Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – V.

Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle:

 

Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransporte sicherzustellen.

 

Wesentliches Kriterium der Bedarfsplanung für die Notfallrettung ist das Einhalten der Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich strukturierte Gebiete. Der unter Berücksichtigung von Erfassungsfehlern, planerischen Unwägbarkeiten und sonstigen von der Normalität abweichenden Besonderheiten des Einzelfalls (besondere Witterungsverhältnisse, besondere Verkehrsverhältnisse etc.) im Bedarfsplan mit 90 % veranschlagte Zielerreichungsgrad wurde im Jahr 2018 verfehlt. Einzelheiten sind in den in der Anlage beigefügten Aufstellungen zu entnehmen.

 

Von 14.297 Einsätzen, die in 2018 unter Sonderrechtsanordnung gefahren wurden, wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten nach Dispositionsbeginn bei 12.472 Einsätzen eingehalten (87,24 % nach Anl. 1: Eintreffzeiten über 12 Minuten mit 12,76 %).

 

Der Zielerreichungsgrad von 90 % wurde somit durchschnittlich in 2,76 % der Einsatzfahrten nicht erreicht. Während die Rettungswachen Coesfeld und Dülmen mit 88,83 % bzw. 88,66 % über dem Durchschnitt liegen, erreichten die Wachen Havixbeck und Nottuln exakt den Durchschnitt bzw. liegen minimal darunter. Die Wachen Billerbeck, Lüdinghausen, Senden und Ascheberg konnten ihre Werte aus dem Vorjahr nicht bestätigen und liegen 2,47 % (Billerbeck), 0,44 % (Lüdinghausen), 2,71 % (Senden) und 2,05 % (Ascheberg) unter dem Kreisdurchschnitt.

 

Der 2018 verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan sieht neben einer Aufstockung der Vorhaltezeiten vorhandener Rettungsmittel (RTW 2 in Coesfeld und Lüdinghausen) auch die Beschaffung weiterer Rettungswagen an den Wachen Coesfeld, Billerbeck, Ascheberg und Senden vor. Mit Inbetriebnahme der zusätzlichen Fahrzeuge ist davon auszugehen, dass der Zielerreichungsgrad von mindestens 90 % wieder erreicht wird. 

 

Folgende Maßnahmen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan konnten hinsichtlich der Rettungsmittel bereits umgesetzt werden:

 

-       RTW 2 Lüdinghausen, Aufstockung auf täglich 24 Stunden

-       RTW 2 Coesfeld, Aufstockung auf täglich 24 Stunden

-       NEF Nottuln, Aufstockung auf täglich 24 Stunden ab dem 01.06.2019

 

In Bezug auf die Rettungswachen stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar.

 

-       Mit dem Neubau der Rettungswache Ascheberg wurde im März begonnen.

-       Für die Rettungswache Billerbeck wurde das Grundstück erworben. Zurzeit befinden wir uns in der Planungsphase.

-       Hinsichtlich des Neubaus der Rettungswache Nottuln erfolgt zurzeit die Bauleitplanung.

-       Bezüglich des Umbaus der Rettungswache Lüdinghausen werden zurzeit abschließende Gespräche mit der Stadt Lüdinghausen geführt.

 

Hinsichtlich der zeitlichen Aufstockung des RTW 2 Lüdinghausen stellt sich die Frage, ob dieser nachts in Lüdinghausen oder in Olfen stationiert werden soll.

 

Vor der dauerhaften Standortwahl soll nach Beschluss des Kreistages vom 12.12.2018 (SV 9-1210) der Einfluss der Bahnlinie, die Lüdinghausen von Seppenrade und Olfen trennt, auf die Einhaltung der Hilfsfrist geprüft werden.

 

Die Bahnlinie Lüdinghausen – Dortmund wird von 5.30 Uhr bis 23.30 Uhr stündlich jeweils zur halben Stunde befahren. In der Zeit von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr fahren auf dieser Strecke keine Züge.

 

In der verbleibenden Zeit von 5.30 Uhr – 23.30 Uhr wurde der Einfluss der Bahnlinie auf die Zeiten geprüft, die nicht innerhalb einer Hilfsfrist von 12 Minuten lagen.

