Betreff
Fällung von 5 Robinien im Sommer 2019 aufgrund eines Wegeausbaus im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Olfen
Vorlage
SV-9-1427
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt dem Antrag der Bezirksregierung Münster auf Erteilung einer Befreiung zur Fällung von 5 Robinien im Sommer 2019 zu.

 

Begründung:

 

Die Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, beabsichtigt im Sommer 2019 im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Olfen den planfestgestellten Weg Nr. 400/4 des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG auszubauen. Der Bodenordnung sind kurzfristig für das Jahr 2019 3 Millionen Euro für das Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt worden. Um diese Mittel ausschöpfen zu können, müssen Maßnahmen auch innerhalb der Brutzeit durchgeführt werden.

 

Der in Rede stehende Weg liegt südlich des Hofes Himmelmann, Kökelsum 1, und hat eine Gesamtlänge von ca. 250 m. Die Breite des Weges liegt bei etwa 3 m mit Schwarzdecke plus einem Wegeseitengraben auf der östlichen Wegeseite.

Auf der westlichen Seite des Weges stehen 5 Robinien, die laut Aussage der Bodenordnung als abgängig zu bezeichnen sind und keine Brutvorkommen aufweisen.

Der Gesamtzustand des o. g. Wirtschaftsweges ist schlecht, so dass er komplett neu auf- bzw. ausgebaut wird. Da der neue Wirtschaftsweg geringfügig breiter wird, nämlich von 3,0 m auf 3,5 m Schwarzdecke plus Bankett und sich auf der östlichen Seite bereits der Wegeseitengraben befindet, kann die zusätzliche Flächeninanspruchnahme nur auf der westlichen Seite des Wegen erfolgen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die in Rede stehenden Robinien zu fällen. Eigentümer des Weges einschließlich der Bäume ist die Stadt Olfen, die sich mit der Rodung der Bäume bereits einverstanden erklärt hat.

 

Die Bäume nebst Weg befinden sich außerhalb von Schutzgebieten.

Jedoch ist es gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG u. a. verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit von 1. März bis zum 30. September zu beseitigen.

Die Fällung der Bäume bedarf daher einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses erteilt werden soll.

 

Nach Fertigstellung der o. g. Baumaßnahme werden im Herbst/Winter 2019 als Kompensation für die 5 entfernten Robinien 8 Laubbäume (Stiel-Eichen, Hainbuchen o. ä.) auf der Westseite angepflanzt. Auf der Ostseite des Weges müssen 22 Stiel-Eichen ebenfalls aus Kompensationsgründen gepflanzt werden, so dass die Baumreihen als gliedernde und belebende Landschaftselemente zukünftig das Landschaftsbild bereichern werden.

Anlagen:

 

Kartenausschnitte (farbige Originale einzusehen im Kreistags-Informations-System)