Betreff
Heimatförderung: Vergabe eines Heimatpreises im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1347
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an dem vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ und verleiht im Zuge dieses Programms ab 2019 jährlich einen Heimat-Preis.

 

2.    Der in der Begründung dargestellten Ausgestaltung des Heimat-Preises und der Staffelung des Preisgeldes wird zugestimmt.

 

I.    Sachdarstellung

 

Mit dem im Sommer 2018 aufgelegten Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ wird die Möglichkeit eröffnet, ab 2019 jährlich einen Heimat-Preis zu vergeben. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ vom 25.07.2018 sieht im Wesentlichen folgende Rahmenbedingungen vor:

 

Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig.

 

Der Heimat-Preis der Gemeinden und Gemeindeverbände kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden.

 

Kreise können ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro ausloben. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Zuwendungen werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt.

 

 

Motto des Heimat-Preises

 

Der Heimat-Preis soll jedes Jahr unter einem anderen Motto/Thema stehen. Die Landesregierung hat für das Jahr 2019 kein Thema vorgegeben. Das Motto für den Heimat-Preis des Kreises Coesfeld 2019 könnte z. B. „HeimatLandschaft gestalten“ (Erhalt und Weiterentwicklung unserer Landschaft und Naturschutz) oder „HeimatEuropa stärken“ (Engagement zur Umsetzung des europäischen Gedankes in unserer Heimat) sein.

 

 

Preisgeld

 

Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro wird in drei Kategorien aufgeteilt:

 

Kategorie 1:

Auszeichnung von Initiativen, Vereinen, Verbänden

Preisgeld:          1. Preis: 5.000 Euro

              2. Preis: 3.000 Euro

 

Kategorie 2:
Sonderpreis für Privatpersonen
Preisgeld: 2.000 Euro

 

Kategorie 3:
Sonderpreis für Unternehmen
Anerkennungspreis ohne Preisgeld

 

Der 1. Preisträger stellt sich anschließend mit seinem eingereichten Projekt bzw. Maßnahme einem Wettbewerb auf Landesebene.

 

Kriterien für die Vergabe der Preisgelder

 

ü  In der Bewerbung wird deutlich, inwiefern das Vorhaben bzw. das Engagement zu dem vorgegebenen Thema passen. In den folgenden Jahren wird die grundsätzliche Zielsetzung des Landes für den „Heimat-Preis“ beachtet und der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen berücksichtigt.

ü  Das Engagement der zu Ehrenden erfolgt ehrenamtlich (eine Ausnahme bilden die Unternehmen für die Bewerbung um den Anerkennungspreis).

ü  Das Projekt/die Initiative stärkt die Gemeinschaft und den Zusammenhalt im Kreis Coesfeld.

ü  Das Projekt/die Initiative erzielt Strahlkraft für die Menschen der Kommune und möglichst darüber hinaus.

 

 

Bewerbungsverfahren

 

Bewerbungsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, Gruppen und Initiativen, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind und ihren Sitz im Kreis Coesfeld haben. Es können auch Kooperationsprojekte eingereicht werden. Politische Parteien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

 

Bewerbungen von Privatpersonen sind möglich. Neben der Eigenbewerbung können auch Einzelpersonen oder Gruppen vorgeschlagen werden, die ein Projekt oder eine Initiative innerhalb des Kreises Coesfeld umgesetzt haben.

 

Darüber hinaus können sich Unternehmen für einen Anerkennungspreis bewerben. Dieser Preis ist nicht dotiert, sondern wird als „Ehrenpreis“ vergeben.

 

Die Vorschläge/Eigenbewerbungen sind mit einer schriftlichen Darstellung über den Vorgeschlagenen sowie das zu würdigende Projekt/die Initiative und zu der Wirkung auf die Menschen im Kreis Coesfeld ausführlich zu begründen und mit aussagekräftigem und qualitätsvollem Begleitmaterial zu versehen.

 

Auswahlverfahren

 

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich wie folgt zusammensetzt:

1.    Landrat

2.    Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

3.    Je eine Vertretung der Fraktionen und Gruppen des Kreistages Coesfeld

4.    Kreisheimatpfleger (angefragt)

5.    Vorsitzender des Kreisheimatvereins (angefragt)

 

Verleihung des Heimatpreises

 

Der Heimat-Preis wird bis zum Ende des Jahres 2019 vom Landrat des Kreises Coesfeld den Preisträgern in einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, Ihre Projekte und Aktivitäten vorzustellen.

 

 

 

 

II.   Alternativen

 

Keine Zustimmung des Kreistages zum Heimat-Preis des Kreises Coesfeld und Verzicht auf die Inanspruchnahme von Fördergeldern.

 

 

III.  Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Das Preisgeld wird zu 100 % durch das Land NRW gefördert. Mit zusätzlichen Kosten ist für die Preisverleihung zu rechnen. Im Haushalt 2019 wurden im Produkt 01.02.01 Mittel in Höhe von 35.000 € für Projekte im Bereich der Heimatförderung eingestellt. Weitere möglicherweise mit der Preisverleihung entstehende Kosten sollen aus dem Gesamtbudget finanziert werden.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis““ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erfordert eine Zustimmung des Kreistages.