Betreff
Einrichtung einer „Fachschule für Wirtschaft, Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft für staatl. geprüfte Techniker/innen“ am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1304/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport:

 

Die Einrichtung einer „Fachschule für Wirtschaft, Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft für staatl. geprüfte Techniker/innen“, 1 Jahr Teilzeit, am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld zum Schuljahr 2019/20 wird beschlossen.

Begründung:

 

I. –V.   

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 einstimmig den umseitig abgedruckten Beschluss gefasst und damit dem Kreistag einen Errichtungsbeschluss empfohlen.

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 9-1304 verwiesen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Als Errichtung sind u.a. auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs zu behandeln.

Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen.

Für die Entscheidung ist gem. § 26 KrO NRW der Kreistag zuständig. Aufgrund dessen war die bisherige Beratungsfolge entsprechend zu ergänzen.

Nach § 81 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, hier der Bezirksregierung Münster.