Betreff
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion zur (Solar-)Beleuchtung an Bushaltestellen im Außenbereich
Vorlage
SV-9-1393
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Begründung:

 

Mit Antrag vom 29.04.2019 (vgl. Anlage) bittet die FDP-Kreistagsfraktion um Aufnahme in die Tagesordnung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV.

 

Stellungnahme der Verwaltung / ZVM Fachbereich Bus:

 

Vorab-Definitionen:

Haltepunkt: ist definiert nur für den Eisenbahnverkehr und bezeichnet einen „Bahnhof“, der keine Weiche hat und daher von der DB nicht als „Bahnhof“ geführt wird, sondern als Haltepunkt. Der bedeutende betriebliche Unterschied ist, dass an Haltepunkten nur ein- und ausgestiegen wird (der Zug somit nur anhält), aber an Bahnhöfen rangiert werden kann oder andere Züge abgewartet werden können. (Wikipedia) Alle Haltepunkte für den Zustieg zum Schienenpersonennahverkehr sind beleuchtet.

Hier werden entsprechend nur Bushaltestellen betrachtet, an denen Personen in Busse von Linien einsteigen können, die gemäß PBefG konzessioniert sind.

Frage 1:                     

Wie viele unbeleuchtete Haltestellen/Haltepunkte gibt es im Kreis Coesfeld in den Außenbereichen?

Antwort:         

Zahl der Bushaltestellen im Kreis COE insgesamt: rund 1.900, davon ca. 80 % je 2 Haltestellenmasten auf jeder Straßenseite.

Annahme hier: Es sollen nur die Einstiegs-Haltestellen beleuchtet werden. Entspricht rund 1.900 Masten.

Geschätzt: 30% liegen im Siedlungsbereich, demnach rund 570.

Geschätzt: 70% liegen im Außenbereich, demnach rund 1.330

Nahezu alle Bushaltestellen im Außenbereich sind unbeleuchtet, eine Statistik dazu gibt es nicht.

Frage 2:

In welcher Verantwortung liegen diese Haltestellen?

Antwort:

Zu einer „Haltestelle“ gehört der Haltestellenmast mit Haltestellenfahne bzw. -schild, aber auch der Aufstellbereich und die Möblierung, d.h. Fahrgastunterstand (FGU, Wartehäuschen), Fahrradständer, Mülleimer, Sitzgelegenheit.

Zuständig für den Haltestellenmast kann ein Verkehrsverbund sein oder eines der Verkehrsunternehmen, die an dem Haltestellenmast halten.

Zuständig für den Aufstellbereich und die Möblierung ist der Straßenbaulastträger, meist die zugehörige Stadt oder Gemeinde. Im Außenbereich haben Wartehäuschen auch vielfach Privatpersonen aufgebaut.

 

Frage 3:

Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Installation einer (Solar-)Beleuchtung je Haltestelle und Haltepunkt? Alternativ: Beleuchtung zumindest der unübersichtlichsten und am stärksten frequentierten Standorte. 

Antwort:

Es gibt mehrere Hersteller für solarbetriebene Außenbeleuchtung. Beispiel Anbieter geo-technik.de, jeweils zuzüglich Montage und ggf. Bodenhülse à 25 Euro brutto:

von

Integrierte Solar Wegeleuchte all-in-one 12W. Kompakte LED Straßenlampe zur schnellen und einfachen, nachträglichen Installation z.B. am Mast. Mit Bewegungsmelder für Beleuchtung nach Bedarf. Rund 300 Euro brutto

über

Solarleuchte für z.B. Mülltonnenstellplatz (Photovoltaik-Solar Beleuchtung mit LED Flutlicht Strahler und Bewegungsmelder auf 4m Mast). Rund 820 Euro brutto

bis

Unabhängige LED Solar-Beleuchtung für Haltestellen, Buswartehäuschen, Bushaltestelle. Mit Bewegungsmelder und zusätzlicher Dauer-Beleuchtung für den Fahrplan oder eine Werbetafel zu rund 1020 Euro brutto

Die RVM hat bisher noch keine Beleuchtungen an Masten angebracht, hält aber die Festigkeit des 4m hohen Haltestellenmastes für ausreichend, eine Solarlampe zu tragen. Bekannt ist eine solarbetriebene Beleuchtung im Raum Billerbeck, die wahrscheinlich eine Privatperson aufgestellt hatte.

Auch von anderen Verkehrsunternehmen im Münsterland ist nicht bekannt, dass sie Leuchten angebracht hätten.

Fördermöglichkeit: Das Land NRW kann dann die Installation einer Beleuchtung fördern, wenn die Sicherheitsverhältnisse an der Haltestelle verbessert werden. Die Energieversorgung über Solarstrom kann dann gefördert werden, wenn sie kostengünstiger ist als über das Stromnetz. 90% Förderung wären möglich.

Beispiel Gemeinde Eslohe, Haltestelle Beisinghausen, Raum Meschede, 2017-10: Solarleuchte, LED, Pilotprojekt. Initiative der Beisinghauser Bürgerinnen und Bürger, im Vordergrund Sicherheitsaspekt. Förderung aus dem Kommunalen Energiekonzept (KEE) der Innogy = regional verwurzeltes Energieunternehmen. Kosten hier zurzeit nicht bekannt.

 

Frage 3:

Werden Möglichkeiten für eine werbliche (Teil-)Finanzierung gesehen?

Antwort:

Ja: z.B. Paten-Modell: örtliche Firmen stiften Solar-Leuchte und verständigen sich mit Besitzer des Mastes oder der Aufstellfläche über Montage und Betreuung / Wartung.