Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 27 AN 1.1 (Dülmen) auf einer Länge von 0,9 km zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Die K 27 AN 1.1 liegt innerhalb der OD Dülmen. Bei
dem Streckenabschnitt handelt es sich um die alte B 474 (Lüdinghauser Str.).
Die Verkehrsbelastung liegt bei 7.474 Kfz/24h. Beidseitig sind Radwege angelegt.
Bei der letzten Verkehrszählung wurden 594 Radfahrer/24h ermittelt.
Der Radweg (stadteinwärts / rechts / von Stat. 0,0
- 0,9) ist in einem äußerst schlechten Zustand. Angrenzende Bäume haben durch
die Ausdehnung der Baumwurzeln den Radweg an zahlreiche Stellen stark
geschädigt. Neben den Baumwurzelschäden haben Baugrunduntersuchungen ergeben,
dass der vorhandene Aufbau nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht.
Ebenso ist zurzeit keine ordnungsgemäß funktionierende Entwässerung des Radweges
gegeben. Die vorhandenen Bäume haben die Rinne an verschiedenen Stellen angehoben
und damit auch die Funktion der Rinne aufgehoben
Es ist geplant den Radweg, einschließlich Rinne,
entsprechend den aktuellen Richtlinien neu herzustellen. Der Aufbau setzt sich
zusammen aus 20 cm Schottertragschicht, 8 cm Asphalttragschicht und einer
Asphaltbetondecke von 3 cm. Der vorhandene Aufbau wird aufgenommen bzw. auf das
entsprechende Höhenniveau ausgekoffert. Der Radweg soll in der Linienführung zum
Teil leicht versetzt werden, um den vorhanden Baumbestand zu erhalten.
Zusätzlich sind Sicherungsmaßnahmen wie z.B. eine vertikale Wurzelsperre
vorgesehen, um eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden. Bedingt
durch die geänderte Linienführung sind einige Straßenlaternen zu versetzen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges
liegen bei ca. 390.000 €. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen noch Mittel in
Höhe von 300.000 € aus 2018 sowie 250.000 € aus 2019 zur Verfügung
(Investitions-Nr. 66KRAD).
Für die investive Erneuerung wurde eine Förderung
in Höhe von 70 % bewilligt.
Die Ausschreibungsunterlagen sollen in Kürze
erstellt werden. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst öffentlich
auszuschreiben und zu vergeben. Sobald es die Witterung zulässt, soll Anfang
2020 mit der Maßnahme begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einzukalkulieren.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum
31.12.2019 |
Abschreibung
jährlich |
Außerplan-mäßige
Ab-schreibung *2) |
Herstellungs-kosten |
Buchwert zur
Verkehrs-freigabe |
Abschreibung
jährlich |
48.729 € |
3.481 € |
-47.279 € |
ca. 429.000 € |
ca. 429.000 € |
ca. 9.500 € |
*1) Die Zustandsbewertung für Radwege wird nur alle 6 Jahre
durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Der Radweg an der K 27 Abschnitt 1.1
wurde in „5“ (mangelhaft) eingestuft.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, da der gesamte Aufbau aufgenommen wird.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe
aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte