Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird mit der weiteren
Planung und Umsetzung der Anlage eines Außenspielplatzes an der Burg
Vischering auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung beauftragt.
- Der Sperrvermerk wird aufgehoben und die
in der Sitzungsvorlage dargestellten erforderlichen Haushaltsmittel werden
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 unter der Maßgabe zur Verfügung
gestellt, dass sich die Stadt Lüdinghausen mit einem angemessenen Betrag an
den entstehenden Kosten beteiligt.
Begründung:
I. Problem
Zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Kulturzentrums Burg Vischering
ist die Anlage eines Außenspielplatzes im Bereich der derzeitigen
Kleingartenanlage geplant.
Für die Maßnahme war im Haushaltsentwurf 2019 von der Verwaltung
zunächst eine Investition in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2019
vorgesehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde diese Summe auf 50.000 €
gekürzt und mit folgendem Sperrvermerk versehen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beteiligung der Stadt Lüdinghausen bei der Errichtung und
Unterhaltung des Spielplatzes zu prüfen und ein entsprechendes Konzept
vorzulegen. Über die Freigabe der Finanzmittel entscheidet der Ausschuss für
Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr.
II. Lösung
Das Landschaftsarchitekturbüro wbp wurde mit der Vorplanung eines
Konzeptes beauftragt, das die Besonderheiten der Wasserburgenwelt Lüdinghausen
berücksichtigt und die Verbindung zwischen der Burg Vischering und der Burg
Lüdinghausen gestalterisch aufgreift.
Die Vorplanung sieht gem. des als Anlage beigefügten Planungsentwurfs
die Errichtung eines Zwei-Burgen-Spielplatzes vor, der mit zwei Hügeln die
beiden Burgstandorte in Lüdinghausen symbolisiert und gleichzeitig durch einen
Obstgarten an den historischen Burggarten erinnert. Bei der Gestaltung der
Flächen und Spielgeräte sollen sowohl der historische Bezug im Sinne einer
Ritterburg hergestellt als auch in besonderem Maße Inklusionsgesichtspunkte
beachtet werden.
Mit der Stadt Lüdinghausen wird derzeit darüber verhandelt, dass sie sich
an den Gesamtkosten der Maßnahme mit einem noch genauer festzulegenden Betrag
beteiligt, da der Spielplatz nicht nur den Besucherinnen und Besuchern der Burg
Vischering zu Gute kommt, sondern allgemein eine erhebliche
Attraktivitätssteigerung für die Stadt darstellt.
III. Alternativen
Auf die Anlage des Außenspielplatzes wird
verzichtet.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Unter Berücksichtigung des Planungsentwurfs des
Landschaftsarchitekturbüros wbp ist für die Anlage des Spielplatzes inklusive
sämtlicher Geräte und Gestaltungselemente mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in
Höhe von 160.000 € zu rechnen.
Die bisher nicht in Anspruch genommene
Auszahlungsermächtigung von 50.000 € wird unter Aufhebung des Sperrvermerkes in
das Haushaltsjahr 2020 übertragen. Die verbleibenden benötigten Mittel in Höhe
von 110.000 € werden bei der Investition als Ausgabeansatz für das
Haushaltsjahr 2020 neu veranschlagt. Für die noch festzulegende
Kostenbeteiligung der Stadt Lüdinghausen ist ein entsprechender Einnahmeansatz
zu veranschlagen, der den beim Kreis netto verbleibenden Investitionsanteil
verringert.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Kreistag ist zuständig gemäß
§ 26 Abs. 1 S. 1 Kreisordnung NRW.