 

Von 161 hilfsfristrelevanten Fahrten von Lüdinghausen nach Olfen und 116 Fahrten von Olfen nach Lüdinghausen lagen im letzten Jahr insgesamt 70 Fahrten über 12 Minuten. Von diesen Fahrten verzögerten sich lediglich drei, weil das Rettungsmittel vor einer verschlossenen Schranke warten musste. Von insgesamt 277 hilfsfristrelevanten Fahrten 2018 wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten in drei Fällen (1,08 %) aufgrund verschlossener Schranken nicht erreicht. Somit hat die Bahnlinie Lüdinghausen – Dortmund nahezu keinen Einfluss auf die Einhaltung der Hilfsfrist.

 

Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Auswertung der Einsatzdaten 2018 hat unter Berücksichtigung des Hilfsfristerreichungsgrades ergeben, dass die Standorte Olfen und Lüdinghausen nicht optimal zur Versorgung der jeweils anderen Stadt gelegen sind. Während der RTW 2 von Olfen aus Lüdinghausen in 87,07 % der Einsätze innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten erreichte, liegt dieser Wert beim RTW 1 von Lüdinghausen nach Olfen bei 65,84 %.

 

Nach überschlägiger Betrachtung der Einsätze dürfte ein Grund dieser Diskrepanz darin liegen, dass der RTW 1 aus Lüdinghausen für jeden Einsatz in Olfen einen weiteren und mit viel Verkehr versehenen Anfahrtsweg über die B 58 hat, während der RTW aus Olfen kommend den südlichen Teil Lüdinghausens ohne Nutzung der B 58 direkt versorgen kann.     

 

Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang weiterhin festgestellt worden, dass der Westen Lüdinghausens (Seppenrade) sowohl von Olfen (96,15 %) als auch von Lüdinghausen (93,51 %) aus, mit jeweils weit über 90 % innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten bedient werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass die Städte Olfen und Lüdinghausen von Seppenrade aus optimal versorgt werden können. Hinsichtlich der Standortwahl des RTW 2 Lüdinghausen wird daher auch Seppenrade in die weiteren Überlegungen einbezogen. 

 

Betriebswirtschaftliches Ergebnis:

 

Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan des Produktes 32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung wurde folgendes Betriebsergebnis ermittelt:

 

 

Notarzt

(NA)

Notarztein-satzfahrzeug (NEF)

Rettungs-wagen

(RTW)

Kranken-transport

 (KTW)

Gesamt-ergebnis

Überdeckung

 

 

 

198.478,62 €

198.478,62 €

Unterdeckung

-383.600,37 €

-432.884,58 €

-109.970,53 €

 

-926.455,48 €

 

 

 

 

 

-727.976,86 €

 

Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde, wobei darauf hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik mit denen der Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem Gebührenbescheid führt (z.B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z.B. Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten):

 

 

Ergebnis

Kalkulation

Abweichung

(- = Verschlechterung)

A) Kennzahlen

 

 

 

Notarzt-Einsätze (NA)

6.379

7.585

- 1.206

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

6.087

7.289

- 1.202

Rettungseinsätze (RTW)

16.791

17.903

- 1.112

Krankentransporte (KTW)

 6.137

  5.551

  586

B) Aufwand

 

 

 

Personalkosten

  10.229.121,55 €

10.718.365 €

489.243,45 €

Vergütung Notarztgestellung

  1.477.489,62 €

1.463.853

- 13.636,62 €

Sachkosten (ohne NA und kalkulatorische Kosten)

  2.963.044,68 €

2.790.777 €

-172.267,68 €

Kalkulatorische Kosten

  1.344.697,83 €

  1.358.268 €

13.570,17 €

Summe Aufwand:

16.014.353,68 €

16.331.262 €

316.908,32 €

C) Erlöse

 

 

 

Gebühreneinnahmen

15.146.167,97 €

16.331.262 €

-1.185.094,03 €

Sonstige Einnahmen

     140.208,85 €

0

    140.208,85 €

Summe Erlöse:

 15.286.376,82€

16.331.262 €

-1.044.885,18 €

D) Betriebsergebnis

 

 

 

