Betreff
Auswahlverfahren für ein weiteres Familienzentrum für das Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
SV-9-1355
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Auswahl eines neuen Familienzentrums 2019/20 die durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2013/14 festgelegten Auswahlkriterien zu Grunde zu legen. 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 06.03.2019 mitgeteilt, dass dem Kreisjugendamt Coesfeld eines von landesweit 150 neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2019/20 zugeteilt wird. Das neue Familienzentrum ist bis spätestens 15.06.2019 zu beantragen.

 

 

II.  Lösung

Da für die Auswahl neuer Familienzentren ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich ist, ist in der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.05.2019 eine Auswahlentscheidung zu treffen. Es wird vorgeschlagen, zunächst bei den Kindertageseinrichtungen das Interesse für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum abzufragen. Bei Vorliegen mehrerer Interessensbekundungen werden ggf. weitere Bewerbungsunterlagen von den Bewerbern angefordert. Eine Auswahl erfolgt anhand der für das Kindergartenjahr 2013/14 mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung abgestimmten Auswahlkriterien. 

 

 

 

III. Alternativen

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung zur Auswahl eines neuen Familienzentrums zum Kindergartenjahr 2019/20 beauftragt.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 13.000 EUR/Jahr verbunden. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Entsprechend § 21 Abs. 7 Kinderbildungsgesetz in Verbindung mit entsprechenden ministeriellen Erlassen aus Vorjahren (zuletzt mit Erlass vom 12.01.2010) ist eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vorgesehen.