Beschlussvorschlag:
1. Den strukturellen Änderungen, der Anpassungsquote für die lineare
Tarifanhebung und dem Fahrpreistableau wird zugestimmt.
2. Der ZVM Bus wird beauftragt, die Beförderungsentgelte / Tarife, die
Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sind, gem. § 39
Abs. 1 Satz 3 PBefG der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde
anzuzeigen.
Begründung:
I-III. Problem / Lösung
/ Alternativen
Die Notwendigkeit der Tarifmaßnahme 2019 wird seitens der
Verkehrsunternehmen begründet mit:
- Ausgleich des inflationsbedingten
Wertverlustes
- Ausgleich weiterer Kostensteigerungen
- Dieselpreisentwicklung
- Kompensation der Rückgänge im Bereich
des Schülerverkehrs
Nach intensiver Diskussion haben die Gesellschafter der
Tarifgemeinschaft Münsterland / Ruhr-Lippe auf Ihrer außerordentlichen
Versammlung am 12.02.2019 eine „Tarifmaßnahme 01.08.2019“ für die regionalen
Preisstufen bis 5M unter Gremienvorbehalt beschlossen.
Kern ist eine lineare Anpassungsrate um + 2,14% für das Münsterland.
Hervorzuheben ist, dass im Sinne der Fahrgäste die Fahrpreise für 4er
Tickets und Kinder-Fahrkarten nicht angehoben werden und für JobTickets der
gegenüber dem MonatsTicket gewährte Rabatt steigt. SchulwegMonatsTickets werden
zwischen 2,39% und 2,78% angehoben.
Im Einzelnen wurde beschlossen:
a) Fahrpreistableau (Stand
30.01.2019) ANLAGE
b) strukturelle Veränderungen auf
regionaler Ebene
➢ Einführung SchülerTicket (Arbeitsname
MaxiTicket) für Schüler im Stadtgebiet Hamm
➢ In der PS 0 MS erhält das 9 UhrAbo eine neue
zeitliche Gültigkeit ab 8 Uhr
➢ Regionale AnschlussTickets bis zur PS 3 M
bleiben erhalten
➢ Einführung pauschales AnschlussTicket mit
netzweiter Gültigkeit (Pilotprojekt befristet auf ein Jahr)
➢ NachtBus Aufpreis entfällt im
Münsterland
c) sinngemäße Anpassung der
Tarifbestimmungen für die unter b) aufgeführten strukturellen Veränderungen
Für die Tarifmaßnahme im Jahr 2020 wird vereinbart, die Ergebnisse des
Gutachtens von Probst & Consorten mit den Auftraggebern zu prüfen, um
frühzeitig eine gemeinsame Tarifstrategie erarbeiten zu können.
Auf westfälischer Ebene ist es geplant, die folgenden Änderungen im
westfälischen Tarifausschuss zu verabschieden:
➢ Preisfortschreibung in den Preisstufen W 2 –
W 11 mit einer durchschnittlichen Anpassung von 2,5%. Die statische
Ergiebigkeit (ohne Elastizitäten) beträgt ca. 2,4%.
➢ KinderTickets: Ziel ist es, eine 40%ige Rabattierung
gegenüber den EinzelTickets einheitlich zu erhalten
➢ Zusammenlegung der PS 11 W und 12 W;
Mischpreisbildung in der PS 11 W
➢ Wegfall des Verbots von Rund- und Rückfahrten
bei Einzel-, 4er- und AnschlussTickets; Anpassung der zeitlichen Gültigkeit
➢ Einführung eines netzweit gültigen pauschalen
AnschlussTickets (Arbeitsname) mit der folgenden Ausprägung:
o Voraussetzung = ZeitTicket
o Preis = 6 € (Kinder 3 €)
o Geltungsdauer = 6 Stunden, Rück- und
Rundfahrten sind erlaubt
➢ Einführung 24 StundenTicket; Umstellung der
TagesTickets (1/5 Personen) ohne Zeitgrenze auf eine Gültigkeitsdauer von 24
Stunden ab Entwertung.
➢ Einführung AzubiTicket mit netzweiter
Gültigkeit zu einem Pauschalpreis von
62 € pro Monat
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es wird im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers Kreis Coesfeld das
Ergebnis der Einnahmen aus Fahrkarten für dessen Verkehrsverträge (ÖDA)
beeinflusst und damit der kommunale Deckungsbeitrag, der an Auftragnehmer zur
Erbringung der erzielten Leistung gezahlt werden muss.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NRW
Anlagen:
Tariftableau