Betreff
Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld –
Antrag der Gemeinde Senden auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- bzw. Erweiterungs- und ergänzendenEinrichtungskosten einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 14. Januar 2019
Vorlage
SV-9-1349
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinde Senden wird ein Zuschuss zu den Umbau- bzw. Erweiterungs- und ergänzenden Einrichtungskosten der ehemaligen Sparkassen in Senden-Bösensell zu einer offenen Jugendeinrichtung gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreis Coesfeld in Höhe bis zu 21.419,00 EUR gewährt.

Begründung:

 

I. Problem

Die Gemeinde Senden stellt seit über 30 Jahren im Souterrain der Grundschule Senden – Bösensell zwei kleine Räume für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Anfänglich wurden die Freizeitangebote von der Gemeindeverwaltung betreut. In den 90izger Jahren übernahm der Verein Modell Senden e.V. die pädagogische Betreuung. Seit 2000 ist der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. für die regelmäßigen Öffnungszeiten und Aktionen sowie wiederkehrenden Veranstaltungen in den Kellerräumen verantwortlich. An durchschnittlich zwei bis drei Tagen pro Woche organisiert und leitet eine pädagogische Fachkraft mit einem Stellumfang von 50% einer Vollzeitstelle die Aktivitäten ganzjährig vor Ort.

Bis 2005 wurde die Einrichtung in der Grundschule fast überwiegend von Jugendlichen und jungen Erwachsenen besucht. Mittlerweile verkehren ausschließlich Kinder in der Einrichtung. Viele von Ihnen sind auch Schüler des Grundschul-Ganztagsbetriebes.

Laut Aussage der Gemeinde Senden können die Kellerräume in der Grundschule aus bau- und brandschutzrechtlichen Gründen nicht mehr für die Offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.

Um aber auch weiterhin ein offenes und freiwilliges Angebot für junge Menschen in Bösensell vorzuhalten, ist nach kontinuierlicher Suche eine Alternative in der ehemaligen Sparkasse gefunden worden. Das Gebäude ist vorrangig für diesen Zweck von der Gemeinde Senden erworben worden.

 

Nach dem geplanten Umbau der ehemaligen Sparkassenfiliale können dann zwei helle Veranstaltungs- und Aufenthaltsräume barrierefrei genutzt werden; ein Begegnungsbereich für ein Jugendcafé o.ä. (ca. 80 qm) und ein Gruppenraum (ca.11 qm) für Projektarbeit usw. Eine behindertengerechte WC-Einheit ist obligatorisch.

 

Die Angebote für Kinder sollen in der neuen Jugendeinrichtung kontinuierlich fortgesetzt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch wieder Jugendliche bedarfsgerecht angesprochen werden und punktuell für den offenen Bereich interessiert werden sollen.

 

Um die optimale Nutzung der zukünftigen Jugendräume umzusetzen, ist neben dem offenen Betrieb die Nutzung auch durch andere Jugendgruppierungen bzw. -verbände temporär vorgesehen.

 

Die Aufrechterhaltung und die Bereitstellung von offenen Angeboten und Diensten in Bösensell ist wie bisher ein wichtiger pädagogischer Freizeitbaustein für Kinder und Jugendliche als Ergänzung zu den Aktivitäten der Sportvereine und der kirchlichen Jugendverbände.

 

 

II. Lösung

Nach den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan können Investitionsmaßnahmen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 25% der anerkannten Kosten gefördert werden.

 

Demnach ergibt sich folgender Finanzierungsplan:

anerkannte Investitionskosten gemäß Antrag vom14. Jan. 2019

85.675,00 EUR

Gesamtkosten

85.675,00 EUR

Kreiszuschuss in Höhe von 25 %

21.419,00 EUR

Eigenmittel der Gemeinde Senden

64.256,00 EUR

 

Somit ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Einrichtungskosten in Höhe von bis zu 21.419,00 EUR.

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

 

III. Alternativen

Ablehnung des Antrages

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Fördermittel sind für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant (Auszahlungsbereich - Sachkonto 781210). Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen erfolgt die jährlich Aufwandsabschreibung.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.