Betreff
FMO Finanzierungskonzept 2.0
Vorlage
SV-9-1442
Aktenzeichen
01.13.25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreis Coesfeld gewährt der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) in den Geschäftsjahren 2021 bis 2025 Gesellschafterdarlehen von jährlich 32.325 EUR, also insgesamt 161.625 EUR. Die jährlichen Darlehen haben eine jeweilige Laufzeit von 15 Jahren und sind in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. Die Zinshöhe wird jährlich nach Einholung einer entsprechenden Marktindikation festgelegt. Mit diesem Beschluss wird das erste auszureichende Darlehen am 15.02.2021 bereitgestellt. Die nachfolgenden Darlehen werden ebenfalls zu den jeweiligen Jahren am 15.02. bereitgestellt.
  2. Die Vertretung des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH wird angewiesen, einem Beschluss über die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen von insgesamt 35 Mio. EUR für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 mit dem darin enthaltenen Anteil des Kreises Coesfeld von 161.625 EUR zuzustimmen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im Dezember 2014 brachte die Gesellschafterversammlung ein langfristiges Finanzierungskonzept der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) auf den Weg, das im Kern in den Geschäftsjahren 2016 bis 2020 Eigenkapitalzuführungen von jährlich 16,8 Mio. Euro, also insgesamt 84 Mio. Euro, vorsah. Vorab war eine erste Tranche von 16,8 Mio. Euro im Jahr 2015 als Gesellschafterdarlehen vorgesehen.

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2014 mit diesem langfristigen Finanzierungskonzept befasst (SV-9-0164) und in einem ersten Schritt für das Jahr 2015 zunächst ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 75.833 Euro, beschlossen.

In weiteren Beschlüssen vom 25.03.2015, 16.12.2015 und 28.09.2016 (s. SV-9-0220, SV-9-0418, SV-9-0619) stimmte der Kreistag dann einer Kapitalerhöhung in Höhe von jeweils 75.833 Euro für die Jahre 2016 bis 2020 (2. bis 6.Tranche), also insgesamt 379.165 Euro, zu.

Schon das bisherige langfristige Finanzierungskonzept sah für den Zeitraum 2021 bis 2023 weitere Gesellschafterdarlehen von 6,0 Mio. Euro in 2021, 5,5 Mio. Euro in 2022 und 1,5 Mio. Euro in 2023 (insgesamt 13 Mio. Euro, davon für den Kreis Coesfeld ca. 58.700 Euro) vor. Diese Gesellschafterdarlehen waren aber weder von den bisherigen Kreistagsbeschlüssen noch von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung erfasst. Im langfristigen Finanzierungskonzept waren nach 2023 bis dato keine weiteren Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter vorgesehen.

Primäres Ziel der vorgesehenen Zuführungen von Gesellschaftermitteln war es, durch eine Kombination aus Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalstärkungen den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft zu decken und darüber hinaus die Bankdarlehen nach Auslaufen der Zinsbindungszeiträume zurückzuführen, um damit die die FMO GmbH belastenden Fremdkapitalzinsen deutlich zu reduzieren. Fast alle Investitionsmaßnahmen der Vergangenheit (z.B. Terminalneubau, Catering-Gebäude, Frachtgebäude, Parkhäuser) wurden durch Fremdkapital finanziert. Ende 2013 belasteten ca. 92,4 Mio. Euro Bankdarlehen die FMO-Bilanz. Seinerzeit hatten die maßgeblichen Geschäftsbanken schon die klare Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführungen sicherstellen sollen, dass die Verschuldung der FMO-GmbH in den kommenden Jahren kontinuierlich verringert wird.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 konnten die Bankdarlehen wie geplant auf 37,1 Mio. Euro getilgt und damit die vorgesehene substanzielle und nachhaltige Entschuldung vorangebracht werden. Auf Basis eines starken Passagierwachstums in den vergangenen Geschäftsjahren (2016 – 2018: +14,6 Prozent) konnte auch das Ergebnis vor Abschreibungen, Steuern und Zinsen (EBITDA), das Ende 2014 noch -5,5 Mio. Euro betrug, planmäßig Ende des Geschäftsjahres 2018 auf weniger als -1 Mio. Euro verbessert werden. Die Grundzüge des langfristigen Finanzierungskonzepts konnten somit bis Ende 2018 eingehalten werden.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 war nach dem bisherigen langfristigen Finanzierungskonzept ein positives operatives Ergebnis (EBITDA) vorgesehen. Dieses Ziel wird insbesondere aufgrund finanzieller Verwerfungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Fluggesellschaft Germania im Februar 2019 nunmehr mit einer Verschiebung von zwei Jahren erreichbar sein. Darüber hinaus wird nach jetzigem Erkenntnisstand anstatt einer Sondertilgung zweier KfW-Darlehen in 2020 und 2021 im Gesamtvolumen von rund 10 Mio. Euro nun eine Regeltilgung – allerdings zu wesentlich besseren Zinskonditionen – erfolgen. Die vollständige Rückführung der Bankdarlehen wird nach wie vor im Betrachtungszeitraum bis 2030 erfolgen.

