Betreff
Fortführung des European Energy Award
Vorlage
SV-9-1459
Aktenzeichen
01-70.60.001
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld nimmt trotz entfallender Förderung bis auf weiteres und damit über den 31.12.2022 hinaus am European Energy Award (eea) teil.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der European Energy Awardâ (eea) ist ein Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem für die kommunale Arbeit im Bereich „Klimaschutz und Energie“. Es eignet sich besonders, um die Ausgewogenheit und Intensität der eigenen Aktivitäten mit externer Hilfe zu überwachen und dort nachzusteuern, wo es notwendig ist. Neben der Vermittlung von neuen, zum Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen strukturiert das Verfahren die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Kollegen innerhalb der Verwaltung, aber auch mit den kreiseigenen Gesellschaften WBC und gfc. Gemeinsame Zielsetzungen, z.B. aus dem Klimaschutzkonzept oder der Handlungsoffensive klimafreundliche Mobilität, können dadurch effizienter erreicht werden. Auch die Wahrnehmung von Aktivitäten, sowohl gegenüber den Mitarbeitern des Kreises als auch gegenüber der Öffentlichkeit, wird durch den eea gesteigert.

 

Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2011 am eea teil.  Insgesamt nehmen heute deutschlandweit schon 46 Landkreise und noch viel mehr Städte und Gemeinden am eea-Programm teil, darunter alle vier Münsterlandkreise sowie die Stadt Münster und einige weitere Städte und Gemeinden aus dem Münsterland. Von den über 300 teilnehmenden Kommunen in Deutschland haben aktuell 49 Städte, Gemeinden und Kreise den Gold-Status.

 

Die bereits langjährige erfolgreiche eea-Teilnahme des Kreises Coesfeld zeigt sich auch im Ergebnis der regelmäßig stattfindenden externen Audits. Der Kreis wurde im Jahr 2012 und im Jahr 2016 mit dem eea ausgezeichnet und strebt in diesem Jahr den eea in Gold an, für den herausragende Klimaschutzanstrengungen nötig sind. Das externe Audit hat im Juni 2019 stattgefunden. Mit einem Ergebnis wird im Oktober 2019 gerechnet.

 

Neben den mit Veränderungen vielfach einhergehenden Verringerungen des finanziellen Aufwandes ist aus fördertechnischen Erwägungen die weitere Teilnahme am eea interessant. Es gibt immer wieder Förderprogramme, bei denen durch die Teilnahme am eea die Förderbedingungen automatisch erfüllt sind. Auch für die Nutzung der Förderkulisse für Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzmanager und darüber geförderte Klimaschutzmaßnahmen bot und bietet der eea und die damit verbundene Beratungsleistung den Anlass.

 

Der Kreistag hatte sich im Juni 2018 bereits mit der Fortführung des eea-Prozesses beschäftigt und diese beschlossen (SV 9-1067). Seinerzeit sind jedoch Verwaltung und Politik noch von einer unveränderten Förderung durch das Land NRW ausgegangen. Im November 2018 teilte das Wirtschaftsministerium des Landes NRW mit, dass die Förderung des eea zunächst ab dem 01.01.2019 ausgesetzt würde.

 

Mit Schreiben vom 24.04.2019 teilt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass es die Förderphase für den eea unter Hinweis auf die Kommunalrichtlinie des Bundes auslaufen lässt. Die Kommunalrichtlinie fördert leider nicht die Fortführung bestehender Verfahren, sondern nur die erstmalige Einrichtung von Energiemanagementsystemen.

 

 

 

II.  Lösung

Auf Grund der oben beschriebenen sehr positiven Erfahrungen wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld am European Energy Award auch ohne Förderung des Landes bis auf weiteres und damit über den 31.12.2022 hinaus teilnimmt.

III. Alternativen

 

Die Teilnahme am European Energy Award wird beendet. Der erreichte Status geht verloren. Mit dem Auslaufen erlöschen die Nutzungsrechte der Wort-Bild-Marke wie auch der entsprechenden eea-Instrumente. Eine eea-Auszeichnung ist nur noch bis ein Jahr nach der letzten Auditsitzung gültig; d.h. der Kreis Coesfeld kann nur bis Juni 2020 kommunizieren, dass er mit dem European Energy Award ausgezeichnet ist. Nach spätestens einem Jahr nach dem Audittermin wird der Kreis Coesfeld auch nicht mehr auf der Seite des eea als ausgezeichnete Kommune geführt. Klimaschutzprojekte und hohe Klimaschutzanstrengungen werden darüber hinaus auch nicht mehr systematische erfasst und vorangetrieben.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Gesamtkosten für den Programmbeitrag und die notwendigen Beratungsleistungen für eine vierjährige Verlängerung betragen 33.274 €. Die Landesförderung von ehemals 26.300 € entfällt komplett. Somit betragen die Kosten für die eea-Teilnahme jeweils 6.902 € in den Jahren ohne externes Audit und 12.568 € in dem Jahr mit externem Audit (2023). Entsprechende Aufwendungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 beim Produkt 04.01.02.01, Sachkonto 543 100 für 2020 ff. bereits vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.