Betreff
Neuberufung der Mitglieder in den Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes Coesfeld für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften
Vorlage
SV-6-0747
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksregierung Münster wird gebeten, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen, Herrn Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau und Herrn Bürgermeister Jan Dirk Püttmann (Dülmen) zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 30. Juni 2004 endet nach § 434j Abs. 14 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) die 10. Amtszeit für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit. Für die Berufungen zu 11. Amtszeit ab 1. Juli 2004 gelten neben den Bestimmungen des SGB III das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sowie das Bundeswahlgesetz (BWahlG).

 

Nach § 377 Abs. 2 SGB III erfolgt die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit (AA) Coesfeld durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Vertreter werden zunächst nicht gewählt, da laut Verfügung der Bezirksregierung Münster das Verfahren für die Benennung der Stellvertreter gesondert geregelt wird.

 

Der Verwaltungsausschuss der AA Coesfeld setzt sich nach § 371 Abs. 5 SGB III zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Für die 11. Amtszeit hat der Verwaltungsrat der BA die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse auf einheitlich 4 je Gruppe festgesetzt. Der Kreis Coesfeld und der Kreis Borken haben einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen. Es wurde vereinbart, dass jeder Kreis 2 Vertreter benennt.

 

Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der AA Coesfeld gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände (also die Bezirksregierung Münster). Die Voraussetzungen für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ergeben sich aus § 378 SGB III.

 

II.  Lösung

Der Kreistag bittet die Bezirksregierung Münster, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen, Herrn Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau und Herrn Bürgermeister Jan Dirk Püttmann (Dülmen) zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen. Herr Püttmann wurde von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgeschlagen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 4 und 5 KrO NRW der Kreistag.