Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 23 AN 2 in Lüdinghausen zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Die K 23 verbindet Senden mit Lüdinghausen. Der
Abschnitt 2 liegt zwischen der K 13 und der L 835. Weitere Informationen können
der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) entnommen werden.
Die Strecke weist erhebliche Straßenschäden wie
Schlaglöcher, Netzrisse und Unebenheiten auf. Dem entsprechend wurde die
Strecke in „6“ (ungenügend) eingestuft. Mit einer Fahrbahnbreite von teilw. 3,0
m ist dieser Abschnitt zudem sehr schmal. Baugrunduntersuchungen haben ergeben,
dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der
erforderlichen Bauklasse entspricht.
Da der Übergang (Stat. 1,24) von der Kreis- auf die
Gemeindestraße (Berenbrock Elvert) sowohl aus Richtung Lüdinghausen als auch
aus Richtung Hiddingsel (L835) in der Örtlichkeit nicht erkennbar ist,
bestanden Überlegungen die Strecken zu tauschen (siehe SV-9-1100). Da keine
einvernehmliche Regelung mit der Stadt Lüdinghausen getroffen werden konnte,
soll auf einen Streckentausch verzichtet werden und die Strecke im Hocheinbau
erneuert werden. Geplant ist zunächst mit einer bituminösen Vorprofilierung von
8 cm zu beginnen. Zur Verbesserung der Stabilität und Verhinderung von Rissen
wird anschließend vollflächig ein Vlies verlegt. Abschließend erfolgt der
Einbau der bituminösen Tragschicht (8 cm) und der Asphaltdeckschicht (4 cm).
Zudem sollen die Flügelwände der Brücke über den
Gronebach (Stat. 0,175) erneuert werden. Bei der Brücke über den Kleuterbach
(Stat. 2,255) sind Betoninstandsetzungsarbeiten sowie die Erneuerungen der
Abdichtungen vorgesehen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Ausschreibungsunterlagen sollen in Kürze
erstellt werden. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst öffentlich
auszuschreiben und zu vergeben. Sobald es die Witterung zulässt, soll Anfang
2020 mit der Maßnahme begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 12 Wochen
einzukalkulieren.
Für die Fahrbahnerneuerung des 2,9 km langen
Streckenabschnittes sind 750.000 € zu veranschlagen. Hinzu kommen ca. 100.000 €
für die Teilerneuerung der beiden Brücken. Die Maßnahme ist Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu
finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.
Im Haushalt 2020 wurden für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,5 Mio. € angesetzt. Um den
Auftrag zum Jahresende vergeben zu können, wurde im Haushalt 2019 eine
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1,5
Mio. € festgelegt.
Die Investitionen für die Erneuerung der K 23 AN 2
(Fahrbahn) auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert |
Abschreibung
jährlich |
Außerplan-mäßige
Abschreibung |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Abschreibung
jährlich |
29.604 € |
4.555 € |
0 € |
ca. 825.000 € |
ca. 850.000 € |
ca. 18.900 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2018 in „6“ eingestuft. Dem Zustand
entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 01.01.2019 für die Fahrbahn noch
eine Restnutzungsdauer von 7,5 Jahre verzeichnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
Die Investitionskosten für die Brücken sind separat
der Brückenanlagen zuzuschreiben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte