Betreff
Produktgruppe 051.001 - Kindertagesbetreuung
hier: Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder - Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck auf Gewährung einer Zuwendungen zu den Sanierungskosten für den Kath. Kindergarten St . Johann, Lindenstraße 24, 48727 Billerbeck
Vorlage
SV-7-0192
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird der katholischen Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck, eine Zuwendung zu den Kosten für die Substanzerhaltungsmaßnahme (Sanierung und Hebung des Gebäudes) am katholischen Kindergarten St. Johann, Billerbeck, gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1992 (Sitzungsvorlage 708) bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992.

 

Eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 20.000 € ist in 2005 für 2006 einzurichten. Die Deckung erfolgt durch eine Minderverpflichtung bei der Haushaltsstelle

6502 950000 – Baukosten nach GvFG.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der katholische Kindergarten St. Johann, Billerbeck, wird als Vier-Gruppen-Anlage mit 100 Plätzen geführt. Das Gebäude wurde 1986 fertig gestellt.

Aufgrund von Bodenabsenkungen ist eine Schieflage des Gebäudes entstanden. Dieses hat bereits zu weiteren Schäden (Risse in den Wänden, Unebenheiten in den Fußböden,...) geführt.

Am 31.03.2004 hat eine Ortsbesichtigung mit Trägervertretern, dem beauftragten Architekten sowie unter Beteiligung des Kreis- und Landesjugendamtes stattgefunden. Dabei bestätigte sich der Sanierungsbedarf des Gebäudes. Seitens des Landesjugendamtes wurde mitgeteilt, dass eine Förderung der Sanierungskosten mit Landesmitteln frühestens im Haushaltsjahr 2005 möglich sei. Da eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Nutzer des Gebäudes vor Ort nicht erkennbar war, wurde vereinbart, dass die Sanierungsmaßnahme für 2005 in Angriff genommen werden sollte.

 

Die Förderung von Substanzerhaltungsmaßnahmen mit Landesmitteln ist u.a. an folgende Voraussetzungen geknüpft:

-          Die Maßnahme der Substanzerhaltung am Gebäude muss dringend erforderlich sein, da anderenfalls der Betrieb des Kindergartens gefährdet ist

-          Der vom Träger zu finanzierende Eigenanteil muss außerhalb der Betriebs-kostenförderung aufgebracht werden; d.h. Mittel aus der Rücklage und laufenden Sachkostenpauschale führen nicht zu einer Reduzierung des Trägeranteils an den förderfähigen Gesamtkosten, sondern zu einer Reduzierung der förderfähigen Gesamtkosten.

-          Die Rücklage ist somit vorrangig für die Substanzerhaltungsmaßnahmen einzusetzen.

-          die Kosten für eine Sanierung dürfen 80 % der Kosten für einen Neubau nicht übersteigen

 

Die genannten Kriterien für eine Förderung mit Landesmitteln sind im vorliegenden Fall erfüllt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach Schätzung der Antragstellerin 640.000 EUR. Hiervon in Abzug zu bringen ist die bestehende Rücklage. Entsprechende Nachweise werden vom Kreis- sowie dem Landesjugendamt noch zu prüfen sein. Zunächst ist daher von förderfähigen Gesamtkosten von 600.000 bis 650.000 EUR auszugehen.

 

Bei Sanierungsmaßnahmen besteht für den Kreis Coesfeld keine gesetzliche Verpflichtung zur Förderung. Eine Förderung mit Kreismitteln in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten wäre demnach ein freiwilliger Zuschuss.

 

In der Vergangenheit ist über ähnliche Anträge (u.a. Dachsanierungen) positiv beschlossen worden.

 

Die Kosten für einen Neubau eines Kindergartens mit vier Gruppen betragen nach Auskunft des Landesjugendamtes rd. 1.000.000 EUR.

Müsste der Kindergarten St. Johann aufgrund der Bauschäden geschlossen werden, könnte der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder in Billerbeck in den kommenden Jahren nicht gewährleistet werden. Zur Zeit sind in Billerbeck 423 Plätze für diese Altersgruppe vorhanden. Die Kinderzahl in Billerbeck geht in den kommenden Jahren nicht so stark zurück, dass die Schließung der Einrichtung oder der Abbau mehrerer Gruppen denkbar wäre.

 

 

 

II.  Lösung

Vorbehaltlich der Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird der katholischen Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck, eine Zuwendung zu den Kosten für die Substanzerhaltungsmaßnahme (Sanierung und Hebung des Gebäudes) am katholischen Kindergarten St. Johann, Billerbeck, gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1992 (Sitzungsvorlage 708) bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992.

 

Die Mittel der Rücklage sind für die Sanierungsmaßnahme einzusetzen.

 

 

 

III. Alternativen

Es erfolgt keine Förderung.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Schäden am Gebäude weiter fortschreiten. Eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Nutzer kann dann irgendwann möglicherweise nicht mehr ausgeschlossen werden. Es wäre daher zu prüfen, wie zeitnah ausreichender Ersatz für die im Falle einer Schließung wegfallenden Plätze geschaffen werden kann.

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden von der Kirchengemeinde im Antrag auf ca. 640.000 EUR geschätzt. Der Kreiszuschuss würde – ausgehend von diesem Betrag – 160.000 EUR betragen. Da noch geprüft werden muss, wie hoch der Bestand der Rücklage ist und diese vom Träger zur Minimierung der förderfähigen Gesamtkosten einzusetzen ist, kann sich noch eine Reduzierung des Betrags ergeben.

 

Im Produkthaushalt 2005 sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von 420.000 EUR für die Sanierungsmaßnahme berücksichtigt. Hiervon entfallen 140.000 EUR auf eine Zuwendung des Kreises, für die übrigen 280.000 EUR ist eine entsprechende Einnahme aus Landesmitteln vorgesehen.

In den Haushaltsplanungen für 2005 wurde aufgrund des 2004 stattgefundenen Ortstermins mit Trägervertretern und dem Landesjugendamt zunächst von förderfähigen Baukosten in Höhe von 560.000 EUR ausgegangen. Entsprechende anteilige Mittel (50 % Land, 25 % Kreis) wurden im Produkthaushalt 2005 berücksichtigt. Nach Vorlage der detaillierten Planung der Sanierungsmaßnahme werden die Baukosten vom Träger nunmehr auf 640.000 EUR geschätzt. Sollte dieser Betrag den förderungsfähigen Baukosten entsprechen, wären sowohl Landes- als auch Kreisförderung entsprechend anzupassen. Der Differenzbetrag (25 % von 80.000 EUR = 20.000 EUR Kreisanteil) müsste daher – da der Zuschuss nach Baufortschritt ausgezahlt wird – ggf. bei den Haushaltsberatungen für 2006 berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der tatsächlichen Höhe der förderfähigen Gesamtkosten sind jedoch – wie unter Punkt „I. Problem“ bereits ausgeführt - noch weitere Prüfungen erforderlich.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen zu den Einrichtungskosten für Kindertageseinrichtungen gehört nach § 25 GTK nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 70 Abs. 2 SGB VIII.

 

Nach § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 

Da es sich bei der Förderung einer Substanzerhaltungsmaßnahme um eine freiwillige Aufgabe handelt, bedarf es wegen der künftigen haushaltsmäßigen Auswirkungen der endgültigen Entscheidung durch den Kreistag.