Beschlussvorschlag:
-ohne-
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Das Betriebsergebnis der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
weist eine Unterdeckung von 103.939 € aus. Die
Kalkulation, das Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage
zu entnehmen.
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der
Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. - Durchführung der Abfallentsorgung
(krE) - zugeordnet sind und die darüber hinaus kostenrechnerisch zu
berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter Berücksichtigung aller zu
berücksichtigenden Aufwendungen und Erträgen weist das Betriebsergebnis eine
Unterdeckung von 103.939 € aus. Einzelheiten können
der anliegenden Übersicht entnommen werden.
Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 €) sind
nachstehend kurz erläutert:
Die Unterdeckung resultiert hauptsächlich aus Abweichungen bei den
Abfallgebühreneinnahmen. Diese fallen aufgrund von Mengenabweichungen,
insbesondere im Bereich Bio- und Grünabfälle infolge
einer deutlichen Mengenreduktion durch die Trockenperiode in 2018 um rd. 185.000
Euro geringer aus als geplant.
Die Abwassergebühren für das Deponiesickerwasser sind aufgrund der
Trockenperiode in 2018 ca. 38.000 € geringer als geplant ausgefallen (zu 4.
Bewirtschaftung Grundstücke).
Die Unterdeckung von 103.939 € soll gem.
§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung
innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für das
Betriebsergebnis 2018 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen
aus Vorjahren 859.632 €, die noch auszugleichenden
Unterdeckungen betragen 219.651 €. Hiervon sind im
Betriebsjahr 2019 130.000 € als Verlustvortrag eingeplant worden.
2. Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen wird auf die Abfallstatistik 2018 in der aktuellen
Ausgabe Abfall-Ressourcen Wirtschaft der WBC (Anlage 2) verwiesen.
3. Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage
Um seinen Rekultivierungsverpflichtungen für die Deponien des Kreises
Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine Rekultivierungsrückstellung
gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden Finanzierungsmittel für die
erforderlichen investiven Maßnahmen eine Rekultivierungsrücklage
gegenübersteht. Die Rekultivierungsrücklage weist momentan einen Bestand von 25.516.646,99 Euro aus, dem ein Rückstellungsbetrag von 26.448.308,40 Euro gegenübersteht. Es ergibt
sich somit ein Delta zwischen der Rekultivierungsrückstellung und der
Rekultivierungsrücklage von 931.661,41 Euro. Die Erträge aus Kursgewinnen sowie
die Zinserträge bleiben in der Gebührennachkalkulation solange
unberücksichtigt, bis das Delta zwischen Rekultivierungsrückstellung und
Rekultivierungsrücklage geschlossen ist.
Anlagen:
1. Betriebsergebnis für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft, Haushaltsjahr 2018
2. Aktuelle Ausgabe Abfall-Ressourcen Wirtschaft der WBC