Aufwand

16.014.353,68 €

16.331.262 €

    316.908,32 €

Erlöse

15.286.376,82 €

16.331.262 €

-1.044.885,16 €

Betriebsergebnis

    -727.976,86 €

0

   -727.976,86 €

Abweichung von der Kalkulation:

 

Die Abweichungen des Betriebsergebnisses 2018 von der im Vorfeld erstellten Kalkulation stellen sich wie folgt dar:

 

Aufwand:

 

1.    Personalkosten:

 

Hinsichtlich der Personalkosten ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von knapp 490.000 €. Dieser Betrag ergibt sich einerseits daraus, dass das DRK nicht alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen aufgrund der bekannten schwierigen Situation auf dem rettungsdienstlichen Arbeitsmarkt besetzen konnte. Die dadurch bedingten Einsparungen belaufen sich auf etwa 870.000 €.

 

Andererseits ergeben sich nach Mitteilung der Personalabteilung aus der versicherungsmathematischen (Neu)-Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflich-tungen erhebliche Mehrkosten in Höhe von etwa 380.000 €. In dem sogenannten Heubeck-Gutachten werden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs-empfängern bewertet. Insbesondere die Umstellung auf fünf Pflegegrade und der damit einhergehenden Ausweitung der Pflegeleistungen führt zu einer deutlichen Kostensteigerung im Pflegebereich und entsprechenden Steigerungen der Beihilferückstellungen.     

 

2.    Vergütung Notarztgestellung:

 

Der Mehraufwand der Notarztgestellung in Höhe von 13.636 € erklärt sich aufgrund tariflicher Anpassungen.

 

3.    Sachkosten:

 

Der Mehraufwand bei den übrigen Sachkosten ergibt sich im Wesentlichen aus der Anschaffung von neuer Einsatzkleidung. Ein Teil (Jacke) sollte 2018 und ein weiterer (Hose) 2019 erworben werden. Aus unfallversicherungstechnischen Gründen musste entgegen der ursprünglichen Planung die Jacke zusammen mit der Hose angeschafft werden. Darüber hinaus ergibt sich aus verschiedenen Einzelpositionen ein geringer Mehraufwand, wobei sich innerhalb der einzelnen Kostenstellen Verschiebungen ergeben haben. Den Einsparungen bei Fortbildungen und Ausrüstung und Materialaufwand stehen Mehrkosten für die Instandhaltung der Fahrzeuge sowie der Sach- und Schulungskosten der auszubildenden Notfallsanitäter gegenüber.  

 

4.    Kalkulatorische Kosten:

 

Aufgrund zeitlicher Verschiebungen von Investitionen hat sich hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten ein Minderaufwand in Höhe von 13.570 € gegenüber dem kalkulierten Wert ergeben. 

 

Erlöse:

 

Das negative Betriebsergebnis von etwa 728.000 € beruht im Wesentlichen auf Mindererlösen aus Gebühreneinnahmen in Höhe von 1.044.885,18 €. Nach der Umstellung auf ein neues Abrechnungssystem hat es eine Weile gedauert, bis alle erforderlichen Parameter eingestellt waren. In der Zwischenzeit wurde daher eine größere Anzahl Einsätze übermittelt (Fehlfahrten und Stornierungen), als für die Kalkulation zu berücksichtigen war. Dies führte dazu, dass sich die maßgeblichen Grundgebühren der einzelnen Rettungsmittel verringerten und nunmehr zu dem vorgenannten Defizit führen. 

 

Für die Bereiche der Notarzteinsätze und der RTW-Einsätze belaufen sich die Mindererlöse auf knapp 744.000 € bzw. 494.000 €. Demgegenüber stehen Mehrerlöse im Bereich der Krankentransporte in Höhe von knapp 192.000 €.

 

Das negative Betriebsergebnis in Höhe von 727.976,86 € ist bei einer Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von knapp 75.000 € innerhalb von vier Jahren gem. § 6 II KAG auszugleichen.  

 

 

 

Anlagen:

 

Eintreffzeiten (Anlage 1)

Einsätze nach Wachen (Anlage 2)

Einsätze auswärtiger Wachen im Kreisgebiet, der Rettungshubschrauber sowie Einsätze außerhalb des Kreisgebiets (Anlage 3),

Krankentransport (Anlage 4)