Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an dem vom
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten
Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen
verbindet“ und verleiht im Zuge dieses Programms ab 2019 jährlich einen
Heimat-Preis.
2. Der in der Begründung dargestellten Ausgestaltung des
Heimat-Preises und der Staffelung des Preisgeldes wird zugestimmt.
I.
Sachdarstellung
Mit
dem im Sommer 2018 aufgelegten Förderprogramm „Heimat. Zukunft.
Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ wird die Möglichkeit
eröffnet, ab 2019 jährlich einen Heimat-Preis zu vergeben. Die „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ vom
25.07.2018 sieht im Wesentlichen folgende Rahmenbedingungen vor:
Gefördert
werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder
Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden.
Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der
jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.
Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder
einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht
förderfähig.
Der Heimat-Preis der Gemeinden und Gemeindeverbände kann als
ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen
verliehen werden.
Kreise können ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro
ausloben. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres
durchzuführen. Zuwendungen werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt.
Motto des
Heimat-Preises
Der Heimat-Preis soll jedes Jahr unter einem anderen
Motto/Thema stehen. Die Landesregierung hat für das Jahr 2019 kein Thema
vorgegeben. Das Motto für den Heimat-Preis des Kreises Coesfeld 2019 könnte z.
B. „HeimatLandschaft gestalten“ (Erhalt und Weiterentwicklung unserer
Landschaft und Naturschutz) oder „HeimatEuropa stärken“ (Engagement zur Umsetzung
des europäischen Gedankes in unserer Heimat) sein.
Preisgeld
Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro wird in drei Kategorien
aufgeteilt:
Kategorie 1:
Auszeichnung von Initiativen,
Vereinen, Verbänden
Preisgeld: 1.
Preis: 5.000 Euro
2.
Preis: 3.000 Euro
Kategorie 2:
Sonderpreis für Privatpersonen
Preisgeld: 2.000 Euro
Kategorie 3:
Sonderpreis für Unternehmen
Anerkennungspreis ohne Preisgeld
Der
1. Preisträger stellt sich anschließend mit seinem eingereichten Projekt bzw.
Maßnahme einem Wettbewerb auf Landesebene.
Kriterien für die Vergabe der
Preisgelder
ü
In der Bewerbung wird
deutlich, inwiefern das Vorhaben bzw. das Engagement zu dem vorgegebenen Thema
passen. In den folgenden Jahren wird die grundsätzliche Zielsetzung des Landes für den „Heimat-Preis“
beachtet und der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen
berücksichtigt.
ü Das Engagement der zu Ehrenden
erfolgt ehrenamtlich (eine Ausnahme bilden die Unternehmen für die Bewerbung um
den Anerkennungspreis).
ü Das Projekt/die Initiative stärkt die
Gemeinschaft und den Zusammenhalt im Kreis Coesfeld.
ü Das Projekt/die Initiative erzielt
Strahlkraft für die Menschen der Kommune und möglichst darüber hinaus.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine,
Gruppen und Initiativen, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind und ihren Sitz
im Kreis Coesfeld haben. Es können auch Kooperationsprojekte eingereicht
werden. Politische Parteien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Bewerbungen von Privatpersonen sind möglich. Neben der
Eigenbewerbung können auch Einzelpersonen oder Gruppen vorgeschlagen werden,
die ein Projekt oder eine Initiative innerhalb des Kreises Coesfeld umgesetzt
haben.
Darüber hinaus können sich Unternehmen für einen
Anerkennungspreis bewerben. Dieser Preis ist nicht dotiert, sondern wird als
„Ehrenpreis“ vergeben.
Die Vorschläge/Eigenbewerbungen sind mit einer schriftlichen
Darstellung über den Vorgeschlagenen sowie das zu würdigende Projekt/die
Initiative und zu der Wirkung auf die Menschen im Kreis Coesfeld ausführlich zu
begründen und mit aussagekräftigem und qualitätsvollem Begleitmaterial zu
versehen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich
wie folgt zusammensetzt:
1. Landrat
2. Vorsitzender des Fachausschusses
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
3. Je eine
Vertretung der Fraktionen und Gruppen des Kreistages Coesfeld
4. Kreisheimatpfleger (angefragt)
5. Vorsitzender des Kreisheimatvereins (angefragt)
Verleihung des
Heimatpreises
Der Heimat-Preis wird bis zum Ende des Jahres 2019 vom
Landrat des Kreises Coesfeld den Preisträgern in einer öffentlichen
Veranstaltung übergeben. Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, Ihre
Projekte und Aktivitäten vorzustellen.
II.
Alternativen
Keine
Zustimmung des Kreistages zum Heimat-Preis des Kreises Coesfeld und Verzicht
auf die Inanspruchnahme von Fördergeldern.
III. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Das Preisgeld wird zu 100 % durch das Land NRW gefördert. Mit
zusätzlichen Kosten ist für die Preisverleihung zu rechnen. Im Haushalt 2019 wurden im Produkt 01.02.01 Mittel in
Höhe von 35.000 € für Projekte im Bereich der Heimatförderung eingestellt. Weitere
möglicherweise mit der Preisverleihung entstehende Kosten sollen aus dem
Gesamtbudget finanziert werden.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms
„Heimat-Preis““ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen erfordert eine Zustimmung des Kreistages.