Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 23 AN 2 in Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1464
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 23 AN 2 in Lüdinghausen zu veranlassen.

 

 

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die K 23 verbindet Senden mit Lüdinghausen. Der Abschnitt 2 liegt zwischen der K 13 und der L 835. Weitere Informationen können der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) entnommen werden.

 

Die Strecke weist erhebliche Straßenschäden wie Schlaglöcher, Netzrisse und Unebenheiten auf. Dem entsprechend wurde die Strecke in „6“ (ungenügend) eingestuft. Mit einer Fahrbahnbreite von teilw. 3,0 m ist dieser Abschnitt zudem sehr schmal. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der erforderlichen Bauklasse entspricht.

 

Da der Übergang (Stat. 1,24) von der Kreis- auf die Gemeindestraße (Berenbrock Elvert) sowohl aus Richtung Lüdinghausen als auch aus Richtung Hiddingsel (L835) in der Örtlichkeit nicht erkennbar ist, bestanden Überlegungen die Strecken zu tauschen (siehe SV-9-1100). Da keine einvernehmliche Regelung mit der Stadt Lüdinghausen getroffen werden konnte, soll auf einen Streckentausch verzichtet werden und die Strecke im Hocheinbau erneuert werden. Geplant ist zunächst mit einer bituminösen Vorprofilierung von 8 cm zu beginnen. Zur Verbesserung der Stabilität und Verhinderung von Rissen wird anschließend vollflächig ein Vlies verlegt. Abschließend erfolgt der Einbau der bituminösen Tragschicht (8 cm) und der Asphaltdeckschicht (4 cm).

 

Zudem sollen die Flügelwände der Brücke über den Gronebach (Stat. 0,175) erneuert werden. Bei der Brücke über den Kleuterbach (Stat. 2,255) sind Betoninstandsetzungsarbeiten sowie die Erneuerungen der Abdichtungen vorgesehen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausschreibungsunterlagen sollen in Kürze erstellt werden. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst öffentlich auszuschreiben und zu vergeben. Sobald es die Witterung zulässt, soll Anfang 2020 mit der Maßnahme begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 12 Wochen einzukalkulieren.

 

Für die Fahrbahnerneuerung des 2,9 km langen Streckenabschnittes sind 750.000 € zu veranschlagen. Hinzu kommen ca. 100.000 € für die Teilerneuerung der beiden Brücken. Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.

 

Im Haushalt 2020 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,5 Mio. € angesetzt. Um den Auftrag zum Jahresende vergeben zu können, wurde im Haushalt 2019 eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1,5 Mio. € festgelegt.

 


 

Die Investitionen für die Erneuerung der K 23 AN 2 (Fahrbahn) auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert
K 23 AN 2 zum 31.12.2019

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-mäßige Abschreibung
*2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.05.2020)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

29.604 €

4.555 €

0 €

ca. 825.000 €

ca. 850.000 €

ca. 18.900 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2018 in „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 01.01.2019 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer von 7,5 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

Die Investitionskosten für die Brücken sind separat der Brückenanlagen zuzuschreiben.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte