Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien;
Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.05.2019
Vorlage
SV-9-1369
Aktenzeichen
01-10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wird für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Stefan Kohaus gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:

 

Kreisausschuss

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum Mitglied gewählt.

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird s.B. Dr. Anne-Monika Spallek zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Dr. Anne-Monika Spallek wird Ktabg. Mareike Raack zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Wahlprüfungsausschuss

 

1.  Für das bisherige Mitglied Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum Mitglied gewählt.

 

2.  Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird Ktabg. Anja Postruschnik zum stellv. Mitglied gewählt.

 

3.  Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Thomas Reinert wird Ktabg. Florian Kübber zum stellv. Mitglied gewählt.

 

4.  Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass der Kreistagsabgeordnete Norbert Vogelpohl für den ausgeschiedenen bisherigen Kreistagsabgeordneten Stefan Kohaus zum Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses bestimmt wird.

 

5.  Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass die Kreistagsabgeordnete Mareike Raack zur stellv. Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses bestimmt wird.

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Integrationsausschuss

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Norbert Vogelpohl wird Ktabg. Florian Kübber zum Mitglied gewählt.

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

Für das bisherige Mitglied s.B. Uta Spräner wird Ktabg. Anja Postruschnik zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Wolfgang Dropmann zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird s.B. Patrick Jansen zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Hermann Reints wird s.B. Uta Spräner zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Unterausschuss ÖPNV

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Wolfgang Dropmann zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird Ktabg. Anja Postruschnik zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird Ktabg. Florian Kübber zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Florian Kübber wird Ktabg. Mareike Raack zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Norbert Vogelpohl wird s.B. Uta Spräner zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Polizeibeirat

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird Ktabg. Anja Postruschnik zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Zweckverbandsversammlung Sparkasse Westmünsterland

Für den ausscheidenden stellv. ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Stefan Kohaus wird der Ktabg. Norbert Vogelpohl zum stellv. ordentlichen Vertreter gewählt.

 

Verwaltungsrat Sparkasse Westmünsterland

Für den ausscheidenden stellv. ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld im Verwaltungsrat des Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Stefan Kohaus wird der Ktabg. Norbert Vogelpohl zum stellv. ordentlichen Vertreter gewählt.

 

Zweckverbandsversammlung für den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV)

Für den ausscheidenden Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Stefan Kohaus wird der Ktabg. Wolfgang Dropmann zum ordentlichen Vertreter gewählt.

 

Für den bisherigen stellv. Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Wolfgang Dropmann wird die Ktabg. Anja Postruschnik zur stellv. ordentlichen Vertreterin gewählt.

 

Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC)

Für das ausscheidende ordentliche Mitglied des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) Ktabg. Stefan Kohaus wird der Ktabg. Wolfgang Dropmann zum ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

 

Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC)

Für das ausscheidende ordentliche Mitglied des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC) Ktabg. Stefan Kohaus wird der Ktabg. Wolfgang Dropmann zum ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Ktabg. Stefan Kohaus hat mit Ablauf des 30.04.2019 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Als sein Nachfolger hat Herr Florian Kübber mit Wirkung vom 01.05.2019 das Kreistagsmandat angenommen.

Mit Schreiben vom 24.05.2019 (Anlage zur Sitzungsvorlage) beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die dargestellten Umbesetzungen.

Dazu gehört auch ein Wechsel im Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausscheidenden Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige Ausschussvorsitzende Kohaus gehört der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Nachfolger bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.