Betreff
Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2004
Vorlage
SV-7-0196
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2004 zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ vom 12.12.2000 berichten die Schulleitung und die Verwaltung nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über

-           die Budgetabschlüsse und

-           die Angelegenheiten, über die der Ausschuss im Rahmen des Berichtswesens Informationen wünscht.

 

Ein Abdruck der Budgetvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

II.  Lösung

 

In der Anlage 2 werden die Budgetabschlüsse für das Haushaltsjahr 2004 dargestellt.

 

Nach § 7 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2004 in Verbindung mit den Leitlinien der Budgetierung werden die im Verwaltungshaushalt nicht verausgabten Mittel zu 75 v. H. in das nächste Haushaltsjahr übernommen. Dem entsprechend stehen den Berufskollegs im Haushaltsjahr 2005 Mittel in Höhe von 25.064 € zur Verfügung, die sowohl für Zwecke des Verwaltungshaushalts als auch für zusätzliche Anschaffungen im Vermögenshaushalt verwandt werden können.  Die Verbesserung für den Kreishaushalt 2004 beläuft sich auf 8.355 € (25 v. H.).

 

Die im Vermögenshaushalt nicht verausgabten Mittel von insgesamt 100.040 € wurden nach den Regelungen der Haushaltssatzung in voller Höhe als Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2005 übernommen.

Diese Verfahrensweise dient insbesondere dazu, eine flexible Bewirtschaftung der Mittel durch die Schulen sicherzustellen und Rückstellungen bei größeren Anschaffungen zu ermöglichen.

Die Höhe des Haushaltsausgaberestes entspricht im Gesamtbetrag dem Durchschnittswert der vergangenen Jahre, wobei die Ergebnisse natürlich in Abhängigkeit zu den konkreten Planungen der einzelnen Schulen stehen.

Bislang sind von den Haushaltsausgaberesten bereits  37.000 € verausgabt worden. Weiter sind bereits Mittel in Höhe von ca. 30.000 € durch beauftragte bzw. ausgeschriebene aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen gebunden.

 

Die Budgetvereinbarung hat sich nach Auffassung aller Beteiligten bewährt.

Die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung von Sachmitteln durch die Schulen im Rahmen der geltenden haushalts- und kassenrechtlichen Regelungen ist inzwischen auch im neuen Schulgesetz (§ 95 Abs. 2) verankert worden.

 

Weitere Informationen können in der Sitzung mündlich erteilt werden.

 

 

 

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ ist dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport jährlich zu berichten.