Beschlussvorschlag:
Der
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – V.
Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle:
Der
Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransporte sicherzustellen.
Wesentliches
Kriterium der Bedarfsplanung für die Notfallrettung ist das Einhalten der
Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich strukturierte Gebiete. Der unter
Berücksichtigung von Erfassungsfehlern, planerischen Unwägbarkeiten und
sonstigen von der Normalität abweichenden Besonderheiten des Einzelfalls
(besondere Witterungsverhältnisse, besondere Verkehrsverhältnisse etc.) im
Bedarfsplan mit 90 % veranschlagte Zielerreichungsgrad wurde im Jahr 2018
verfehlt. Einzelheiten sind in den in der Anlage beigefügten Aufstellungen zu
entnehmen.
Von
14.297 Einsätzen, die in 2018 unter Sonderrechtsanordnung gefahren wurden,
wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten nach Dispositionsbeginn bei 12.472
Einsätzen eingehalten (87,24 % nach Anl. 1: Eintreffzeiten über 12 Minuten mit 12,76
%).
Der
Zielerreichungsgrad von 90 % wurde somit durchschnittlich in 2,76 % der
Einsatzfahrten nicht erreicht. Während die Rettungswachen Coesfeld und Dülmen
mit 88,83 % bzw. 88,66 % über dem Durchschnitt liegen, erreichten die Wachen
Havixbeck und Nottuln exakt den Durchschnitt bzw. liegen minimal darunter. Die
Wachen Billerbeck, Lüdinghausen, Senden und Ascheberg konnten ihre Werte aus
dem Vorjahr nicht bestätigen und liegen 2,47 % (Billerbeck), 0,44 %
(Lüdinghausen), 2,71 % (Senden) und 2,05 % (Ascheberg) unter dem
Kreisdurchschnitt.
Der
2018 verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan sieht neben einer Aufstockung der
Vorhaltezeiten vorhandener Rettungsmittel (RTW 2 in Coesfeld und Lüdinghausen)
auch die Beschaffung weiterer Rettungswagen an den Wachen Coesfeld, Billerbeck,
Ascheberg und Senden vor. Mit Inbetriebnahme der zusätzlichen Fahrzeuge ist
davon auszugehen, dass der Zielerreichungsgrad von mindestens 90 % wieder
erreicht wird.
Folgende
Maßnahmen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan konnten hinsichtlich der
Rettungsmittel bereits umgesetzt werden:
-
RTW 2
Lüdinghausen, Aufstockung auf täglich 24 Stunden
-
RTW 2 Coesfeld,
Aufstockung auf täglich 24 Stunden
-
NEF Nottuln,
Aufstockung auf täglich 24 Stunden ab dem 01.06.2019
In
Bezug auf die Rettungswachen stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar.
-
Mit dem Neubau
der Rettungswache Ascheberg wurde im März begonnen.
-
Für die
Rettungswache Billerbeck wurde das Grundstück erworben. Zurzeit befinden wir
uns in der Planungsphase.
-
Hinsichtlich des
Neubaus der Rettungswache Nottuln erfolgt zurzeit die Bauleitplanung.
-
Bezüglich des
Umbaus der Rettungswache Lüdinghausen werden zurzeit abschließende Gespräche
mit der Stadt Lüdinghausen geführt.
Hinsichtlich
der zeitlichen Aufstockung des RTW 2 Lüdinghausen stellt sich die Frage, ob
dieser nachts in Lüdinghausen oder in Olfen stationiert werden soll.
Vor
der dauerhaften Standortwahl soll nach Beschluss des Kreistages vom 12.12.2018
(SV 9-1210) der Einfluss der Bahnlinie, die Lüdinghausen von Seppenrade und
Olfen trennt, auf die Einhaltung der Hilfsfrist geprüft werden.
Die
Bahnlinie Lüdinghausen – Dortmund wird von 5.30 Uhr bis 23.30 Uhr stündlich
jeweils zur halben Stunde befahren. In der Zeit von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr
fahren auf dieser Strecke keine Züge.
In
der verbleibenden Zeit von 5.30 Uhr – 23.30 Uhr wurde der Einfluss der
Bahnlinie auf die Zeiten geprüft, die nicht innerhalb einer Hilfsfrist von 12
Minuten lagen.
