Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 27 AN 1.1 in Dülmen
Vorlage
SV-9-1465
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 27 AN 1.1 (Dülmen) auf einer Länge von 0,9 km zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die K 27 AN 1.1 liegt innerhalb der OD Dülmen. Bei dem Streckenabschnitt handelt es sich um die alte B 474 (Lüdinghauser Str.). Die Verkehrsbelastung liegt bei 7.474 Kfz/24h. Beidseitig sind Radwege angelegt. Bei der letzten Verkehrszählung wurden 594 Radfahrer/24h ermittelt.

 

Der Radweg (stadteinwärts / rechts / von Stat. 0,0 - 0,9) ist in einem äußerst schlechten Zustand. Angrenzende Bäume haben durch die Ausdehnung der Baumwurzeln den Radweg an zahlreiche Stellen stark geschädigt. Neben den Baumwurzelschäden haben Baugrunduntersuchungen ergeben, dass der vorhandene Aufbau nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Ebenso ist zurzeit keine ordnungsgemäß funktionierende Entwässerung des Radweges gegeben. Die vorhandenen Bäume haben die Rinne an verschiedenen Stellen angehoben und damit auch die Funktion der Rinne aufgehoben

 

Es ist geplant den Radweg, einschließlich Rinne, entsprechend den aktuellen Richtlinien neu herzustellen. Der Aufbau setzt sich zusammen aus 20 cm Schottertragschicht, 8 cm Asphalttragschicht und einer Asphaltbetondecke von 3 cm. Der vorhandene Aufbau wird aufgenommen bzw. auf das entsprechende Höhenniveau ausgekoffert. Der Radweg soll in der Linienführung zum Teil leicht versetzt werden, um den vorhanden Baumbestand zu erhalten. Zusätzlich sind Sicherungsmaßnahmen wie z.B. eine vertikale Wurzelsperre vorgesehen, um eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden. Bedingt durch die geänderte Linienführung sind einige Straßenlaternen zu versetzen.

 

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges liegen bei ca. 390.000 €. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen noch Mittel in Höhe von 300.000 € aus 2018 sowie 250.000 € aus 2019 zur Verfügung (Investitions-Nr. 66KRAD).

Für die investive Erneuerung wurde eine Förderung in Höhe von 70 % bewilligt.

 

Die Ausschreibungsunterlagen sollen in Kürze erstellt werden. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst öffentlich auszuschreiben und zu vergeben. Sobald es die Witterung zulässt, soll Anfang 2020 mit der Maßnahme begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einzukalkulieren.

 


 

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2019

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-mäßige Ab-schreibung *2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert zur Verkehrs-freigabe
(31.05.2020)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

48.729 €

3.481 €

-47.279 €

ca. 429.000 €

ca. 429.000 €

ca. 9.500 €

 

*1)   Die Zustandsbewertung für Radwege wird nur alle 6 Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Der Radweg an der K 27 Abschnitt 1.1 wurde in „5“ (mangelhaft) eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, da der gesamte Aufbau aufgenommen wird.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte