Betreff
Rahmenbauprogramm 2019 für die investive Straßenunterhaltung
(Teil 2: Fördermaßnahmen)
Vorlage
SV-9-1336
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll vorbehaltlich der Bereit-stellung der Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2019ff mit den in der Anlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses beraten.

 

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / II. Alternativen

Im vergangenen Jahr wurde das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung Teil 1: „Eigenfinanzierte Maßnahmen“ überarbeitet und bis 2020 fortgeführt (siehe SV-9-0830). Mit den in der Anlage näher beschriebenen Projekten soll nun auch das Rahmenbau-programm für Straßenbaumaßnahmen mit Fördermöglichkeiten fortgeführt werden. Hierzu wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinde angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Eine Zusammenfassung ist als Anlage 2 beigefügt.

Das „neue“ Rahmenbauprogrammes beinhaltet Maßnahmen, die von den Gemeinden an-geregt wurden sowie Grunderneuerungen verschiedener Kreisstraßen. Im Rahmen der Bereisung am 26.09.2018 konnten sich die Mitglieder des Ausschusses für Straßen- und Hoch-bau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr bereits einen ersten Eindruck von einigen Vorhaben aus dem Programm machen.

Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren (Zustand der Kreisstraße, Bewilligung der Fördermittel, Abwicklung Grunderwerb, Kooperationsmöglichkeiten z.B. mit anderen Baulastträgern oder Versorgungsunternehmen, usw.) abhängig, sodass die im Bauprogramm vorgeschlagenen Reihenfolge auch nur eine grobe Richtung vor-gibt.

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Projekte wie geplant realisiert werden können. Häufig verändern sich im Laufe der Zeit auch Schadensbilder oder Gegebenheiten. Dies kann dazu führen, dass aufgrund weiterer Untersuchungen im Zuge der Detailplanungen andere – langfristig wirtschaftlichere – Lösungen in Betracht kommen, als es die ursprüngliche Grobplanung vorsah. Auch die Rücksichtnahme auf Planungen anderer Baulastträger oder Versorgungsunternehmen können Zeitabläufe beeinflussen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Herstellungskosten, Fördermöglichkeiten, Ausführungszeitpunkt sowie die Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen auf das Anlagevermögen sind in den einzelnen Projektblättern dargestellt.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sollte über das einen längeren Zeitraum erfassende Programm der Kreisausschuss entscheiden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses beraten.

 

Anlagen:

 

Anlage 1     Übersicht der abgewickelten Fördermaßnahmen (Bauprogramm 2015 – 2019)

Anlage 2     Rückmeldungen der Städte- u. Gemeinden

Anlage 3     Rahmenbauprogramm 2019 (Teil 2: Fördermaßnahmen)