Betreff
Genehmigung von Dienstreisen für die Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung am 30. März 2019 zum Festjahr "200. Jubiläum Theodor Fontane" in Neuruppin
Vorlage
SV-9-1352
Aktenzeichen
01-10.24.06-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistagsabgeordneten Merschhemke sowie dem ehemaligen stellv. Landrat Tietze wird die Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung zum Festjahr anlässlich des 200. Jubiläums Theodor Fontanes in Neuruppin am 30. März 2019 als Dienstreise genehmigt bzw. die Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten erklärt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Das Festjahr zum 200. Jubiläum von Theodor Fontanes wird am 30. März 2019 in Neuruppin feierlich eröffnet.

Zur Eröffnungsveranstaltung wird auch eine Delegation des Kreises Coesfeld in den Partnerkreis reisen. Neben der 1. stellvertretende Landrätin Haselkamp und dem Herrn Kreisdirektor Gilbeau werden der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, Ktabg. Merschhemke und auch der frühere stellvertretende Landrat Wolfgang Tietze teilnehmen.

Der Ktabg. Merschhemke bedarf einer Dienstreisegenehmigung gem. § 9 der Hauptsatzung. Für eine mögliche Erstattung von Fahrt-und Übernachtungskosten an den früheren stellvertretenden Landrat Tietze bedarf es einer Kostenübernahmeerklärung.

II.  Lösung

Dem Kreistagsabgeordneten Merschhemke wird die Dienstreise genehmigt sowie dem ehemaligen stell. Landrat Tietze die Übernahme der für eine Dienstreise entstehenden Kosten nach den Bestimmungen des LRKG i.V.m. KrO NRW erklärt.

III. Alternativen

 

Die Teilnahme wird nicht als Dienstreise genehmigt bzw. eine Kostenübernahme versagt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist grundsätzlich der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig, sofern nicht ein entsprechender Kreistagsbeschluss vorliegt.