Von
161 hilfsfristrelevanten Fahrten von Lüdinghausen nach Olfen und 116 Fahrten
von Olfen nach Lüdinghausen lagen im letzten Jahr insgesamt 70 Fahrten über 12
Minuten. Von diesen Fahrten verzögerten sich lediglich drei, weil das
Rettungsmittel vor einer verschlossenen Schranke warten musste. Von insgesamt
277 hilfsfristrelevanten Fahrten 2018 wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten in
drei Fällen (1,08 %) aufgrund verschlossener Schranken nicht erreicht. Somit
hat die Bahnlinie Lüdinghausen – Dortmund nahezu keinen Einfluss auf die
Einhaltung der Hilfsfrist.
Die
in diesem Zusammenhang vorgenommene Auswertung der Einsatzdaten 2018 hat unter
Berücksichtigung des Hilfsfristerreichungsgrades ergeben, dass die Standorte
Olfen und Lüdinghausen nicht optimal zur Versorgung der jeweils anderen Stadt
gelegen sind. Während der RTW 2 von Olfen aus Lüdinghausen in 87,07 % der
Einsätze innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten erreichte, liegt dieser Wert
beim RTW 1 von Lüdinghausen nach Olfen bei 65,84 %.
Nach
überschlägiger Betrachtung der Einsätze dürfte ein Grund dieser Diskrepanz
darin liegen, dass der RTW 1 aus Lüdinghausen für jeden Einsatz in Olfen einen
weiteren und mit viel Verkehr versehenen Anfahrtsweg über die B 58 hat, während
der RTW aus Olfen kommend den südlichen Teil Lüdinghausens ohne Nutzung der B
58 direkt versorgen kann.
Darüber
hinaus ist in diesem Zusammenhang weiterhin festgestellt worden, dass der
Westen Lüdinghausens (Seppenrade) sowohl von Olfen (96,15 %) als auch von
Lüdinghausen (93,51 %) aus, mit jeweils weit über 90 % innerhalb der Hilfsfrist
von 12 Minuten bedient werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass die
Städte Olfen und Lüdinghausen von Seppenrade aus optimal versorgt werden
können. Hinsichtlich der Standortwahl des RTW 2 Lüdinghausen wird daher auch
Seppenrade in die weiteren Überlegungen einbezogen.
Betriebswirtschaftliches Ergebnis:
Grundlage
des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem
Teilergebnisplan des Produktes 32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet
sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden
Aufwandspositionen. Auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses der
Jahresrechnung wurde folgendes Betriebsergebnis ermittelt:
|
Notarzt (NA) |
Notarztein-satzfahrzeug (NEF) |
Rettungs-wagen (RTW) |
Kranken-transport (KTW) |
Gesamt-ergebnis |
Überdeckung |
|
|
|
198.478,62 € |
198.478,62 € |
Unterdeckung |
-383.600,37 € |
-432.884,58 € |
-109.970,53 € |
|
-926.455,48 € |
|
|
|
|
|
-727.976,86 € |
Dem
Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde, wobei darauf
hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik mit denen der
Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem
Gebührenbescheid führt (z.B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz
gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z.B. Verkehrsunfall mit
mehreren Verletzten):
|
Ergebnis |
Kalkulation |
Abweichung (- = Verschlechterung) |
A) Kennzahlen |
|
|
|
Notarzt-Einsätze
(NA) |
6.379 |
7.585 |
-
1.206 |
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF) |
6.087 |
7.289 |
-
1.202 |
Rettungseinsätze
(RTW) |
16.791 |
17.903 |
-
1.112 |
Krankentransporte
(KTW) |
6.137 |
5.551 |
586 |
B) Aufwand |
|
|
|
Personalkosten
|
10.229.121,55 € |
10.718.365
€ |
489.243,45
€ |
Vergütung
Notarztgestellung |
1.477.489,62 € |
1.463.853 |
-
13.636,62 € |
Sachkosten
(ohne NA und kalkulatorische Kosten) |
2.963.044,68 € |
2.790.777
€ |
-172.267,68
€ |
Kalkulatorische
Kosten |
1.344.697,83 € |
1.358.268 € |
13.570,17
€ |
Summe
Aufwand: |
16.014.353,68
€ |
16.331.262
€ |
316.908,32
€ |
C) Erlöse |
|
|
|
Gebühreneinnahmen
|
15.146.167,97
€ |
16.331.262
€ |
-1.185.094,03
€ |
Sonstige
Einnahmen |
140.208,85 € |
0 |
140.208,85 € |
Summe
Erlöse: |
15.286.376,82€ |
16.331.262
€ |
-1.044.885,18
€ |
D) Betriebsergebnis |
|
|
|
Aufwand |
16.014.353,68
€ |
16.331.262
€ |
316.908,32 € |
Erlöse |
15.286.376,82
€ |
16.331.262
€ |
-1.044.885,16
€ |
Betriebsergebnis
|
-727.976,86 € |
0 |
-727.976,86 € |
Abweichung
von der Kalkulation:
Die
Abweichungen des Betriebsergebnisses 2018 von der im Vorfeld erstellten
Kalkulation stellen sich wie folgt dar:
Aufwand:
1. Personalkosten:
Hinsichtlich
der Personalkosten ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in
Höhe von knapp 490.000 €. Dieser Betrag ergibt sich einerseits daraus, dass das
DRK nicht alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen aufgrund der bekannten
schwierigen Situation auf dem rettungsdienstlichen Arbeitsmarkt besetzen
konnte. Die dadurch bedingten Einsparungen belaufen sich auf etwa 870.000 €.
