Antrag der Gemeinde Senden auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- bzw. Erweiterungs- und ergänzendenEinrichtungskosten einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 14. Januar 2019
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde Senden wird ein Zuschuss zu den Umbau- bzw.
Erweiterungs- und ergänzenden Einrichtungskosten der ehemaligen Sparkassen in
Senden-Bösensell zu einer offenen Jugendeinrichtung gemäß den
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreis Coesfeld in Höhe bis
zu 21.419,00 EUR gewährt.
Begründung:
I. Problem
Die Gemeinde Senden stellt
seit über 30 Jahren im Souterrain der Grundschule Senden – Bösensell zwei
kleine Räume für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Anfänglich
wurden die Freizeitangebote von der Gemeindeverwaltung betreut. In den 90izger
Jahren übernahm der Verein Modell Senden e.V. die pädagogische Betreuung. Seit
2000 ist der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. für die regelmäßigen
Öffnungszeiten und Aktionen sowie wiederkehrenden Veranstaltungen in den
Kellerräumen verantwortlich. An durchschnittlich zwei bis drei Tagen pro Woche
organisiert und leitet eine pädagogische Fachkraft mit einem Stellumfang von
50% einer Vollzeitstelle die Aktivitäten ganzjährig vor Ort.
Bis 2005 wurde die
Einrichtung in der Grundschule fast überwiegend von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
besucht. Mittlerweile verkehren ausschließlich Kinder in der Einrichtung. Viele
von Ihnen sind auch Schüler des Grundschul-Ganztagsbetriebes.
Laut Aussage der Gemeinde
Senden können die Kellerräume in der Grundschule aus bau- und brandschutzrechtlichen
Gründen nicht mehr für die Offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.
Um aber auch weiterhin ein
offenes und freiwilliges Angebot für junge Menschen in Bösensell vorzuhalten,
ist nach kontinuierlicher Suche eine Alternative in der ehemaligen Sparkasse
gefunden worden. Das Gebäude ist vorrangig für diesen Zweck von der Gemeinde
Senden erworben worden.
Nach dem geplanten Umbau
der ehemaligen Sparkassenfiliale können dann zwei helle Veranstaltungs- und
Aufenthaltsräume barrierefrei genutzt werden; ein Begegnungsbereich für ein
Jugendcafé o.ä. (ca. 80 qm) und ein Gruppenraum (ca.11 qm) für Projektarbeit
usw. Eine behindertengerechte WC-Einheit ist obligatorisch.
Die Angebote für Kinder
sollen in der neuen Jugendeinrichtung kontinuierlich fortgesetzt werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch wieder Jugendliche bedarfsgerecht
angesprochen werden und punktuell für den offenen Bereich interessiert werden
sollen.
Um die optimale Nutzung der
zukünftigen Jugendräume umzusetzen, ist neben dem offenen Betrieb die Nutzung auch
durch andere Jugendgruppierungen bzw. -verbände temporär vorgesehen.
Die Aufrechterhaltung und
die Bereitstellung von offenen Angeboten und Diensten in Bösensell ist wie
bisher ein wichtiger pädagogischer Freizeitbaustein für Kinder und Jugendliche
als Ergänzung zu den Aktivitäten der Sportvereine und der kirchlichen
Jugendverbände.
II. Lösung
Nach den
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan können
Investitionsmaßnahmen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit einem
Zuschuss in Höhe von bis zu 25% der anerkannten Kosten gefördert werden.
Demnach
ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
anerkannte
Investitionskosten gemäß Antrag vom14. Jan. 2019 |
85.675,00
EUR |
Gesamtkosten |
85.675,00
EUR |
Kreiszuschuss
in Höhe von 25 % |
21.419,00
EUR |
Eigenmittel
der Gemeinde Senden |
64.256,00
EUR |
Somit
ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Einrichtungskosten in Höhe von bis zu 21.419,00
EUR.
Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des
Verwendungsnachweises.
III.
Alternativen
Ablehnung des Antrages
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende
Fördermittel sind für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant (Auszahlungsbereich -
Sachkonto 781210). Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen erfolgt die
jährlich Aufwandsabschreibung.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.