Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt dem Antrag der
Bezirksregierung Münster auf Erteilung einer Befreiung zur Fällung von 5
Robinien im Sommer 2019 zu.
Begründung:
Die Bezirksregierung Münster, Dezernat 33,
Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, beabsichtigt im Sommer 2019 im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens Olfen den planfestgestellten Weg Nr. 400/4 des Wege-
und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG auszubauen. Der Bodenordnung sind
kurzfristig für das Jahr 2019 3 Millionen Euro für das
Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt worden. Um diese Mittel
ausschöpfen zu können, müssen Maßnahmen auch innerhalb der Brutzeit
durchgeführt werden.
Der in Rede stehende Weg liegt südlich des
Hofes Himmelmann, Kökelsum 1, und hat eine Gesamtlänge von ca. 250 m. Die
Breite des Weges liegt bei etwa 3 m mit Schwarzdecke plus einem
Wegeseitengraben auf der östlichen Wegeseite.
Auf der westlichen Seite des Weges stehen 5
Robinien, die laut Aussage der Bodenordnung als abgängig zu bezeichnen sind und
keine Brutvorkommen aufweisen.
Der Gesamtzustand des o. g.
Wirtschaftsweges ist schlecht, so dass er komplett neu auf- bzw. ausgebaut
wird. Da der neue Wirtschaftsweg geringfügig breiter wird, nämlich von 3,0 m
auf 3,5 m Schwarzdecke plus Bankett und sich auf der östlichen Seite
bereits der Wegeseitengraben befindet, kann die zusätzliche
Flächeninanspruchnahme nur auf der westlichen Seite des Wegen erfolgen. Hierzu
ist es jedoch erforderlich, die in Rede stehenden Robinien zu fällen.
Eigentümer des Weges einschließlich der Bäume ist die Stadt Olfen, die sich mit
der Rodung der Bäume bereits einverstanden erklärt hat.
Die Bäume nebst Weg befinden sich außerhalb
von Schutzgebieten.
Jedoch ist es gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2
BNatSchG u. a. verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der
Zeit von 1. März bis zum 30. September zu beseitigen.
Die Fällung der Bäume bedarf daher einer
Befreiung gem. § 67 BNatSchG, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen
Interesses erteilt werden soll.
Nach Fertigstellung der o. g.
Baumaßnahme werden im Herbst/Winter 2019 als Kompensation für die 5 entfernten
Robinien 8 Laubbäume (Stiel-Eichen, Hainbuchen o. ä.) auf der Westseite
angepflanzt. Auf der Ostseite des Weges müssen 22 Stiel-Eichen ebenfalls aus
Kompensationsgründen gepflanzt werden, so dass die Baumreihen als gliedernde
und belebende Landschaftselemente zukünftig das Landschaftsbild bereichern
werden.
Anlagen:
Kartenausschnitte (farbige Originale einzusehen im Kreistags-Informations-System)