Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld nimmt trotz entfallender Förderung bis auf weiteres und damit über den 31.12.2022 hinaus am European Energy Award (eea) teil.
Begründung:
I. Problem
Der European
Energy Awardâ (eea) ist ein Qualitätsmanagement-
und Zertifizierungssystem für die kommunale Arbeit im Bereich „Klimaschutz und
Energie“. Es eignet sich besonders, um die Ausgewogenheit und Intensität der
eigenen Aktivitäten mit externer Hilfe zu überwachen und dort nachzusteuern, wo
es notwendig ist. Neben der Vermittlung von neuen, zum Teil bereits in
Umsetzung befindlichen Maßnahmen strukturiert das Verfahren die
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Kollegen innerhalb der Verwaltung,
aber auch mit den kreiseigenen Gesellschaften WBC und gfc. Gemeinsame
Zielsetzungen, z.B. aus dem Klimaschutzkonzept oder der Handlungsoffensive
klimafreundliche Mobilität, können dadurch effizienter erreicht werden. Auch
die Wahrnehmung von Aktivitäten, sowohl gegenüber den Mitarbeitern des Kreises
als auch gegenüber der Öffentlichkeit, wird durch den eea gesteigert.
Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2011 am eea teil. Insgesamt nehmen heute deutschlandweit schon 46 Landkreise und noch viel mehr Städte und Gemeinden am eea-Programm teil, darunter alle vier Münsterlandkreise sowie die Stadt Münster und einige weitere Städte und Gemeinden aus dem Münsterland. Von den über 300 teilnehmenden Kommunen in Deutschland haben aktuell 49 Städte, Gemeinden und Kreise den Gold-Status.
Die bereits
langjährige erfolgreiche eea-Teilnahme des Kreises Coesfeld zeigt sich auch im
Ergebnis der regelmäßig stattfindenden externen Audits. Der Kreis wurde im Jahr
2012 und im Jahr 2016 mit dem eea ausgezeichnet und strebt in diesem Jahr den
eea in Gold an, für den herausragende Klimaschutzanstrengungen nötig sind. Das
externe Audit hat im Juni 2019 stattgefunden. Mit einem Ergebnis wird im
Oktober 2019 gerechnet.
Neben den mit Veränderungen
vielfach einhergehenden Verringerungen des finanziellen Aufwandes ist aus
fördertechnischen Erwägungen die weitere Teilnahme am eea interessant. Es gibt
immer wieder Förderprogramme, bei denen durch die Teilnahme am eea die
Förderbedingungen automatisch erfüllt sind. Auch für die Nutzung der
Förderkulisse für Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzmanager und darüber
geförderte Klimaschutzmaßnahmen bot und bietet der eea und die damit verbundene
Beratungsleistung den Anlass.
Der Kreistag hatte
sich im Juni 2018 bereits mit der Fortführung des eea-Prozesses beschäftigt und
diese beschlossen (SV 9-1067). Seinerzeit sind jedoch Verwaltung und Politik
noch von einer unveränderten Förderung durch das Land NRW ausgegangen. Im
November 2018 teilte das Wirtschaftsministerium des Landes NRW mit, dass die
Förderung des eea zunächst ab dem 01.01.2019 ausgesetzt würde.
Mit Schreiben vom
24.04.2019 teilt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass es die Förderphase für den
eea unter Hinweis auf die Kommunalrichtlinie des Bundes auslaufen lässt. Die
Kommunalrichtlinie fördert leider nicht die Fortführung bestehender Verfahren,
sondern nur die erstmalige Einrichtung von Energiemanagementsystemen.
II. Lösung
Auf Grund der oben
beschriebenen sehr positiven Erfahrungen wird vorgeschlagen, dass der Kreis
Coesfeld am European Energy Award auch ohne Förderung des Landes bis auf
weiteres und damit über den 31.12.2022 hinaus teilnimmt.
III. Alternativen
Die Teilnahme am European Energy Award wird beendet.
Der erreichte Status geht verloren. Mit dem Auslaufen erlöschen die Nutzungsrechte der
Wort-Bild-Marke wie auch der entsprechenden eea-Instrumente. Eine
eea-Auszeichnung ist nur noch bis ein Jahr nach der letzten Auditsitzung
gültig; d.h. der Kreis Coesfeld kann nur bis Juni 2020 kommunizieren, dass er
mit dem European Energy Award ausgezeichnet ist. Nach spätestens einem Jahr
nach dem Audittermin wird der Kreis
Coesfeld auch nicht mehr auf der Seite des eea als ausgezeichnete Kommune
geführt. Klimaschutzprojekte und hohe Klimaschutzanstrengungen werden darüber hinaus
auch nicht mehr systematische erfasst und vorangetrieben.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Gesamtkosten
für den Programmbeitrag und die notwendigen Beratungsleistungen für eine vierjährige
Verlängerung betragen 33.274 €. Die Landesförderung von ehemals 26.300 €
entfällt komplett. Somit betragen die Kosten für die eea-Teilnahme jeweils 6.902
€ in den Jahren ohne externes Audit und 12.568 € in dem Jahr mit externem Audit
(2023). Entsprechende Aufwendungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2020
beim Produkt 04.01.02.01, Sachkonto 543 100 für 2020 ff. bereits vorgesehen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.