Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die wesentlichen Änderungen des neuen Haushaltsrechts durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW) und die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunal-haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
zu I. bis V.:
Am 01.01.2019 sind das 2. NKFWG NRW in seinen wesentlichen Teilen und die KomHVO NRW in Kraft getreten. Elementare Änderungen des neuen Haushaltsrechts, die sich insbesondere auf die Haushaltsplanung auswirken, berühren beispielsweise folgende Bereiche:
- Flexibilisierung der Ausgleichsrücklage gemäß § 53 Kreisordnung NRW (KrO) i.V.m. §§ 75 Absatz
3, 96 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO)
- Möglichkeit eines globalen Minderaufwands gemäß
§ 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 75 Absatz 2 GO
- Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gemäß § 36 Absatz 3 KomHVO
- Möglichkeit der Nutzung eines Komponentenansatzes gemäß § 36 Absatz 2
KomHVO
Über die zuvor genannten Rechtsänderungen wird in der Sitzung anhand einer PowerPoint-Präsentation berichtet.
Die PowerPoint-Präsentation wird Bestandteil der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 16.09.2019.
Anlagen:
PowerPoint-Präsentation (Veröffentlichung zur Sitzung)