II.  Lösung

 

Die FMO-Gesellschafterversammlung hat die Geschäftsführung im Dezember 2018 beauftragt, das langfristige Finanzierungkonzept für die Zeit ab dem Geschäftsjahr 2021 zu überarbeiten („Finanzierungskonzept 2.0“), zumal die Beschlusskette des ersten Finanzierungskonzepts durch die fünfte Einzahlung in die Kapitalrücklage im Januar 2020 endet.

Nunmehr hat die FMO-Geschäftsführung unter Berücksichtigung neuer branchen- und standortspezifischer Entwicklungen ein langfristige Finanzierungskonzept 2.0 bis zum Jahr 2030 sowie einen Vorschlag zur Anschlussfinanzierung bis zum Jahr 2025 vorgelegt.

Dabei ist insbesondere ein erhöhtes Investitionsvolumen, das größtenteils durch neue Vorgaben der europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) hervorgerufen wird, zu berücksichtigen. Ging man im bisherigen Finanzierungskonzept überschlägig von Investitionen für die Jahre 2020 bis 2025 von ca. 13 Mio. Euro aus, werden nunmehr Investitionen von ca. 26 Mio. Euro geschätzt. Alle jetzt vorgesehenen Investitionsmaßnahmen dienen ausschließlich dem Erhalt der vorhandenen Infrastruktur und der Sicherung des aktuellen Flughafenbetriebs.

Folgende Instandhaltungs- und Beschaffungskosten sind bis 2025 geplant:

·         Deckschichtsanierung und Erneuerung der Befeuerung der Start- und Landebahn (6,5 Mio. Euro),

·         Sanierung der Rollwege (1,5 Mio. Euro),

·         Sanierung der Fluggastbrücken und Gepäckförderanlage (4,0 Mio. Euro),

·         Ersatz von Feuerlöschfahrzeugen und Vorfeldfahrzeugen (5,5 Mio. Euro),

·         Erneuerung Flugzeugenteiser (1,5 Mio. Euro),

·         Sanierung von Strom- und Kälteanlagen (2,2 Mio. Euro) sowie

·         sonstige Regelinvestitionen (4,8 Mio. Euro).

Insbesondere die Prolongierung sowie nachlaufende Tilgung der KfW-Darlehen und der aufgezeigte Investitionsbedarf erfordern bis 2025 einen Finanzierungsbedarf von nunmehr 35 Mio. Euro.

Im Finanzierungskonzept 2.0 werden folgende Entwicklungen prognostiziert:

 

2020

2025

2030

Passagierzahlen (P.)

1,048 Mio. P.

1,184 Mio. P.

1,326 Mio. P.

EBITDA

-0,99 Mio. Euro

+2,67 Mio. Euro

8,12 Mio. Euro

Jahresergebnis

-6,8 Mio. Euro

-3,7 Mio. Euro

+1,9 Mio. Euro

Bankdarlehen

23,6 Mio. Euro

5,0 Mio. Euro

0,2 Mio. Euro

Sämtliche Annahmen im Finanzierungskonzept 2.0 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft plausibilisiert worden.

