Betreff
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die RVM; hier: Grundsatzbeschluss zur Direktvergabe
Vorlage
SV-9-1339/1
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

 

1.      Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Regionalverkehr Münsterland GmbH (im Folgenden RVM) gemeinsam mit den Kreisen Borken, Steinfurt und Warendorf vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Verkehrsleistungen im Gebiet der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebiete im Wege der Direktvergabe bzw. Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zu betrauen.

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die Absicht zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die RVM nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die RVM vorzunehmen und den Entwurf eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu erarbeiten.

Begründung:

 

I.-IV. Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Aufgrund der Ausführungen des Herrn Kreisdirektor Gilbeau im Kreisausschuss am 27.03.2019 zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21.03.2019 – C-266/17 und C-267/17) wurde einstimmig beschlossen, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 4 zu streichen, da dieser aus rechtlicher Sicht entbehrlich ist.

 

Ansonsten wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1339 verwiesen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NRW.