Betreff
Verbesserung der Durchgängigkeit des Karthäuser Mühlenbachs durch Umgehung des Mühlenstaus Karthaus im Naturschutzgebiet „Karthäuser Mühlenbach“
Vorlage
SV-9-1425
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit des Karthäuser Mühlenbachs über den Fleisenbach an der Karthäuser Mühle im Naturschutzgebiet 2.1.05 „Karthäuser Mühlenbach“ des Landschaftsplans Rorup zu.

 

 

Die Befreiung soll mit folgenden Auflagen versehen werden:

 

  • Bei der Durchführung der Baumaßnahmen ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen. Dies bedeutet insbesondere, dass prägende Landschaftsbestandteile (Hecken, Bäume, Geländeböschungen etc.) unbeschädigt und unbeeinträchtigt zu erhalten sind.
  • Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.
  • Die Baumaßnahme ist in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen.
  • Die Baustelleneinrichtungsflächen sind vor Baubeginn mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
  • Für das Aufbringen des anfallenden Bodenaushubs dürfen ausschließlich Ackerflächen gewählt werden. Auch diese sind vor Baubeginn mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Begründung:

 

Die Verbesserung der Durchgängigkeit des Karthäuser Mühlenbachs wird in den unterschiedlichsten Varianten bereits seit 2009 diskutiert. Die nun beantragte Variante wird im Folgenden dargestellt. Der Karthäuser Mühlenbach, der in seinem späteren Lauf in den Kleuterbach übergeht, ist durch mehrere Mühlen in seiner Durchgängigkeit gestört bzw. unterbrochen. Da sich an der Schlautmannsmühle in Hiddingsel eine Lösung abzeichnet, soll nun auch die Durchgängigkeit an der Karthäuser Mühle geschaffen werden. Östlich der Straßenbrücke der K57 über den Karthäuser Mühlenbach (s. Kartenausschnitt) wird ein Raugerinne-Beckenpass mit 9 Becken und alternierenden Öffnungen als Fischpassverbindung gebaut. Die Fische können nach Passierung über einen Nebengraben des Fleisenbachs die Umflutstrecke im Fleisenbach nutzen und so das gesamte Mühlengelände umschwimmen. Der Durchlass des Fleisenbachs unter der Mühlenzufahrt wird ebenfalls durchgängig gestaltet. Die dortige Sohlschwelle wird im Zuge eines Brückenneubaus entfallen.

 

Damit das oben beschriebene System funktioniert, wird der Karthäuser Mühlenbach östlich der Straßenbrücke der K57 mit einer doppelten Sperranlage mit Versorgungsschlitzen und Notnachspeisungen versehen. Die Versorgungsschlitze sind notwendig, damit Fische und Makroinvertebraten zwischen Umflut und Mühle nicht gefangen sind, und die Feuchtbiotope, Stillgewässer etc. auch weiterhin mit Wasser versorgt werden.

 

In den Karthäuser Mühlenbach wird wenige Meter oberhalb der Mündung des Fleisenbachs (s. Karte) eine lückige Pfostenreihe als Einschwimmsperre eingebaut. Die Pfostenreihe wird mit Totholz angereichert und sperrt so das Gewässer im Bereich zwischen Q0 und Q330 (Wasserstand, der an 330 Tagen im Jahr im Gewässerlauf feststellbar ist) mehr oder weniger ab. Dadurch entsteht ein engmaschiges Lückensystem, das Fische vom Aufwärtswandern abhält. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich dahinter ein Kolk ausbildet, der die Fließgeschwindigkeit des Mühlenbachs an der Mündung weiter senkt.

 

Der Karthäuser Mühlenbach und der Fleisenbach sind der Unteren Forellenregion des Tieflands zugeordnet. Das Fischkataster der LANUV bestätigt, dass die kleineren Fische dominieren, wie z. B. Schmerle, Zwerg- und Dreistachliger Stichling. Hierbei handelt es sich allerdings um alte Erhebungen aus dem Jahr 1993. Auf Nachfrage beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Fachbereich Fischereiökologie, wurde mitgeteilt, dass keine neueren Befischungsdaten vorliegen. „Im Jahr 2014 konnte bei einer Befischung einmalig ein Aal nachgewiesen werden. Jedoch kann nicht mit einer natürlichen Rekrutierung des Kleuterbachs durch die Art gerechnet werden. Bei Wiederherstellung geeigneter Strukturen könnte eventuell der Steinbeißer in dem Gebiet Einzug halten. Bisher konnte die Art nur im Mündungsbereich des Kleuterbachs in die Stever nachgewiesen werden. Mit der Herstellung der längszonalen Durchgängigkeit kann auch die Schwarzmundgrundel bis in die Bereiche von Karthaus aufsteigen, da diese im System bereits in hohen Abundanzen nachgewiesen werden konnte. Leider lässt sich das nicht vermeiden.“ (Anmerkung der Verwaltung: Die Schwarzmundgrundel stammt ursprünglich aus den Zuflüssen des Schwarzen Meeres und gilt aufgrund ihrer Ausbreitungsfreudigkeit und Fortpflanzungfähigkeit als invasive Art, die gegenüber vielen heimischen Arten als Nahrungs- und Raumkonkurrent auftritt.)

 

Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von folgenden Verboten innerhalb des Naturschutzgebietes 2.1.05 „Karthäuser Mühlenbach“ des Landschaftsplans Rorup erforderlich:

 

·         Flächen außerhalb der Wege zu betreten, zu befahren;

·         Aufschüttungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen sowie sonstige Veränderungen des Bodenreliefs vorzunehmen;

·         Fließende oder stehende Gewässer einschließlich Teichanlagen – unbeschadet wasserrechtlicher Bestimmungen – zu beseitigen, zu verfüllen und zu verändern, oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt, einschließlich des Gewässerbettes, zu verändern;

·         Bäume, Sträucher oder sonstige wildwachsende Pflanzen zu beschädigen, aus- oder abzureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu beeinträchtigen.

 

Im Zuge des wasserrechtlichen Antrags sind die Naturschutzverbände angehört worden. Mit Schreiben vom 13.03.2019 wird mitgeteilt, dass das Vorhaben begrüßt und der Verwaltung empfohlen wird, der Maßnahme im vollen Umfang zuzustimmen.

Anlagen:

 

1.   Übersichtskarte

2.   Lageplan

(farbige Originale einzusehen im Kreistags-Informations-System)

3.   Befreiungsantrag mit Erläuterungen

4.   Liegenschaftslageplan Raugerinne-Beckenpass

5.   Plan Raugerinne-Beckenpass

6.   Plan Einschwimmsperre

(Pläne Nr. 4 - 6 nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)