Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
weist die Vertreter/innen des Kreises in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) an
1. der „öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Zusammenarbeit auf der Schnittstelle zwischen SPNV und ÖSPV“ vorbehaltlich der
Genehmigung der Kommunalaufsicht zuzustimmen,
2. Änderungen des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung nach Vorgabe der Kommunalaufsicht zuzustimmen, die die materiellen
Regelungen unberührt lassen,
3. der angefügten Änderung der Satzung des Zweckverbandes
Nahverkehr Westfalen-Lippe vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht
zuzustimmen,
4. Änderungen der Änderungssatzung nach Vorgaben der
Kommunalaufsicht zuzustimmen, die die materiellen Regelungen unberührt lassen.
Begründung:
I - III. Problem, Lösung, Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
In den Gremien des NWL und ZVM wird
seit Monaten eine organisatorische Neustrukturierung des NWL erörtert. Der
aktuelle Diskussionsstand zur Neustrukturierung findet sich in der Anlage.
Mündlich wurde darüber in den Unterausschuss ÖPNV berichtet. Der NWL strebt nun
eine Beschlussfassung zur seiner Neustrukturierung in der Verbandsversammlung
am 11.07.2019 an. Aufgrund der zeitlich versetzten Sitzungsläufe sind im Kreis
Coesfeld bereits jetzt die Beschlüsse zu fassen, obgleich bis zur
Verbandsversammlung noch Änderungen vorgenommen werden können.
IV. Alternativen:
1.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Vorlage zur organisatorischen
Neustrukturierung des NWLs zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Vertreter/innen des Kreises in der
Verbandsversammlung des ZVM anzuweisen, die organisatorische Neustrukturierung
des NWL abzulehnen, sofern diese im Grundsatz der in der Anlage aufgeführten
Neustrukturierung entspricht.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 26 KrO der
Kreistag zuständig.
Anlage: Gesamtdokument Neustrukturierung NWL (Stand: 28.03.2019)