Betreff
Produktgruppe 051.001 - Kindertagesbetreuung
hier: Tagesbetreuungsausbaugesetz; Planungen, Strategien, Ziele
Vorlage
SV-7-0190
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld ist sich der Bedeutung der durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz gestellten Aufgabe, spätestens bis Oktober 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten, bewusst. Im Produkthaushalt 2005 stehen für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren 160.000 EUR zur Verfügung.

 

Wie in § 24a SGB VIII vorgesehen, werden in den kommenden Jahren die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren sowohl im Bereich der Tagespflege als auch in Tageseinrichtungen ausgebaut. Folgende (erste) Schritte sind hierzu vorgesehen:

-          Das Angebot im Bereich der Tagespflege soll durch weitere Qualifikationsmaßnahmen (z.B. in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten) ausgebaut werden. Hierdurch soll insbesondere die Betreuung von Kindern bis zu zwei Jahren gestärkt werden. Aber auch die Betreuung zu Zeiten, die von den Tageseinrichtungen nicht abgedeckt werden können, soll auf diese Weise ermöglicht werden.

In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Städte Coesfeld und Dülmen werden die Richtlinien für die Förderung der Tagespflege überarbeitet. Die Vermittlung von Tageseltern soll effektiver gestaltet werden; hierbei sollen auch die Vorgaben des § 23 Abs. 4 SGB VIII (Beratung, Vertretung für Ausfallzeiten) berücksichtigt werden.

-          Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren werden nach und nach entstehen. Hierbei sollen auch die vom Land angekündigten Fördermaßnahmen genutzt werden. Um eine spätere Förderung mit Landesmitteln nicht zu gefährden, werden die diesbezüglichen Regelungen daher abgewartet.

Die bestehenden Regelungen zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen (insbesondere Budgetvereinbarung) sollen nach Möglichkeit ausgeschöpft werden. Diese Möglichkeit soll vor allem für Kindern ab zwei Jahren Anwendung finden.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das TAG, das u.a. Änderungen der §§ 22 – 24 SGB VIII enthält, ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Es ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das TAG beinhaltet eine Präzisierung der bisherigen Regelungen des SGB VIII zur Tagesbetreuung von Kindern, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren. Die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind nunmehr verpflichtet, spätestens bis 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

 

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld stehen – auch wenn noch weitere Ermittlungen zum „Bedarf“ erforderlich sind – nicht ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Für Kinder im schulpflichtigen Alter dürfte nach hiesiger Einschätzung inzwischen ein ausreichendes Angebot an Plätzen durch die Offene Ganztagsschule, SiT-Gruppen und ähnliche Maßnahmen vorhanden sein. In kleineren Ortsteilen, in denen entsprechende Angebote nicht vorhanden sind, wird auf Antrag auch weiterhin einer Aufnahme von Schulkindern in Tageseinrichtungen zugestimmt.

 

In Anlage 2 ist eine Übersicht der im Kindergartenjahr 2004/2005 vorhandenen Plätze für Kinder unter drei Jahren beigefügt. Bei der Rubrik „Tagespflege“ konnten dabei nur die vom Jugendamt geförderten Tagespflegeverhältnisse berücksichtigt werden. Von anderen Tagespflegeverhältnissen erhält das Jugendamt i.d.R. keine Kenntnis.

An den Zahlen wird deutlich, dass kontinuierliche Betreuungsangebote (z.B. an 5 Tagen/Woche) für Kinder unter drei Jahren kaum vorhanden sind. Den Vorgaben des § 24 Abs. 2 SGB VIII wird somit im Zuständigkeitsbereich derzeit nicht ausreichend entsprochen.

Ein Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren ist in den kommenden Jahren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 24 und 24 a SGB VIII, aber auch aufgrund geänderter Lebenssituationen junger Familien und - hiermit verbunden - erhöhtem Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren außerhalb der Familie, erforderlich.

II.  Lösung

Als erster Schritt wurde vom Kreistag die Bildung einer neuen Haushaltsstelle „Tagesbetreuung 0- bis 3jähriger Kinder (TAG)“ beschlossen. Im Produkthaushalt 2005 stehen bei dieser Haushaltsstelle 160.000 EUR zur Verfügung.

 

Zur Umsetzung des TAG sind verschiedene Strategien denkbar. Entscheidend dürfte zunächst jedoch sein, den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu ermitteln. Dieses wird in den kommenden Jahren sowohl anhand von Vergleichswerten anderer Kommunen als auch durch Erfahrungswerte möglich werden. Sollte dieses für eine verlässliche Planung nicht ausreichen, sind ggf. weitere Maßnahmen oder Untersuchungen zur Bedarfsermittlung anzudenken.

 

Es erscheint angesichts der unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl hinsichtlich Betreuungsumfang und -zeiten als auch altersgerechter Betreuung sinnvoll, beide im SGB VIII vorgesehenen Betreuungsarten (Betreuung in Tageseinrichtungen und Betreuung im Rahmen von Tagespflege) gleichwertig auszubauen.

Die vom Land vorgesehenen finanziellen Förderungen, die ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 vorgesehen sind, sollten dabei möglichst ausgenutzt werden. Um dieses durch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht zu gefährden, beschränkt sich der Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2005/2006 noch auf die zusätzliche Qualifizierung von Tagesmüttern/-vätern sowie die im Rahmen der Budgetvereinbarung mögliche Nutzung freier Plätze in Tageseinrichtungen.

 

In einem weiteren Schritt können dann die Fördermöglichkeiten für alternative Betreuungsmöglichkeiten durch das Land (sollen noch vor der Sommerpause bekannt gegeben werden) geprüft werden. Da nur eine max. 50%ige Förderung von Betriebskosten durch das Land erfolgen wird, sind im Anschluss noch ergänzende Förderrichtlinien des Kreises (zu Förderung Betriebs- und Investitionskosten, Elternbeitrag) zu erarbeiten. Dieses wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2005 erfolgen. Erst nach Klärung der finanziellen Aspekte können geeignete Träger für entsprechende Projekte gewonnen werden.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

noch nicht absehbar; u.a. auch von der vorgesehenen Landesförderung sowie dem tatsächlichen Bedarf und der (noch anstehenden) Festlegung der Ausbaustufen abhängig;

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 SGB VIII und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.