Betreff
plusKITA und Sprachfördereinrichtungn im Kindergartenjahr 2019/20
Vorlage
SV-9-1283/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung, die bislang bis zum 31.07.2019 befristeten Anerkennungen als plusKITA-Einrichtung bzw. als Sprachfördereinrichtung für folgende Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/20 fortzusetzen:

 

plusKITA-Einrichtungen:

DRK-Kindergarten „Bügelkamp“, Ascheberg...................................................................... 25.000 €

DRK-Kindergarten „Janusz Korczak“, Havixbeck............................................................... 25.000 €

Städtischer Kindergarten „Tüllinghoff“, Lüdinghausen........................................................ 25.000 €

DRK-Kindergarten „Alter Kindergarten“, Nottuln................................................................. 25.000 €

Kath. Kindergarten Fabian und Sebastian, Rosendahl-Osterwick..................................... 25.000 €

DRK-Kindergarten „Am Schloss“, Senden......................................................................... 25.000 €

Gesamt.............................................................................................................................. 150.000 €

 

Sprachfördereinrichtungen:

DRK-Kindergarten „Bügelkamp“, Ascheberg...................................................................... 10.000 €

DRK-Kindergarten „Janusz Korczak“, Havixbeck............................................................... 10.000 €

Städtischer Kindergarten „Tüllinghoff“, Lüdinghausen........................................................ 10.000 €

Kath. Kindergarten „St. Ludger“, Lüdinghausen.................................................................. 10.000 €

DRK-Kindergarten „Alter Kindergarten“, Nottuln................................................................. 10.000 €

Kath. Kindergarten „St. Josef“, Nottuln-Appelhülsen............................................................. 5.000 €

Kath. Kindergarten „St. Vitus“, Olfen..................................................................................... 5.000 €

Kath. Kindergarten „Ss. Fabian und Sebastian“, Rosendahl-Osterwick............................ 10.000 €

Kath. Kindergarten „Am Schloss“, Senden......................................................................... 10.000 €

Kommunaler Kindergarten „An der Drachenwiese“, Senden............................................... 5.000 €

Gesamt................................................................................................................................ 85.000 €

 

Diese Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der finanziellen Förderung durch das Land NRW.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Zum 01.08.2014 trat im Zusammenhang mit der zweiten Revision des KiBiz eine Änderung in Kraft, deren wesentlicher Inhalt die Verbesserung von Bildungschancen sowie eine alltagsintegrierte Sprachförderung war.

 

Das erfolgte durch eine zusätzliche Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (plusKITA, § 16 a KiBiz) und der Neuausrichtung der sprachlichen Bildung (Sprachfördereinrichtung, § 16 b KiBiz).

 

Förderberechtigte Einrichtungen mussten als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sein und sollten für einen Zeitraum von fünf Jahren (§§ 21a Abs. 2, 21 b Abs. 2 KiBiz) festgelegt werden.

 

Aufgrund definierter Kriterien (siehe dazu auch Vorlage SV-9-0037) wurden als plusKITA-Einrichtungen sowie als Sprachfördereinrichtungen die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen anerkannt. Dies ist befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19 am 31.07.2019.

 

plusKITA-Einrichtungen:

DRK-Kindergarten „Bügelkamp“, Ascheberg...................................................................... 25.000 €

DRK-Kindergarten „Janusz Korczak“, Havixbeck............................................................... 25.000 €

Städtischer Kindergarten „Tüllinghoff“, Lüdinghausen........................................................ 25.000 €

DRK-Kindergarten „Alter Kindergarten“, Nottuln................................................................. 25.000 €

Kath. Kindergarten Fabian und Sebastian, Rosendahl-Osterwick..................................... 25.000 €

DRK-Kindergarten „Am Schloss“, Senden......................................................................... 25.000 €

Gesamt.............................................................................................................................. 150.000 €

 

Sprachfördereinrichtungen:

DRK-Kindergarten „Bügelkamp“, Ascheberg...................................................................... 10.000 €

DRK-Kindergarten „Janusz Korczak“, Havixbeck............................................................... 10.000 €

