Beschlussvorschlag:
- ohne -
Begründung:
Mit Antrag vom 29.04.2019 (vgl. Anlage) bittet die FDP-Kreistagsfraktion
um Aufnahme in die Tagesordnung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und ÖPNV.
Stellungnahme
der Verwaltung / ZVM Fachbereich Bus:
Vorab-Definitionen:
Haltepunkt: ist definiert nur für den Eisenbahnverkehr und bezeichnet
einen „Bahnhof“, der keine Weiche hat und daher von der DB nicht als „Bahnhof“
geführt wird, sondern als Haltepunkt. Der bedeutende betriebliche Unterschied
ist, dass an Haltepunkten nur ein- und ausgestiegen wird (der Zug somit nur
anhält), aber an Bahnhöfen rangiert werden kann oder andere Züge abgewartet werden
können. (Wikipedia) Alle Haltepunkte für den Zustieg zum Schienenpersonennahverkehr sind
beleuchtet.
Hier werden entsprechend nur Bushaltestellen
betrachtet, an denen Personen in Busse von Linien einsteigen können, die gemäß
PBefG konzessioniert sind.
Frage 1:
Wie viele unbeleuchtete Haltestellen/Haltepunkte gibt es im Kreis
Coesfeld in den Außenbereichen?
Antwort:
Zahl der Bushaltestellen im Kreis COE insgesamt: rund 1.900, davon ca.
80 % je 2 Haltestellenmasten auf jeder Straßenseite.
Annahme hier: Es sollen nur die
Einstiegs-Haltestellen beleuchtet werden. Entspricht rund 1.900 Masten.
Geschätzt: 30% liegen im Siedlungsbereich, demnach
rund 570.
Geschätzt: 70% liegen im Außenbereich, demnach rund
1.330
Nahezu alle Bushaltestellen im Außenbereich sind
unbeleuchtet, eine Statistik dazu gibt es nicht.
Frage 2:
In welcher Verantwortung liegen diese Haltestellen?
Antwort:
Zu einer „Haltestelle“ gehört der Haltestellenmast
mit Haltestellenfahne bzw. -schild, aber auch der Aufstellbereich und die
Möblierung, d.h. Fahrgastunterstand (FGU, Wartehäuschen), Fahrradständer,
Mülleimer, Sitzgelegenheit.
Zuständig für den Haltestellenmast kann ein
Verkehrsverbund sein oder eines der Verkehrsunternehmen, die an dem
Haltestellenmast halten.
Zuständig für den Aufstellbereich und die
Möblierung ist der Straßenbaulastträger, meist die zugehörige Stadt oder
Gemeinde. Im Außenbereich haben Wartehäuschen auch vielfach Privatpersonen
aufgebaut.
Frage 3:
Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die
Installation einer (Solar-)Beleuchtung je Haltestelle und Haltepunkt?
Alternativ: Beleuchtung zumindest der unübersichtlichsten und am stärksten
frequentierten Standorte.
Antwort:
Es gibt mehrere Hersteller für solarbetriebene
Außenbeleuchtung. Beispiel Anbieter geo-technik.de, jeweils zuzüglich Montage
und ggf. Bodenhülse à 25 Euro brutto:
von
Integrierte Solar Wegeleuchte all-in-one 12W.
Kompakte LED Straßenlampe zur schnellen und einfachen, nachträglichen
Installation z.B. am Mast. Mit Bewegungsmelder für Beleuchtung nach Bedarf.
Rund 300 Euro brutto
über
Solarleuchte für z.B. Mülltonnenstellplatz
(Photovoltaik-Solar Beleuchtung mit LED Flutlicht Strahler und Bewegungsmelder
auf 4m Mast). Rund 820 Euro brutto
bis
Unabhängige LED Solar-Beleuchtung für Haltestellen,
Buswartehäuschen, Bushaltestelle. Mit Bewegungsmelder und zusätzlicher
Dauer-Beleuchtung für den Fahrplan oder eine Werbetafel zu rund 1020 Euro
brutto
Die RVM hat bisher noch keine Beleuchtungen an
Masten angebracht, hält aber die Festigkeit des 4m hohen Haltestellenmastes für
ausreichend, eine Solarlampe zu tragen. Bekannt ist eine solarbetriebene
Beleuchtung im Raum Billerbeck, die wahrscheinlich eine Privatperson
aufgestellt hatte.
Auch von anderen Verkehrsunternehmen im Münsterland
ist nicht bekannt, dass sie Leuchten angebracht hätten.
Fördermöglichkeit: Das Land NRW kann dann die
Installation einer Beleuchtung fördern, wenn die Sicherheitsverhältnisse an der
Haltestelle verbessert werden. Die Energieversorgung über Solarstrom kann dann
gefördert werden, wenn sie kostengünstiger ist als über das Stromnetz. 90%
Förderung wären möglich.
Beispiel Gemeinde Eslohe, Haltestelle
Beisinghausen, Raum Meschede, 2017-10: Solarleuchte, LED, Pilotprojekt.
Initiative der Beisinghauser Bürgerinnen und Bürger, im Vordergrund
Sicherheitsaspekt. Förderung aus dem Kommunalen Energiekonzept (KEE) der Innogy
= regional verwurzeltes Energieunternehmen. Kosten hier zurzeit nicht bekannt.
Frage 3:
Werden Möglichkeiten für eine werbliche
(Teil-)Finanzierung gesehen?
Antwort:
Ja: z.B. Paten-Modell: örtliche Firmen stiften
Solar-Leuchte und verständigen sich mit Besitzer des Mastes oder der
Aufstellfläche über Montage und Betreuung / Wartung.