Das Finanzierungskonzept 2.0 sieht für den Finanzierungsbedarf in der Zeit von 2021 bis 2030 die Zuführung von Finanzierungsmittel in Form von Gesellschafterdarlehen vor. Konkret soll das Volumen der Gesellschafterdarlehen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 jährlich 7 Mio. Euro betragen. Die Darlehen sollen 3 Jahre tilgungsfrei gestellt werden und eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Der Zinssatz wird jährlich auf der Basis einer EU-beihilferechtlichen Prüfung (Marktindikation) festgelegt. Für die Folgejahre 2026 bis 2030 sieht das Finanzierungskonzept 2.0 Gesellschafterdarlehen von jährlich 3,5 Mio. Euro vor, die allerdings noch nicht als Beschlussgrundlage vorgesehen sind. Aus Sicht der FMO-Geschäftsführung müssen die Gesellschafter hierzu keine zusätzlichen Finanzmittel aufbringen, da diese Gesellschafterdarlehen durch die laufenden Tilgungsbeträge der Gesellschafterdarlehen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 refinanziert werden können.

Zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Risiken sollen die gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse über die Darlehensgewährungen 2021 bis 2025 mit einem Vorlauf von einem Jahr erfolgen. Dies setzt voraus, dass in der Gesellschafterversammlung im Dezember 2019 ein Beschluss zur Gewährung der ersten Darlehenstranche in 2021 in Höhe von 7,0 Mio. EUR gefasst wird.

Der Anteil des Kreises Coesfeld am Stammkapital des FMO beträgt 0,4514 Prozent. Da die beiden Industrie- und Handelskammern (Münster und Osnabrück), die beiden Handwerkskammern (Münster und Osnabrück) sowie die FMO Luftfahrtförderungs GmbH aus juristischen Gründen sich nicht am Gesellschafterdarlehen beteiligen dürfen, erhöht sich der Anteil des Kreises Coesfeld an der Darlehensbeteiligung auf 0,4618 Prozent. Somit würde der Kreis Coesfeld dem FMO in den Jahren 2021 bis 2025 jährlich jeweils ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 32.325 EUR, also insgesamt 161.625 Euro gewähren.

In der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH am 12.12.2019 soll die Umsetzung des skizzierten Finanzierungskonzeptes 2.0, konkret für die Jahre 2021 bis 2025 und die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen in Höhe von je 7 Mio. EUR p.a. beschlossen werden. Mit diesem Beschluss würde das erste auszureichende Darlehen am 15.02.2021 bereitgestellt. Die nachfolgenden Darlehen würden ebenfalls zu den jeweiligen Jahren am 15.02. bereitgestellt. Die einzelnen Gesellschafter schließen dazu Darlehensverträge mit der FMO GmbH ab. Klarstellend wird bestätigt, dass die rechtliche Verpflichtung zur Leistung der Gesellschafterdarlehen erst mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Vorjahres entsteht.

Der FMO-Prokurist Thorsten Brockmeyer wird im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 16.09.2019 die Entwicklung des Flughafens Münster-Osnabrück darstellen und das Finanzierungskonzept 2.0 erläutern.

 

II.  Alternativen

 

Der Kreistag lehnt eine Vergabe eines Gesellschafterdarlehens von jährlich 32.325 Euro, also insgesamt 161.625 Euro an die FMO GmbH ab. Dadurch wird aber das notwendige langfristige Finanzierungskonzept 2.0 und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsperspektive des Flughafens Münster-Osnabrück als internationaler Verkehrsflughafen in NRW gefährdet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Von dem geplanten gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 7 Mio. € entfallen gemäß dem Anteil des Kreises Coesfeld (0,4514 %) am Stammkapital der FMO GmbH 161.625 € auf den Kreis Coesfeld. Aufgeteilt auf fünf Jahre beträgt dies jeweils 32.325 € für die Jahre 2021-2025, die jährlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Gewährung der jährlichen Gesellschafterdarlehen von 32.325 EUR wird bei einer positiven Kreistagsentscheidung im Entwurf des jeweiligen Kreishaushalts berücksichtigt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW fällt die Gewährung der jährlichen Gesellschafterdarlehen von 32.325 EUR in die Zuständigkeit des Kreistages.