Städtischer Kindergarten „Tüllinghoff“, Lüdinghausen........................................................ 10.000 €

Kath. Kindergarten „St. Ludger“, Lüdinghausen.................................................................. 10.000 €

DRK-Kindergarten „Alter Kindergarten“, Nottuln................................................................. 10.000 €

Kath. Kindergarten „St. Josef“, Nottuln-Appelhülsen............................................................. 5.000 €

Kath. Kindergarten „St. Vitus“, Olfen..................................................................................... 5.000 €

Kath. Kindergarten „Ss. Fabian und Sebastian“, Rosendahl-Osterwick............................ 10.000 €

Kath. Kindergarten „Am Schloss“, Senden......................................................................... 10.000 €

Kommunaler Kindergarten „An der Drachenwiese“, Senden............................................... 5.000 €

Gesamt................................................................................................................................ 85.000 €

 

 

Damit stünde eigentlich eine Neubestimmung der anzuerkennenden Kindetageseinrichtungen zum 01.08.2019 an.

 

Zum 01.08.2020 ist eine grundlegende Reform des KiBiz angekündigt, vor allem mit dem Ziel einer auskömmlichen Finanzierung. Mit dem sogenannten Kita-Träger-Rettungspaket ist bis zum 31.07.2019 eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen gegeben. Für den Zeitraum zwischen Ende des Kita-Träger-Rettungspaket und Inkrafttreten eines neuen KiBiz, also für das kommende Kindergartenjahr 2019/20, gibt es einen Gesetzentwurf für den qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz. In diesem ist vorgesehen, den jährlichen Landeszuschuss für plusKITA-Einrichtungen und Sprachfördereinrichtungen um ein Jahr zu verlängern. Die laufende Förderung soll also grundsätzlich fortgesetzt werden.

 

Darauf nimmt auch das Rundschreiben 01/2019 des Landesjugendamtes Münster Bezug:

„Im Rahmen des oben genannten Gesetzentwurfs ist geplant, die Förderung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf auch im Kindergartenjahr 2019/2020 fortzusetzen. Da nach § 21a und § 21b KiBiz die Aufnahme in die Förderung in der Regel für fünf Jahre erfolgt, waren viele der der Förderung zugrundeliegenden Beschlüsse im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf fünf Jahre befristet. Deren Gültigkeit läuft damit zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 aus. Bitte überprüfen Sie die örtlichen Festlegungen und veranlassen bei Bedarf eine aktualisierte bzw. neue Auswahlentscheidung im Jugendhilfeausschuss oder im Rat.“

 

II.  Lösung

Einen Bedarf an einer aktualisierten bzw. neuen Auswahlentscheidung für die Laufzeit von nur einem Jahr sieht die Verwaltung nicht. Es ist zudem noch nicht klar, ob im reformierten KiBiz die Regelungen für plusKITA bzw. Sprachfördereinrichtung auch so aussehen werden wie bislang.

 

Würden sich Kriterien, Förderhöhe oder Verteilschlüssel ändern, müsste zum Kindergartenjahr 2020/21 neuerlich beschlossen werden. Einer Planungssicherheit diente ein solches Szenario nicht.

 

Zu berücksichtigen ist zudem, dass mit der Bestimmung von Kindertageseinrichtungen zu plusKITAs bzw. Sprachfördereinrichtungen ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.

 

Genau mit der Intention des Gesetzentwurfes, grundsätzlich die laufende Förderung fortzusetzen, schlägt die Verwaltung daher vor, den bis 31.07.2019 befristeten Beschluss um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Jugendämter der Städte Coesfeld und Dülmen gehen ebenso vor.

 

III. Alternativen

Auswahl und Benennung anderer Kindertageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Finanzierung der PlusKita-Einrichtungen und Sprachfördereinrichtungen erfolgt allein durch Landesförderung, die in voller Höhe an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Entsprechend § 21 a Abs. 1 KiBiz und § 21 b Abs. 2 KiBiz in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Jugendamtssatzung des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.