Betreff
Teilnahme der Vertreter des Kreises Coesfeld an der "Großen Landkreisversammlung" des Landkreistages NRW am 11.09.2019 in Olpe
Vorlage
SV-9-1377
Aktenzeichen
01-01.08.100-20191109
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   An der „Großen Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW am 11.09.2019 in Olpe nehmen neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin folgende sechs Kreistagsabgeordnete als Gastdelegierte bzw. Nachrücker teil:

 

Gastdelegierter

 

Gastdelegierte

 

Gastdelegierte

 

Gastdelegierte

 

Gastdelegierte

 

Gastdelegierte

 

Nachrücker

 

Nachrücker

 

 

 

2.   Den vorgenannten Kreistagsabgeordneten wird gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld die Dienstreisegenehmigung für die Teilnahme an der „Großen Landkreisversammlung“ erteilt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 11.09.2019 findet eine „Große Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW mit Ministerpräsident Armin Laschet in Olpe statt.

 

Es besteht die Möglichkeit, neben den zwei ordentlichen Delegierten kraft Satzung, der Landrat sowie die 1. stellvertretende Landrätin, zusätzlich bis zu sechs Kreistagsmitglieder als Delegierte für die Teilnahme am öffentlichen Teil der „Großen Landkreisversammlung“ zu benennen.

 

Die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen wurden mit Schreiben vom 06.05.2019, das ausschließlich per E-Mail versandt wurde, hierüber informiert und gebeten, spätestens in der Sitzung des Kreistages am 19.06.2019 Gastdelegierte sowie ggf. Nachrücker zu benennen. Anhaltspunkt für die Benennung ist die Verteilung nach Hare-Niemeyer (Gastdelegierte: CDU drei Vertreter, SPD zwei Vertreter, Grüne ein Vertreter; Nachrücker: CDU ein Vertreter, SPD ein Vertreter).

 

 

Für die 1. stellvertretende Landrätin gilt die Dienstreisegenehmigung nach § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld als erteilt. Die bis zu sechs weiteren Kreistagsabgeordneten benötigen eine Dienstreisegenehmigung gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld.

 

II.  Lösung

Die Kreistagsfraktionen benennen die sechs Kreistagsabgeordneten gemäß der unter Ziffer 1. genannten Verteilung, die an der „Großen Landkreisversammlung“ neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin teilnehmen sollen. Die erforderliche Dienstreisegenehmigung wir den Delegierten erteilt.

 

III. Alternativen

Auf eine Teilnahme der bis zu sechs Kreistagsabgeordneten als Gastdelegierte bzw. Nachrücker an der „Großen Landkreisversammlung“ wird verzichtet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfallersatz sind im Haushalt veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.