Betreff
Tarifmaßnahme 2019; hier: Ergebnis des Schlichtungsverfahrens
Vorlage
SV-9-1341
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.      Den strukturellen Änderungen, der Anpassungsquote für die lineare Tarifanhebung und dem Fahrpreistableau wird zugestimmt.

2.      Der ZVM Bus wird beauftragt, die Beförderungsentgelte / Tarife, die Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sind, gem. § 39 Abs. 1 Satz 3 PBefG der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

 

Begründung:

 

I-III. Problem / Lösung / Alternativen

Die Notwendigkeit der Tarifmaßnahme 2019 wird seitens der Verkehrsunternehmen begründet mit:

  • Ausgleich des inflationsbedingten Wertverlustes
  • Ausgleich weiterer Kostensteigerungen
  • Dieselpreisentwicklung
  • Kompensation der Rückgänge im Bereich des Schülerverkehrs

 

Nach intensiver Diskussion haben die Gesellschafter der Tarifgemeinschaft Münsterland / Ruhr-Lippe auf Ihrer außerordentlichen Versammlung am 12.02.2019 eine „Tarifmaßnahme 01.08.2019“ für die regionalen Preisstufen bis 5M unter Gremienvorbehalt beschlossen.

Kern ist eine lineare Anpassungsrate um + 2,14% für das Münsterland.

Hervorzuheben ist, dass im Sinne der Fahrgäste die Fahrpreise für 4er Tickets und Kinder-Fahrkarten nicht angehoben werden und für JobTickets der gegenüber dem MonatsTicket gewährte Rabatt steigt. SchulwegMonatsTickets werden zwischen 2,39% und 2,78% angehoben.

Im Einzelnen wurde beschlossen:

a)  Fahrpreistableau (Stand 30.01.2019) ANLAGE

b)  strukturelle Veränderungen auf regionaler Ebene

  Einführung SchülerTicket (Arbeitsname MaxiTicket) für Schüler im Stadtgebiet Hamm

  In der PS 0 MS erhält das 9 UhrAbo eine neue zeitliche Gültigkeit ab 8 Uhr

  Regionale AnschlussTickets bis zur PS 3 M bleiben erhalten

  Einführung pauschales AnschlussTicket mit netzweiter Gültigkeit (Pilotprojekt befristet auf ein Jahr)

  NachtBus Aufpreis entfällt im Münsterland 

 

c)  sinngemäße Anpassung der Tarifbestimmungen für die unter b) aufgeführten strukturellen Veränderungen

 

Für die Tarifmaßnahme im Jahr 2020 wird vereinbart, die Ergebnisse des Gutachtens von Probst & Consorten mit den Auftraggebern zu prüfen, um frühzeitig eine gemeinsame Tarifstrategie erarbeiten zu können. 

 

Auf westfälischer Ebene ist es geplant, die folgenden Änderungen im westfälischen Tarifausschuss zu verabschieden: 

  Preisfortschreibung in den Preisstufen W 2 – W 11 mit einer durchschnittlichen Anpassung von 2,5%. Die statische Ergiebigkeit (ohne Elastizitäten) beträgt ca. 2,4%. 

  KinderTickets: Ziel ist es, eine 40%ige Rabattierung gegenüber den EinzelTickets einheitlich zu erhalten 

  Zusammenlegung der PS 11 W und 12 W; Mischpreisbildung in der PS 11 W

  Wegfall des Verbots von Rund- und Rückfahrten bei Einzel-, 4er- und AnschlussTickets; Anpassung der zeitlichen Gültigkeit

  Einführung eines netzweit gültigen pauschalen AnschlussTickets (Arbeitsname) mit der folgenden Ausprägung: 

o  Voraussetzung = ZeitTicket

o  Preis = 6 € (Kinder 3 €)

o  Geltungsdauer = 6 Stunden, Rück- und Rundfahrten sind erlaubt

  Einführung 24 StundenTicket; Umstellung der TagesTickets (1/5 Personen) ohne Zeitgrenze auf eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab Entwertung.

  Einführung AzubiTicket mit netzweiter Gültigkeit zu einem Pauschalpreis von
62 € pro Monat

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es wird im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers Kreis Coesfeld das Ergebnis der Einnahmen aus Fahrkarten für dessen Verkehrsverträge (ÖDA) beeinflusst und damit der kommunale Deckungsbeitrag, der an Auftragnehmer zur Erbringung der erzielten Leistung gezahlt werden muss.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NRW

 

Anlagen:

Tariftableau