Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern/Schriftführerinnen des Jugendhilfeausschusses werden
a) Arbeitnehmerin im allgemeinen Verwaltungsdienst Roß
b) Arbeitnehmer im allgemeinen Verwaltungsdienst Niehues
c) Arbeitnehmerin im allgemeinen Verwaltungsdienst Fohrmann
bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 Abs. 3 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem/der Vorsitzenden und einem Schriftführer/einer Schriftführerin zu unterzeichnen.
II. Lösung
Für die Dauer der Wahlperiode werden folgende Schriftführer/innen seitens der Verwaltung vorgeschlagen:
a) Arbeitnehmerin im allgemeinen Dienst Roß
b) Arbeitnehmer im allgemeinen Dienst Niehues
c) Arbeitnehmerin im allgemeinen Dienst Fohrmann
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 27 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.