Andererseits
ergeben sich nach Mitteilung der Personalabteilung aus der
versicherungsmathematischen (Neu)-Bewertung von Pensions- und
Beihilfeverpflich-tungen erhebliche Mehrkosten in Höhe von etwa 380.000 €. In
dem sogenannten Heubeck-Gutachten werden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen
gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungs-empfängern bewertet. Insbesondere die Umstellung auf fünf
Pflegegrade und der damit einhergehenden Ausweitung der Pflegeleistungen führt
zu einer deutlichen Kostensteigerung im Pflegebereich und entsprechenden
Steigerungen der Beihilferückstellungen.
2.
Vergütung Notarztgestellung:
Der
Mehraufwand der Notarztgestellung in Höhe von 13.636 € erklärt sich aufgrund
tariflicher Anpassungen.
3.
Sachkosten:
Der
Mehraufwand bei den übrigen Sachkosten ergibt sich im Wesentlichen aus der
Anschaffung von neuer Einsatzkleidung. Ein Teil (Jacke) sollte 2018 und ein
weiterer (Hose) 2019 erworben werden. Aus unfallversicherungstechnischen
Gründen musste entgegen der ursprünglichen Planung die Jacke zusammen mit der
Hose angeschafft werden. Darüber hinaus ergibt sich aus verschiedenen
Einzelpositionen ein geringer Mehraufwand, wobei sich innerhalb der einzelnen
Kostenstellen Verschiebungen ergeben haben. Den Einsparungen bei Fortbildungen
und Ausrüstung und Materialaufwand stehen Mehrkosten für die Instandhaltung der
Fahrzeuge sowie der Sach- und Schulungskosten der auszubildenden
Notfallsanitäter gegenüber.
4.
Kalkulatorische Kosten:
Aufgrund
zeitlicher Verschiebungen von Investitionen hat sich hinsichtlich der
kalkulatorischen Kosten ein Minderaufwand in Höhe von 13.570 € gegenüber dem kalkulierten
Wert ergeben.
Erlöse:
Das negative Betriebsergebnis von etwa 728.000 € beruht im Wesentlichen auf Mindererlösen aus Gebühreneinnahmen in Höhe von 1.044.885,18 €. Nach der Umstellung auf ein neues Abrechnungssystem hat es eine Weile gedauert, bis alle erforderlichen Parameter eingestellt waren. In der Zwischenzeit wurde daher eine größere Anzahl Einsätze übermittelt (Fehlfahrten und Stornierungen), als für die Kalkulation zu berücksichtigen war. Dies führte dazu, dass sich die maßgeblichen Grundgebühren der einzelnen Rettungsmittel verringerten und nunmehr zu dem vorgenannten Defizit führen.
Für
die Bereiche der Notarzteinsätze und der RTW-Einsätze belaufen sich die
Mindererlöse auf knapp 744.000 € bzw. 494.000 €. Demgegenüber stehen Mehrerlöse
im Bereich der Krankentransporte in Höhe von knapp 192.000 €.
Das
negative Betriebsergebnis in Höhe von 727.976,86 € ist bei einer
Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von knapp 75.000 € innerhalb von vier Jahren
gem. § 6 II KAG auszugleichen.
Anlagen:
Eintreffzeiten
(Anlage 1)
Einsätze
nach Wachen (Anlage 2)
Einsätze
auswärtiger Wachen im Kreisgebiet, der Rettungshubschrauber sowie Einsätze
außerhalb des Kreisgebiets (Anlage 3),
Krankentransport
(Anlage 4)