nicht als Dienstreise genehmigt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist grundsätzlich der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig, sofern nicht ein entsprechender Kreistagsbeschluss vorliegt.