Beschlussvorschlag:

 

Die derzeitige Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen erhält zum 01.08.2019 die namentliche Bezeichnung

 

 

 

_______schule

Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“

des Kreises Coesfeld in Nottuln

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Gemäß § 6 Abs. 6 S. 1 Schulgesetz NRW führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Laut § 6 Abs. 6 S. 4 Schulgesetz NRW muss sich der Name der Schule von dem Namen anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.

 

Nach Erwerb und Umbau der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln wird der Unterricht der derzeitigen Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Coesfeld zum Schuljahresbeginn 2019/2020 am Schulort in Nottuln aufgenommen.

In Nottuln gibt es jedoch bereits die Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule der Gemeinde Nottuln, so dass es zwar rechtlich wegen der unterschiedlichen Schulformen nicht notwendig ist, gleichwohl es zur Vermeidung von Verwechslungen sinnvoll erscheint, den Schulnamen zu ändern.

 

Das Recht der Namensgebung liegt ausschließlich beim Schulträger, der zuvor die schulischen Gremien anhört.

 

Im Hinblick auf die erwartete Änderung haben der Schulträger und die Schulleitung Überlegungen zur Änderung angestellt.

 

Von Seiten der Schule ist noch kein abschließendes Votum ergangen.

II.  Lösung

 

Sowohl die Verwaltung als auch die Schule haben sich intensiv mit in Betracht kommenden Namensgeberinnen und –gebern auseinandergesetzt. Dabei wäre es aus Sicht des Schulträgers wünschenswert, wenn folgende Kriterien berücksichtigt werden:

 

  • Bisherige Praxis, Frau als Namensgeberin für die Schule, soll möglichst beibehalten werden.
  • Geographische Bezeichnungen sollten nur dann Verwendung finden, wenn eine geeignete Persönlichkeit nicht gefunden werden kann (siehe bisherige Wahl der Schulnamen).
  • Namensgebende Persönlichkeit soll Vorbildfunktion haben, Orientierung geben können (nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Bürgerschaft insgesamt).
  • Persönlichkeit sollte Bezug zur Region haben.

 

Folgende Namensvorschläge sind bisher diskutiert worden:

 

  • Annette von Droste-Hülshoff-Schule
  • Heriburg-Schule
  • Anna-Katharina-Emmerick-Schule
  • Wilhelmina Lübke-Schule
  • Margarete Schött-Schule
  • Katharina Gerwin-Schule
  • Ottilie Schmäing-Schule
  • Anna Beul-Schule
  • Elisabeth Küper-Schule
  • Ursula Wölfel-Schule
  • Frieda Buchholz-Schule
  • Ruth Cohn-Schule
  • Mirjam Pressler-Schule
  • Steverschule
  • Albert-Einstein-Schule

 

Der Kreistag bestimmt den neuen Schulnamen und benennt damit die derzeitige Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ des Kreises Coesfeld mit ihrem Umzug nach Nottuln um.

 

III. Alternativen

 

Der Kreistag spricht sich für eine andere noch nicht genannte Namensgeberin bzw. Namensgeber aus.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die mit der Namensänderung verbundenen Sachkosten werden aus dem Budget 40 getragen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO.