Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die Verwendung der Fördermittel bzw. den Fortschritt der geförderten Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage 9-1235 wurde über die Verwendung
der Mittel aus den Förderprogrammen
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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFöG)-Kapitel 1 „Infrastrukturprogramm“,
·
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFöG)-Kapitel 2 „Schulsanierungsprogramm“ und
·
Landesprogramm
„Gute Schule 2020“
beraten und vom Kreistag in seiner Sitzung vom 12.12.2018 ein
Grundsatzbeschluss herbeigeführt. Der Kreistag hat die Verwaltung in diesem
Zuge damit beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten
Förderprogramme im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass
die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, regelmäßig in den zuständigen
Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der
geförderten Maßnahmen zu berichten.
II. Lösung
Sowohl hinsichtlich des Neubaus des Kreishauses V in Coesfeld als auch
zur Sanierung der Steverschule wurde in der letzten Sitzungsfolge berichtet.
Beide Projekte wurden in der Zwischenzeit, auf der Grundlage der genehmigten
Planungen fortgeführt und befinden sich unmittelbar vor der Fertigstellung. Es
ist davon auszugehen, dass der Neubau des Kreishauses V gegen Ende September
den Nutzern übergeben wird und die Sanierung der Steverschule in Nottuln mit
der Teilfertigstellung des Hauptgebäudes am 28.08.2019 abgeschlossen und der
geordnete Schulbetrieb aufgenommen wird. Zum derzeitigen Ausführungs- und
Abrechnungsstand liegen keine signifikanten Hinweise darauf vor, dass die
veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden.
Darüber hinaus wurde die Finanzierungskonzeption zur Verwendung der
Fördermittel überprüft und fortgeschrieben (vgl. Anlage). Weitere aus
fachtechnischer Hinsicht erforderliche Projekte wurden in die Förderprogramme
aufgenommen (vgl. lfd. Ziffern 8, 14 – 19 und 24 der Anlage - in roter
Schriftfarbe kenntlich gemacht).
Weitere Änderungen in der Zuordnung bzw. bezüglich des Kostenrahmens der
bislang beschlossenen Maßnahmen sind in der fortgeschriebenen
Finanzierungskonzeption gemäß Anlage ebenfalls in roter Schriftfarbe
hervorgehoben. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördergelder wird
hierdurch nicht überschritten.
Über die Veranschlagung der voraussichtlich neuen Maßnahmen wird im Zuge der Aufstellung des Haushaltes 2020 zu beraten und zu entscheiden sein.
III. Alternativen
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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Gesamtsumme der Fördermittel (17.662.474,48 € - davon Kommunalinvestitions-förderungsgesetz – Kapitel 1: 5.734.707,48 € / Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2: 4.771.619,00 € / Landesprogramm „Gute Schule 2020“: 7.156.148,00 €) steht dem Kreis Coesfeld rechtsverbindlich zur Verfügung. Dem aus der Realisierung der Maßnahmen entstehenden Aufwand (u. a. aus Abschreibungen) stehen weitestgehend Erträge aus Sonderposten gegenüber, da die Förderquote nach dem KInvFöG 90 % beträgt. Über das Landesprogramm Gute Schule 2020 finanzierte Vorhaben stellen sich ergebnisneutral dar, da der Schuldendienst für die bei der NRW.BANK aufgenommenen Kredite vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Über die Veranschlagung der voraussichtlich neuen Maßnahmen gemäß fortgeschriebener Finanzierungskonzeption entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen der Kreistag.