Beschlussvorschlag
des Kreisausschusses:
1. Der Kreis Coesfeld
beabsichtigt, die Regionalverkehr Münsterland GmbH (im Folgenden RVM) gemeinsam
mit den Kreisen Borken, Steinfurt und Warendorf vom 01.01.2021 bis zum
31.12.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher
Verkehrsleistungen im Gebiet der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und
Warendorf einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebiete im Wege der
Direktvergabe bzw. Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zu betrauen.
2. Die Verwaltung
wird ermächtigt, die Absicht zur Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags an die RVM nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 unter
Beachtung der geltenden gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen
Union zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die RVM vorzunehmen und den Entwurf eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu erarbeiten.
Begründung:
I.-IV. Problem, Lösung, Alternativen,
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Aufgrund der Ausführungen des Herrn Kreisdirektor
Gilbeau im Kreisausschuss am 27.03.2019 zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH
(Urteil vom 21.03.2019 – C-266/17 und C-267/17) wurde einstimmig beschlossen,
den Beschlussvorschlag zu Ziffer 4 zu streichen, da dieser aus rechtlicher
Sicht entbehrlich ist.
Ansonsten wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1339 verwiesen.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NRW.